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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8 | |
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des Kammergerichts erkannte in contumaciam – Graf Arnim war inzwischen nach der Schweiz gegangen – auf 9 Monate Gefängnis. Die „Reichsglocke“ nahm sehr tapfer für den Grafen Arnim Partei und richtete heftige Angriffe gegen den grimmigsten Feind des ehemaligen Botschafters, den Fürsten Bismarck, sowie gegen den damaligen Ersten Staatsanwalt am Berliner Stadtgericht, späteren Oberreichsanwalt Tessendorff und gegen die Richter, die den Grafen Arnim verurteilt hatten. Eines Sonnabends, Anfang Dezember 1876, erschien in der „Reichsglocke“ ein längerer Artikel, in dem der Vorsitzende der siebenten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts, Stadtgerichtsdirektor Reich, der Verübung ehrenrühriger Dinge schlimmster Art beschuldigt wurde. Gegen 6 Uhr morgens wurde die Zeitung ausgegeben. Gegen 8 Uhr morgens war bereits der Befehl zur Verhaftung Gehlsens und seines verantwortlichen Redakteurs Schellenberg erteilt. Es gelang aber nur, Schellenberg festzunehmen. Gehlsen war bereits auf dem Wege nach London. Sechs Tage später fand die Verhandlung gegen Gehlsen und Schellenberg wegen verleumderischer Beleidigung, auf Grund der §§ 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches statt. Die Angeklagten wurden, Gehlsen in contumaciam, zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Beide wurden einige Zeit später wegen verleumderischer Beleidigung des Fürsten Bismarck zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen den Fürsten Bismarck wurde der Vorwurf erhoben: er habe sich für Beschaffung der Konzession zur Gründung der Preußischen Bodenkreditbank mit einer Million Mark beteiligen lassen. Die „Reichsglocke“ hatte nach der Flucht Gehlsens aufgehört, zu erscheinen. Ihre Beschuldigung wurde jedoch von dem Redakteur der konservativen „Berliner Revue“, Dr. Rudolf Meyer und dem Landrat a. D. von Diest-Daber weiter verbreitet. Beide wurden deshalb angeklagt. Geh. Kommerzienrat Gerson von Bleichroeder (Berlin) und Geh. Kommerzienrat Freiherr Carl
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/66&oldid=- (Version vom 19.9.2025)