Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 8 (1913).djvu/68

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8

später, nachdem Gehlsen die Strafe längst verbüßt hatte, wurde er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er hat alsdann weiter die „Stadtlaterne“ herausgegeben. Er erschien auch als Zeuge in dem 1907 vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Berlin II verhandelten Prozeß wider den Journalisten Adolf Brand, der bekanntlich wegen verleumderischer Beleidigung des Reichskanzlers Fürsten von Bülow angeklagt war. Brand wurde damals zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde von Rechtsanwalt Dr. Barnau verteidigt. Die Anklage in diesem Prozeß vertrat der Erste Staatsanwalt am Landgericht Berlin II, Preuß, später Oberstaatsanwalt und Chef der Staatsanwaltschaft am Landgericht Berlin I, jetzt Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht zu Königsberg i. Pr. Derselbe Oberstaatsanwalt vertrat in dem Skurczer Ritualmordprozeß (April 1885) vor dem Schwurgericht zu Danzig, als Gerichtsassessor die Anklage. Vor einigen Jahren starb Gehlsen in größter Armut in einem Charlottenburger Krankenhause. — Gehlsen hatte, als er noch in Berlin die „Reichsglocke“ redigierte, einen „Leibdiener“, namens Wilhelm Grünewald. Dieser, ein ehemaliger Kellner, der, als er noch bei Gehlsen war, gleichzeitig der Polizei Spitzeldienste geleistet haben soll, ging, als Gehlsen nach London abgedampft war, zu seinem früheren Metier zurück. Er war auch vorübergehend Hotelbesitzer in Flensburg und schließlich wiederum Kellner in einem großen Restaurant in Hamburg. Schließlich plagte ihn die Eitelkeit, in erster Reihe aber wohl die Geldgier. Er wollte, gleich seinem früheren Herrn und Gebieter, ein berühmter Schriftsteller und gleichzeitig ein reicher Mann werden. Daß ihm alles und jedes Wissen abging, was tat das zur Sache. Er hatte sich als Kellner etwas gespart, er war also so manchem routinierten Journalisten über, denn er hatte Geld und die nötige Portion Frechheit, zwei Dinge, die so mancher Journalist nicht besitzt. Grünewald hängte also die Serviette an den Nagel, siedelte nach Berlin über

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/68&oldid=- (Version vom 19.9.2025)