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Man sezt dabey billig das gehörige Einverständnis zwischen dem Prediger u. so einem Bruder allemal voraus, u. dieses bezieht sich mit auf die besondere Situation jeden Orts. Demnächst muß der Prediger allerdings immer ein allgemeiner Mann bleiben, u. sich des einen seiner Kirchkinder wie des andern, so wie sie seine nähere Zurechtweisung verlangen, u. sich solche zu nutz machen wollen, unpartheyisch annehmen. Die Leute auf die eine oder andre Art zur Brüdergemeine zu weisen, dazu haben wir keinen Beruf, sondern wir haben sie zum Heiland zu weisen. Vorwürfe der Partheylichkeit auf Seiten der Kirchkinder können dem allem ungeachtet vorkommen; nur muß der Prediger mit der That beweisen, daß er nicht partheyisch ist: u. als dann hören solche Vorwürfe von selbst auf.

Hierauf folgte noch eine wichtige Frage,

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: Gemein-Nachrichten - Beylagen I-IV 1788,5. , Herrnhut 1788, Seite 477. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.250_Gemein-Nachrichten_1788,5.pdf/483&oldid=- (Version vom 13.6.2025)