Seite:GN.A.250 Gemein-Nachrichten 1788,5.pdf/507
zum Segen zu seyn.
Es wurde in Bezug auf obige Anfrage noch hinzugethan, daß, wenn ein Prediger in den Fall kommt, daß ihn seine Amtsbrüder oder andre, wegen seiner Verbindung mit der Brüdergemeine auf eine feine oder wol gar beleidigende Art mitnehmen, er sich billig zu hüten habe, daß er nicht bey ihnen den Verdacht veranlasse, als ob er sich dieser Verbindung schäme, sondern sich vielmehr getrost dazu bekennen müsse. Denn ein Kind Gottes habe doch gewiß eben so viel Recht sich zu Jesu u. Seiner Sache zu bekennen, als diejenigen, die dem Evangelium nicht gehorsam werden, haben, ihre principia u. Gesinnungen öffentlich an den Tag zu legen. Ausserdem lehre die Erfahrung, daß wenn jemand nur das erstemal frey heraus erklärt habe, er stehe in Verbindung mit der Brüdergemeine, so werde er gemeiniglich darüber nicht weiter angeredet;
: Gemein-Nachrichten - Beylagen I-IV 1788,5. , Herrnhut 1788, Seite 501. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.250_Gemein-Nachrichten_1788,5.pdf/507&oldid=- (Version vom 19.6.2025)