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bey uns wohnt, erinnert werden, so haben wir nicht nöthig darauf zu achten – So müßt ihr ja nicht denken. Nein, liebe Kinder, die Brüder sind alle da um des Heilands willen, daß sie das Beste, die Ordnung u. Sittlichkeit im Hause befördern sollen. Ein jeder Bruder hat Recht zu erinnern, u. das habt ihr in Liebe anzunehmen. Das ist ja der Brüder ihre Pflicht; alle Brüder in der Gemeine haben das Recht, dasjenige, was den Ordnungen zuwider ist, zu erinnern; wie viel mehr, die bey euch im Hause wohnen. Sie haben versprochen, daß sie alles dazu beytragen wollen, daß in diesem Hause, das dem Heiland gewidmet ist, eine Ihm wohlgefällige Ordnung erhalten werde.
Ich habe dann zunächst über etwas mit euch reden wollen, welches einem großen Mißverstande unterworfen seyn kan. Es kan einem oder dem andern von euch begegnen, daß er an einem andern etwas gewahr wird, ehe
: Gemein-Nachrichten - Beylagen I-IV 1788,5. , Herrnhut 1788, Seite 558. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.250_Gemein-Nachrichten_1788,5.pdf/564&oldid=- (Version vom 7.7.2025)