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erwachsenen Brüder, dem Heiland schuldig, daß wenn einer zu euch dergleichen böse Dinge sagt, ihr ihm gleich antwortet: Das ist nicht gut: oder, wenn es ein paar andre Knaben sind, zu sagen: Das muß ich den Brüdern erzehlen, entweder den Stuben-Vorgesezten oder den Chorhelfern, wo ihr denkt, daß es hingehört. Eure Stubenbrüder werden doch, wenn ihr ihnen etwas sagt, was für den Chorhelfer gehört, es diesem erzehlen; dazu sind sie verbunden. Da wolte ich nun recht sehr bitten, unterscheidet den Verkläger u. den, der böse Sachen aus Treue u. Liebe anzeigt. Dadurch thut er ja einem Knaben keinen Schaden, wenn er etwas böses von ihm anzeiget. Und wenn der Knabe es auch jezt noch nicht versteht, so wird er es gewiß mit der Zeit einsehen, er wird es dem noch danken, der die Gelegenheit gewesen ist, daß er vor seinen bösen Wegen gewarnet u. errettet worden ist. Ich wünsche, daß
: Gemein-Nachrichten - Beylagen I-IV 1788,5. , Herrnhut 1788, Seite 561. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.250_Gemein-Nachrichten_1788,5.pdf/567&oldid=- (Version vom 8.7.2025)