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so sehen wir das gar nicht als ein Strafmittel, als eine Züchtigung an. Das ist der Sinn gar nicht, wenn wir einen Knaben oder Jüngling nicht zum heiligen Abendmahl gehen lassen; sondern das bringt die Natur der Sache so mit sich. Das wäre ja unverantwortlich, wenn man jemanden zum heiligen Abendmahl gehen liesse, von dem man wüßte, daß er sich selbst das Gericht essen u. trinken würde. Wenn ein Knabe auf seinen wahren Nutzen u. Segen bedacht ist, so muß er so denken: wenn ich mich in so einem Fall selbst ausschliesse, so thue ich mir die gröste Treue u. Wohlthat, u. kein anderer hat sich darüber zu bekümmern. Und wenn es dann geschieht, daß andere Knaben das gewahr werden, so haben sie über einen solchen Knaben nicht weiter zu fragen, oder zu denken, daß es deswegen schlechter mit ihm stehe als mit einem andern. Oft ist es im Gegentheil ein Beweis von der kräftigen
: Gemein-Nachrichten - Beylagen I-IV 1788,5. , Herrnhut 1788, Seite 580. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.250_Gemein-Nachrichten_1788,5.pdf/586&oldid=- (Version vom 9.7.2025)