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von mehr Wichtigkeit, über der die Brüder von nun an sehr bestimmt halten werden u. halten müssen, euch empfehlen: daß sich nemlich unsre Knaben nicht einfallen lassen von ihren Stuben zu gehen, ohne sich von ihren Brüdern Erlaubnis dazu zu erbitten. Ihr werdet es also jedesmal sagen, wenn ihr euch längere Zeit auf einer andern Stube verweilen wollt, oder im Brüder Hause, oder anderswo im Orte etwas zu bestellen habt. Das müßt ihr eins wies andere anzeigen, u. davon sind nur die allernöthigsten u. kürzesten Gänge auszunehmen. Wenn ich auf einer Stube wohnte, u. ein Knabe bliebe mir eine Viertel- oder eine halbe Stunde weg, ohne daß ich wüßte, wo er wäre: so könte ich ja meine Pflicht als Aufseher nicht erfüllen, ich muß für einen jeden stehen können, u. wissen, wo ein jeder ist. Es ist eine ganz geringe Mühe, es immer zu sagen u. um Erlaubnis
: Gemein-Nachrichten - Beylagen I-IV 1788,5. , Herrnhut 1788, Seite 615. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.250_Gemein-Nachrichten_1788,5.pdf/621&oldid=- (Version vom 19.7.2025)