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Hermann von Helmholtz: Über die akademische Freiheit der deutschen Universitäten. Rede beim Antritt des Rectorats an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin am 15. October 1877

liegen, die ihrer eigenen Commilitonen, welche sie hindert etwas, was gegen das Ehrgefühl des Standes verstösst, zu unternehmen. Die mittelalterlichen Universitäten bildeten fest geschlossene Corporationen mit eigener Gerichtsbarkeit, die bis zum Recht über Leben und Tod ihrer Mitglieder reichte. Da sie meist auf fremdem Boden lebten, so war diese eigene Gerichtsbarkeit nöthig, theils um die Mitglieder vor Willkührlichkeiten fremder Gerichtsherrn zu schützen, theils um denjenigen Grad von Achtbarkeit und Ordnung innerhalb der Corporation zu erhalten, der nöthig war, um ihr die Fortdauer des Gastrechts auf fremdem Gebiete zu sichern und um die Streitigkeiten zwischen ihren eignen Mitgliedern zu schlichten. Unter den neueren staatlichen Verhältnissen sind die Reste dieser akademischen Gerichtsbarkeit allmälig ganz an die ordentlichen Gerichte übergegangen oder werden in der nächsten Zeit übergehen, aber die Nothwendigkeit für einen so grossen Verein lebhafter und kräftiger junger Männer gewisse Beschränkungen festzuhalten, die den Frieden den Commilitonen und den bürgerlichen Bewohnern der Stadt gegenüber sichern, besteht fort. Dahin zielt in Collisionsfällen die disciplinarische Gewalt der Universitätsbehörden. Hauptsächlich jedoch muss auch noch jetzt dieses Ziel erreicht werden durch das Gefühl der studentischen Ehrenhaftigkeit, und es ist ein Glück zu nennen, dass dieses Gefühl der corporativen Zusammengehörigkeit und die damit zusammenhängende Forderung der Ehrenhaftigkeit des Einzelnen bei den deutschen Studenten lebendig geblieben ist. Ich will damit keineswegs alle einzelnen Bestimmungen in dem Codex studentischer Ehre vertheidigen; es sind einige mittelalterliche Ruinen darin, die besser weggeräumt würden; das können aber nur die Studirenden selbst thun.

Empfohlene Zitierweise:
Hermann von Helmholtz: Über die akademische Freiheit der deutschen Universitäten. Rede beim Antritt des Rectorats an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin am 15. October 1877. August Hirschwald, Berlin 1878, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Helmholtz_Akademische_Freiheit_1877.pdf/17&oldid=- (Version vom 8.8.2025)