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| Hermann von Helmholtz: Über die akademische Freiheit der deutschen Universitäten. Rede beim Antritt des Rectorats an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin am 15. October 1877 | |
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nicht als Lehrer zu wirken, sondern brauchten ihn nur als öffentliche Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Bildung. Nur in Deutschland ist von diesem alten Rechte ein Theil stehen geblieben. Der veränderten Bedeutung des Doctortitels und der weiter gegangenen Specialisirung der Unterrichtsfächer entsprechend, wird allerdings von denjenigen Doctoren, die das Recht des Unterrichts ausüben wollen, noch ein besonderer Nachweis tiefer gehender wissenschaftlicher Leistungen in dem besonderen Fache, für welches sie sich habilitiren wollen, verlangt. Uebrigens ist an den meisten deutschen Universitäten die gesetzliche Berechtigung dieser habilitirten Doctoren, als Lehrer, genau dieselbe wie die der Ordinarien. An wenigen Orten sind einzelne beschränkende Bestimmungen für sie geltend, die kaum erhebliche praktische Tragweite haben. Nur in sofern sind die älteren Lehrer der Universität, namentlich die ordentlichen Professoren, thatsächlich begünstigt, als sie einerseits in denjenigen Fächern, welche äusseren Apparats für den Unterricht bedürfen, die freiere Verfügung über die Mittel der Staatsinstitute haben, andererseits ihnen gesetzlich die Abhaltung der Facultätsexamina, thatsächlich oft auch die der Staatsexamina zufällt. Dies übt natürlich einen gewissen Druck auf die schwächeren Gemüther unter den Studirenden. Uebrigens ist der Einfluss der Examina häufig übertrieben worden. Bei dem vielen Hin- und Herziehen unserer Studirenden findet eine grosse Zahl von Prüfungen vor solchen Examinatoren statt, bei denen die Examinanden niemals Vorlesungen gehört haben.
Ueber keine Seite unserer Universitätseinrichtungen pflegen Ausländer ihre Verwunderung so lebhaft auszusprechen, als über die Zuziehung der Privatdocenten. Man ist erstaunt und man beneidet uns darüber, dass eine so grosse Anzahl jüngerer Männer sich finden, welche ohne Gehalt, bei meist
Hermann von Helmholtz: Über die akademische Freiheit der deutschen Universitäten. Rede beim Antritt des Rectorats an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin am 15. October 1877. August Hirschwald, Berlin 1878, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Helmholtz_Akademische_Freiheit_1877.pdf/23&oldid=- (Version vom 8.8.2025)