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vorgebeugt werde, Talemänner (Sprecher) zur Seite. Ueberdies war eine doppelte Appellation gestattet, ein Mal von dem Richter der Gemeinde an die des Stammes, das andere Mal von diesem an den allgemeinen Landtag am Upstalsboom. In kirchlicher Hinsicht standen die Friesen unter den Bischöfen von Utrecht, Bremen und Münster; auch dem Klerus gegenüber behaupteten sie ihre Freiheit mit Erfolg; sie gestanden demselben nur freiwillige Spenden zu; von Zehnten und dergl. war bei ihnen nicht die Rede.“ – Das friesische Recht, in vielen Bestimmungen dem angelsächsischen ähnlich oder gleich, unterschied sich von diesem durch mildere Strafgesetze; namentlich traf den Freien nur bei Tempelschändung der Tod. Dagegen waren ihre Gerechtsame deutlich und fest dort niedergesetzt. „Die Friesen sollen freie Bürger seyn, so lange der Wind aus den Wolken wehen und die Welt stehen wird.“ – „Der freie Friese soll auf keiner Heerfahrt weiter ziehen, als mit der Ebbe aus und mit der Fluth wieder zurück, wegen der Noth, daß er das Ufer alle Tage bewahren soll wider die salzige See und die wilden Seeräuber.“ – Freiheit war der Odem der ganzen friesischen Gesetzgebung.

In solcher Weise hat sich des Friesenvolks Gemeinwesen gebildet und so stand es viele Jahrhunderte durch, von den Stürmen der Zeit unangefochten, da – eine große, ernste Gestalt, blickend hinaus von der Höhe seiner Deiche und Dämme in das tiefbewegte Meer, mit dem es um die Herrschaft seines Bodens im ewigen Kampfe lag, – und rückwärts hin auf die Binnenländer, wo Krieg und Habsucht unter den verwandten Stämmen dauernden Hader nährten. Niemals Fehde mit den Nachbarn suchend und aller Gelüste nach Vergrößerung seiner Macht baar, war es zufrieden und glücklich im Genuß seiner Freiheit. Während die meisten andern deutschen Volksstämme übereinander geschwemmten Völkerflötzen glichen, zusammengeführt von der Fluth des Kriegs, der Niederlassung und der Eroberung, stand der Friesenstamm allein am reinsten im ersten Urcharakter da. Treue, stolzes Selbstgefühl und Vaterlandsliebe, durch den Kitt der freiesten Verfassung innig verwachsen, gaben dem Charakter des Friesen sein scharfes, festes Gepräge. Das Volk hauste stolz und frei auf seinen Höfen, durch die Erblichkeit von den Vätern aus grauer Vorzeit her überkommen, und ärndtete unverkümmert den Segen, der auf seinem Boden und seinem Fleiße haftete.

Aber kein Glück währt beständig und auch das der Friesen sollte nicht immer dauern. Ihr so trefflich ausgebildetes, wahrhaft republikanisches Gemeinwesen blieb nicht immer von dem Gewürm frei, welches die edelsten Gebäude der Volksfreiheit so häufig zu Grunde richtet: Aristokratie und Hierarchie zerfraßen allmählig die Grundfesten. Aus der Mitte der gleich Freien erhoben sich in Zeiten der Gefahr einzelne Häupter. Sie bauten Burgen am Meer, Burgen im Lande zum Schutz der Bewohner gegen Seeräuber und Einfall der Nachbarn, und diese Burgherren verwandelten sich nach und nach in kleine Despoten, welche die Freien drückten und jochten,