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aber auch auf die Reichsglieder, die nun, ob Fürsten, Dynasten, Städte, Ritter etc., ihre eigene Meinung dem Kaiser und dem Papste zum Trotz durchsetzen konnten. Deutschland hatte unter Friedrichs III. langer Regierung nichts gewonnen; Oesterreich aber den Grund zu seiner Macht gelegt. Maximilian I. folgte seinem faulen Vater, der Wenzels Schicksal nur deshalb nicht theilte, weil eben, bei der Selbstständigkeit der einzelnen Reichstheile, des Kaisers Thätigkeit nicht sonderlich hoch angeschlagen wurde.

Max mußte bald genug erkennen, daß Deutschland zu einem Staatenbund und der Kaiser zum machtlosen Vorstand desselben ausgeartet war. „Die gewaltigen, regsamen Kräfte des deutschen Volks, Fürsten, Ritterschaften, Bürger- und Bauernbünde, strebten ungebändigt auseinander und ließen sich nie ganz, höchst selten in zureichender Menge zu einem Zwecke zusammenbringen. Da Max also seine Bahn nicht mit Hülfe der Deutschen verfolgen konnte, so that er es ohne sie, und was er erreichte, geschah nur für sein Haus, nicht für Deutschland.“ Seine Bemühungen um Herstellung eines geordneten Rechtszustands, Reichsgerichts, Reichseintheilung in Kreise und Schutzes gegen Außen hatten deshalb nur schwache Erfolge. Die Stände des Reichs beobachteten jedes kaiserliche Unternehmen mit der Eifersucht des Sonderinteresses; das Reich war längst kein ungetheiltes Ganzes mehr und die Landeshoheit der Territorialherren grenzte bereits an volle Staatsgewalt. Der Reichstag bestand aus drei Kollegien, nämlich den sieben Kurfürsten, den übrigen weltlichen und geistlichen Fürsten und den Ständen, d. h. den Prälaten, Grafen, Herren und Städten, die das Reich im engsten Sinne bildeten, denn für sie galt der Kaiser noch allein als eigentlicher Landesherr und bei ihnen findet man noch Bruchstücke der alten Verfassungsformen, während die landeshoheitliche Stellung der Fürsten sie der Hauptsache nach ganz verdrängt hatte.

So kraftlos war das deutsche Reich, als die Reformation es überraschte und zu den politischen und nationalen die religiösen Spaltungen fügte. Maximilians Tod, das Zwischenreich unter Kurfürst Friedrich von Sachsen und die Wahlkapitulation, welche Karls V. Macht beschränkte, wirkten günstig auf die Ausbreitung der Reformation und zugleich auf die Vernichtung des Restes von Reichseinheit. Denn wenn auch die von Karl durchgesetzte Reichs-Regimentsordnung ihm zu seiner Macht das volle kaiserliche Ansehen wieder zu gewinnen schien, so machten doch die bald nach den Reichstagen von Worms, Speyer und Augsburg ausbrechenden Kriege diesen Hoffnungen ein Ende.

Und hieher ist auch die Grenze von Dem zu setzen, was man unter „Kaiser und Reich“ versteht. Von jetzt an treten die einzelnen deutschen Staaten als selbständige Waffenmächte auf. Unter „Kaiserlichen“ begreift man nur noch die österreichischen Soldtruppen. Reichsarmeen erscheinen fortan blos als Gegenstand des Spottes. Der Kaiser selbst gilt als der Erzfeind aller protestantischen Deutschen, Religionshaß zerreißt den letzten Faden, der die Glieder mit jenem Haupte verband; ein Kaiser der Deutschen existirt nur noch in der Sprache der Diplomatie,