Seite:Meyers Universum 13. Band 1848.djvu/276

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

traurigen Erscheinung lag nahe genug! Vor der Reformation hatte der Papst allein das Recht zur Gründung und Wiederaufhebung von Universitäten. Die Reformation entwand es ihm. Sie gab es dem Kaiser und den Fürsten. Es wurde eine Sache des Ehrgeizes oder der Eitelkeit, Hochschulen im eigenen, wenn auch noch so kleinen Lande zu besitzen. So stiftete man denn und dotirte und gab Privilegien, d. h. Freiheiten gegen Andere, namentlich gegen Stände unterhalb des Adels. Der Kastengeist wurde mit einem wissenschaftlichen Zaume umgeben; die Gelehrten gefielen sich auf dem isolirten Standes-Schaugerüste, daß sie mehr und mehr von dem Volke schied, und erklärten endlich die Höhe desselben für die der Wissenschaft, die nichts mit dem Treiben des Marktes gemein haben dürfe. Bei dieser Abschränkung von der Welt blieb es nicht. Während die Gelehrten vor der Reformation den Schatz ihrer Weisheit auf allen Feldern der Wissenschaft zusammengelesen, baute man nun die Schranken immer höher und thürmte endlich die Akten- und Foliantenstöße der monströsesten Forschungen so hoch auf, das Niemand mehr über eine Fakultätsmauer hinüber in die Nachbarwissenschaft blicken konnte. Da saß denn Jeder in seinem Kasten und theilte sein Fach wieder in Fächer und Fächlein, von denen er endlich wieder nur eines wählte, um ihm sein ganzes Leben zu widmen. Dieses haarspaltende Forschen mit dem Ameisenfleiß erwarb namentlich den deutschen Gelehrten jenen Ruf der Gründlichkeit, auf welchen sie so stolz sind, und allerdings durchschaute fast Jeder sein (freilich oft winzig kleines) Fachwerk so weit als möglich; aber auch die Natur behielt ihr Recht: „wer immer auf einen Fleck sieht, wird blind,“ sagt das Sprichwort, und blind waren diese Herren, sobald sie ihre Blicke aus ihren Büchern auf die Wege der Menschen richteten.

Selbst als die Nacht, welche dem dreißigjährigen Kriege in Deutschland gefolgt war, allgemach verschwand, als es die Philosophie bereits wagte, gegen Hexenprozesse und Tortur anzukämpfen, die beiden Schandsteine, auf welchen Theologie und Jurisprudenz in der Fakultäts-Toga so lange am Pranger gestanden, war es noch immer nur wenigen gelehrten Geistern vergönnt, ihren Blick abwechselnd am Leben und in Büchern zu schärfen, und die Lieblingsgegenstände ihrer Spekulationen aus der Luft auf die Erde herabzuziehen. Kaum etliche gingen aufrecht genug, um die Vorgänge um sich her zu prüfen und dem Unrecht, auf das sie stießen, unverzagt auf den Leib zu rücken. Ihre Zahl ist leicht zu übersehen. Sie ragen weit über die Mittelmäßigkeit empor und gehören zu den Ehrensäulen der Nation. Die große schwerfällige Masse der Gelehrten hingegen war mit einem so ausgebildeten Respektsgefühl gegen jede Autorität ausgerüstet, daß sie es kaum wagte, das Thun und Treiben der regierenden und hohen Herren mit kritischen Augen zu verfolgen. Daher konnten am armen Volke alle Schand- und Mordthaten von Fürsten und Fürstendienern, Edelleuten und Beamteten begangen werden, ohne daß, trotz all der vielen „Vesten der Wahrheit, der Religion und des Rechts“, eine Stimme zum Schutze der Unschuld laut geworden wäre. „Während die deutschen Philosophen sich auf den Universitäten in überschwengliche