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| Joseph Meyer: Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Vierzehnter Band | |
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Bei keiner Pfändung kann dem Bürger dieser Staaten die homestead, das heißt, das Wohnhaus mit der nöthigen häuslichen Einrichtung angegriffen oder er aus dem Besitz desselben geworfen werden; und eines Jeden Eigenthum ist bis zum Werthe von 500 Dollars (1250 Fl.) unantastbar, unpfändbar und vor jeder Belästigung oder Verkümmerung durch Gläubiger, seyen ihre Rechtstitel, welche sie wollen, vollkommen geschützt. Der große Grundsatz: „Weder Unglück noch eigene Schuld soll einen Besitzenden so sehr verderben können, daß er nicht mehr die Mittel hätte, zu leben und sich fortzuhelfen“, durchdringt die Concursgesetze, und die Praxis macht sie noch milder, als sie wirklich sind. Wenn z. B. zwei Drittel der Gläubiger Nachlaß oder gänzliche Erlassung für den Schuldner beschließen, so müssen die Uebrigen sich solchem Beschluß fügen. „Never mind, begin anew and go a head!“ „Frisch von vorn angefangen!“ sagt der Gläubiger, der dem unglücklichen Schuldner einen Theil der Schuld streicht, und was jener heute thut an diesem, würde ihm morgen gewißlich selbst werden, wenn ihm das gleiche Schicksal träfe. Doch der schlagendste Beweis, mit welcher Riesenkraft die Grundsätze des Socialismus in der amerikanischen Gesellschaft vorgedrungen sind – gibt der jetzt dem Kongresse vorliegende Antrag: Allen Grundbesitzlosen der Union und allen Einwanderern 160 Acker Kongreßland, nach der eigenen Auswahl der Berechtigten, ohne Entgeld, eigenthümlich zu überlassen, auf den Grundsatz hin:
- „Jeder Bewohner dieses freien Bürgerstaats soll so viel Antheil an seinem Boden haben, um sich und seine Familie darauf ernähren zu können!“
So strebt man in Amerika, mit dem Wohlstande zugleich die Unabhängigkeit des Bürgers fest zu begründen, während man in der alten Welt nur zu oft an den entgegengesetzten Grundsatz und an den Spruch erinnert wird:
Gäbst du den Armen auch frei – blieb er doch immer dein Sklav’.“
City-Hall (das Rathhaus) liegt anmuthig in der Mitte eines kleinen Parks, der mit seiner längsten Seite auf die 3 Meilen lange Broadway-Straße, der prächtigsten der Stadt, stößt. Hier leben die Astors, die Crösusse der neuen Welt; aber nicht von dem Schweiße leibeigner Tausende, wie die goldnen Sklaven des Czars: sondern von den Früchten jenes Unternehmungsgeistes, der den Fleiß und die Betriebsamkeit in allen Welttheilen nährt und der seine Handelsflotten auf allen Meeren schaukelt.
City-Hall ist das prächtigste öffentliche Gebäude der Union. Die 216 Fuß lange Façade ist von weißem Marmor. Die innere Einrichtung ist einfach; der republikanische Geist verachtet allzugroße Pracht. Der Bauaufwand, der eine halbe Million Dollars betrug, fiel nur zum kleinern Theil dem Stadtseckel zur Last; die größere Hälfte steuerte der Patriotismus der Bürger.
Joseph Meyer: Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Vierzehnter Band. Bibliographisches Institut, Hildburghausen, Amsterdam 1850, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_Universum_14._Band_1850.djvu/106&oldid=- (Version vom 1.7.2025)