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wo sie von einem verständigen Volke als Wahrheit geübt und gepflegt werden. Appenzell hat keine Staatsschulden und fast gar keine Abgaben; – der kostspielige Regierungsapparat, wie er in den kleinsten Monarchien unentbehrlich scheint, ist dort ein unbekanntes Ding. Die Staatsämter sind Aemter der Ehren und des Vertrauens der Mitbürger; die wichtigsten sind ohne Gehalt; die meisten Staatsangelegenheiten werden in freien, allgemeinen Volksversammlungen berathen und durch Stimmenmehrheit entschieden. Der Regent, Landamman geheißen, ist nur durch seine Würde höher gestellt, als die Uebrigen; im Privatleben ist er allen Bürgern des Landes gleich. So verlangt es die Demokratie, während in den Monarchien das Amt den Personen Vorrang und Vorrechte gibt, die den Beamten von dem Volke scheiden. Die Demokratie wird allemal der Würde ihres Magistrats auch im gemeinsten Bürger Ehrfurcht zollen; aber dieser wird nie vergessen, daß kein Rang und kein Titel über den des Bürgers steht, und das Volk allein alle Ehren im Staate verleiht. So war der letzte Landamman von Außerrhoden ein Bauer und Zimmermann, Namens Züricher. Morgens saß er im Rath und lenkte den Staat, Nachmittags lenkte er den Pflug, oder man sah ihn mit Axt und Richtmaß an der Arbeit. Da geschah es einmal, daß ein stolzer Patrizier aus einem andern Kanton zu ihm kam, um ihm eine wichtige Sache vorzutragen; und der Abgesandte, welcher ihn im Holze traf das Schurzfell an, lüftete vor dem schlichten Mann kaum den Hut und trug ihm die Sache mit bedecktem Haupte vor. Als er fertig war, fragte Züricher, ob er die Meinung des Bauers, oder des Landammans zu hören wünsche; worauf ihm jener erwiederte: er glaube mit dem Landamman von Appenzell-Außerrhoden zu sprechen. „So ziehen Sie den Filz,“ erwiederte dieser mit ruhiger Würde, „und fangen Sie Ihre Rede von vorne an, denn bisher hat sie nur der Bauer gehört.“ Und der Betroffene gehorchte und stammelte beschämt seine Entschuldigung. – Jeder Appenzeller glüht für die Freiheit, die er als sein höchstes Gut achtet, und wenn sie gefährdet schien, hat er nie gezaudert, Leib und Gut zu ihrem Schutz einzusetzen. In Appenzell ist das Waffenrecht Allen gemein, und jeder wehrhafte Mann erkennt es für seine Bürgerpflicht, vollständig gerüstet zu seyn, um jeden Augenblick in’s Feld zu ziehen. Schießvereine zu gemeinschaftlichen Uebungen sind über’s ganze Land verbreitet, jedes Dorf hat einen solchen. Die Geschicklichkeit der Appenzeller Schützen ist allbekannt. Von ihnen heißt es: „Eher fehlt ein Schwab ein Scheunthor auf Armslänge, als ein Appenzeller auf 200 Schritt seinen Mann,“ und auf dem bedeutungsvollen Schweizer Volksfeste, das jährlich die Schützen aller Kantone zu Tausenden zum Freischießen der Eidgenossen um die Bundesfahne versammelt, sind’s gewöhnlich Appenzeller, welche die höchsten Preise gewinnen. Was waren die Schweizer, diese Handvoll „Rebellengeschmeiß,“ wie sie noch nicht lange her ein Monarch genannt hat, ohne diese sorgfältige Pflege der Wehrhaftigkeit des Volks, welche „die Handvoll“ in den Stand setzt, 150,000 Krieger auf einen Wink zur Vertheidigung der Unabhängigkeit und Freiheit an die Grenzen zu senden? Die