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die steilen Gebirgswege herab dem Städtchen zuschreiten zu sehen, oder den wandernden Handwerksburschen mit seinem Knotenstocke, der, aus der todtenstillen Eiswelt kommend, in Sitten zum ersten Male den warmen Odem Italiens fühlt und die Vegetation Hesperiens schaut. Die Gärten und Felder umher sind sehr fruchtbar, auf allen Hügeln rankt die Rebe, von allen Höhen winken Fruchtbäume. Dazu die Zauberspiele des Lichts, die mit jeder Tageszeit wechseln, die Blicke in die Gebirgswelt, auf die braußenden Gletscherbäche der Nebenthäler, oder auf stürzende Kaskaden, und in der Ferne auf die Riesen der Alpen, auf die Dome, Gräten, Zacken und Hörner, welche hinter den Wolken herüber schauen, wie Angehörige einer andern Welt. –

Sitten ist der Sitz eines Bischofs, der sich ehedem des heiligen römischen Reichs Fürst, Graf und Präfekt von Wallis nannte, und nicht nur geistliche, sondern auch weltliche Gerichtsbarkeit über alle Völkerschaften des Gebirgs übte. Seine Titel sind mit dem Reich verschwunden und sein fürstliches Schwert ist zerbrochen; aber seines Krummstabs Herrschaft über die Menschen ist darum nicht schwächer geworden. Noch heute gilt die Stimme des Bischofs im allgemeinen Landrath der Föderativrepublik so viel als die Stimme jedes einzelnen Cents; aber weit wirksamer noch ist sein Einfluß auf die Bevölkerung durch eine wohlorganisirte Hierarchie, die, enggeschlossen und streng gegliedert, die Gewissen beherrscht und alle Lebensverhältnisse der Einzelnen, wie die des Staates, überwacht und leitet. Außer der zahlreichen Klostergeistlichkeit sind 112 Pfarrer unablässig bemüht, die Pfaffengewalt aufrecht zu erhalten und auszudehnen, und jeder Cent ist noch durch einen besondern bischöflichen Statthalter, einen „Supervigilanten“, beaufsichtigt. In Wallis wird recht sichtbar, daß republikanische Institutionen, wenn sie nicht von der Volksbildung getragen werden, am wenigsten Schutz gewähren gegen die Tyrannei der Kirche, welche mit dem öffentlichen Leben zugleich das Familienleben in eiserne Fesseln schlägt. Das Ansehen der weltlichen Beamten in einem Volksstaate beruht auf der oft unsichern Autorität und der nicht selten schwankenden Auslegung der Gesetze und des Herkommens; beziehungsweise auch auf den wandelbaren, materiellen Interessen der Bürger. Der Beamte selbst ist das Geschöpf der Volkswahl; er ist Diener des Volks; die höchsten Aemter sind in der Regel nur auf wenige Jahre verliehen, und da er nach der Amtszeit wieder in den Stand des einfachen Bürgers zurücktritt, so betrachtet ihn auch jeder Bürger, trotz der Magistratswürde, die ihn kleidet, als seines Gleichen.

Nicht also der Priester. Er ist unabhängig in der bürgerlichen Gesellschaft, als Diener und Geweiheter einer fremden und höhern Gewalt, mit deren Geheimnissen er vertraut ist. Die Interessen, welche die Volksmenge an ihn knüpfen, sind die feierlichsten der Menschheit, Erwartungen von Ewigkeit, Strafen u. Belohnungen nach dem Tode. Die Stimme der Kirche tönt weit über das Grab hinaus; der bürgerliche Gesetzgeber, der Richter und Regent, straft nur den Leib; er berührt nur das Haus und das äußere Gut. Der Priester hingegen