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Nachbars, des Kanals, auszuhalten hat und folglich genöthigt ist, sehr niedrige Frachtsätze zu adoptiren, welche für schwere Güter und Roh-Produkte kaum ein Drittelkreuzer, oder 3 Silberpfennige die deutsche Meile betragen. Wie kleinlich erscheinen daneben die Bewirthschaftungsgrundsätze auf den deutschen Eisenstraßen, wo man hundert und aberhundert Gegenstände des großen Transports durch einen hohen Tarif zur Unbeweglichkeit verdammt, – statt sie zu Faktoren einer verzehnfachten Frequenz und einer doppelten Rente zu machen!

In den Kinderjahren des amerikanischen Eisenbahnwesens hatte man die Gewohnheit, die Mitwirkung von Staatsmitteln für den Bau nachzusuchen, und überall kamen die Regierungen solchen Anträgen und mit größerer Bereitwilligkeit entgegen, als dem Staatskredit allemal zuträglich war. Durch solche Betheiligungen sind in mehren Staaten, namentlich Pennsylvanien, Michigan, Illinois, und Mississippi, große Schulden und schwere Finanzverlegenheiten erwachsen, als der große Bankbruch von 1836 eine Geldkrise über die ganze Union brachte und diese wie ein Hagelwetter das Vermögen von Hunderttausenden zerschlug. Viele damals begonnenen Bauten mußten unterbrochen werden, zum Nachtheile und Schaden der Unternehmungen und zum Ruin vieler Betheiligten. Aber als diese Krise vorüber war, wurden die Bauten überall um so energischer vollendet, und wo dies nicht durch Privatmittel allein geschehen konnte, griff der Staat mit einer Liberalität unter die Arme, die eben nur da Statt finden kann, wo der Staat seines wahren Zwecks immer eingedenk ist, und wo die Selbstregierung der Bürger vor jeder Verfälschung seines Wesens und der Begriffe über dasselbe wahrt. Auch die Unionsregierung blieb in der Förderung der Eisenbahnbauten nicht zurück. Der Kongreß sprach den Grundsatz aus, daß auch der Gesammtstaat jedes gemeinnützige, den Bürgern des Einzelstaats Nutzen schaffende Unternehmen mit seinen Mitteln und Kräften zu unterstützen die Verpflichtung habe und bekannte, daß für jede große Eisenbahnlinie, deren Erbauung als eine dem Gesammtwohl dienende erkannt sey, durch Schenkung von Kongreßländereien beigesteuert werden solle. So bewilligte schon im Jahr 1850 der Kongreß dem Staate Illinois nicht weniger als 2,700,000 Acres Kongreßland als Geschenk zur Herstellung der großen Centralbahn, und da die Ländereien rechts und links der Bahnlinie lagen, so konnten sie weit über den Kongreßpreis verkauft werden. Man schätzte dies Geschenk auf nicht weniger als 18 Millionen Dollars (45 Millionen Gulden!). Seitdem und bis zum Jahre 1853 sind die Dotationen von Staatsländereien zur Unterstützung von Eisenbahn- und Kanalbauten auf 21 Millionen Acres angewachsen, zum Werthe von nahezu 100 Millionen Dollars. Welcher andere Staat kann sich nur im Entferntesten solcher Förderung des Unternehmungsgeistes der Bürger für Werke des öffentlichen Nutzens rühmen, und in welchem Kontraste treten zu jener Munificenz einer bürgerlichen Selbstregierung die Besteuerungen, die lästigen Kontrollen und Bevormundungen mancher Regierungen in Europa, die doch beständig die