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tiefen Frieden im Innern und der großen materiellen Wohlfahrt Amerika’s sind Stürme im Gemeindeleben nur selten. Wenn solche ausbrechen, sind sie allemal von kurzer Dauer und wenn auch heftig, doch niemals verheerend. Sie haben keine Nahrung in dem Ständeunterschied, in der Herrschsucht der Familien, im Nepotismus. Solche Dinge bestehen in Amerika nicht einmal dem Namen nach. – Kein Theil der Gemeinde kann in eine Versuchung kommen, den andern zu unterdrücken, oder durch Ungerechtigkeit zu kränken. Die öffentliche Meinung, durch die freie Presse unterstützt, ist so allgewaltig, daß selbst der Verwegenste so etwas gar nicht wagen könnte. Verwaltungsfehler aber, welche Gemeindebehörden machen, sind bei der Durchsichtigkeit des ganzen Haushalts und der Vielseitigkeit der Controle immer sogleich bemerklich und werden korrigirt, ehe sie dem Gemeindeleben beträchtlichen Schaden bringen können. In dieser Beziehung steht Amerika einzig da und ist ein Muster für die ganze übrige Welt.

Wie schnell der ächte Gemeingeist unter einer angemessenen Verfassung gedeiht und gedeihen kann, ist an den jungen Gemeinden recht deutlich zu erkennen, die, aus den heterogensten Elementen der Kolonisation und öfters aus den ungleichartigsten Nationalitäten gebildet, täglich im fernen Westen entstehen. Wenig Monate reichen hin, sie zu vereinigen und sie in der Gemeinde den Mittelpunkt ihres friedlichen Zusammenwirkens erkennen zu lassen, und oft ehe ein Jahr um ist, ist aus dem störrigen Iren und dem dummen deutschen Bauer ein Gemeindebürger geworden, der seine Pflichten klar erkennt und freudig erfüllt. Er wird ein eifriges Glied der Gesellschaft und ist stolz darauf, wenn er berufen wird, an ihrer Leitung mitzuwirken. Er liebt sie, weil sie ihn hebt und veredelt, weil sie sein Loos verbessert; er setzt in ihr Wohl seinen Ehrgeiz und seine Zukunft; er betheiligt sich an jeder Erscheinung des Gemeindelebens, er versucht in dem beschränkten Kreise, der ihm erreichbar ist, seine polnischen Fähigkeiten und diese gelangen durch die Uebung zur Kraft und Bildung; er gewöhnt sich an die Regeln des Gesetzlebens , ohne welche die Freiheit nur zu leicht ausartet; er durchdringt sich mit ihrem Geiste, begreift ihre Formen und gelangt zu klaren und praktischen Begriffen sowohl über die Natur seiner Pflichten, wie über die Ausdehnung und Grenzen seiner Rechte.