Seite:Meyers Universum 17. Band 1856.djvu/254

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Da nun die eine besondere Weise, Gott anzubeten und die Heiligen zu verehren, für ganz Spanien die einzige geworden, damit das Gewissen des Königthums beruhigt und der Wille der Geistlichkeit durchgesetzt war, so hätte man billig erwarten können, daß die Sorge der Regierenden sich der irdischen Wohlfahrt des Staats wieder zuwende. Königthum und Priesterschaft waren jedoch ausschließlich, jenes mit der Führung unkluger und unglücklicher Kriege, diese mit der Unterdrückung und Verdummung des Volks und Beide mit der sinnlosesten Verschwendung der eigenen in’s Unermeßliche angehäuften Reichthümer beschäftigt; und so zehrte Eines vom Anderen fort, bis endlich das Aussterben des spanisch-österreichischen Königstammes dem Volke einen dreizehnjährigen Krieg und das Schauspiel einer neuen Thronbesteigung brachte.

Damit ist der erste Akt des spanischen Staatsdrama’s, in welchem die Hauptrolle derselbe Fanatismus spielt, welcher Deutschland in das Elend des dreißigjährigen Kriegs stürzte, geschlossen. Im zweiten kommt das Haus Bourbon zur Regierung und Spanien – vom Regen in die Traufe.

Hier stehen wir an einem Ausgangspunkt der Stürme, welche das spanische Volk und Land noch in der Gegenwart verheerten.

Ludwig XIV., 1643 bis 1715 König von Frankreich, der Vater des modernen Luxus und Despotismus, hatte seinen Enkel, Philipp von Anjou, auf den spanischen Thron gebracht. Spanien, Deutschland, Italien, die Niederlande und Frankreich waren durch diesen spanischen Erbfolgekrieg zwar vielfach verheert und geschwächt worden, aber – das Haus Bourbon hatte einen neuen Thron, – und im Glanz der Häuser sollten fortan die Völker ihr eigenes und oft einziges Glück sehen. Wo aber die Völker ein Zweifel beschließ über die hohe volksbeglückende Sendung des Hauses Bourbon, da stellte man den einzigen Besseren des Geschlechts, Heinrich IV., als einen Heros der Volksfreundlichkeit auf, welchen somit ein diplomatischer Kunstgriff gleichsam politisch kanonisirte.

Philipp V. (so hieß Anjou als König) war Bourbon genug, um wiederum vor Allem auf die Sicherung seiner eigenen Dynastie in Spanien zu denken. Um einer Vereinigung der Kronen Spaniens und Frankreichs auf einem Haupte vorzubeugen, führte er das salische Gesetz, und zwar mit der Beschränkung, ein, daß die weibliche Nachfolge der spanischen Bourbonen von der Regierung so lange ausgeschlossen bleibe, als irgend ein männlicher Nachkomme Philipps von Anjou lebe; sobald nach dem vollständigen Aussterben seines Hauses das Haus Savoyen den Thron besteige, schließe das salische Gesetz fortan alle weiblichen Familienglieder von der Thronfolge für immer aus. Diese Anordnung bestätigten die Cortes des Reichs als Grundgesetz des Staates im Jahre 1713.

Für das Haus war nun gesorgt; die königliche Hauptaufgabe war gelöst. Auch alles Andere blieb nicht beim Alten, sondern wurde immer schlechter. Der Staatswagen rollte immer rascher bergab. Ludwigs XV. schmachvolle Regierung in Frankreich hatte in Spanien ihr getreues Spiegelbild. Die einzige Anstrengung, zu welcher