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und Neubau der Zunft“, der starre Bann fest abgeschiedener Arbeitskreise, hindert die Kapitalkoncentration, den größeren Betrieb, die Arbeitstheilung und ihr ebenso wesentliches Gegenstück, die Arbeitsvereinigung, die Anwendung der Maschine! Der Zunftzwang ertödtet den Trieb nach rationeller technischer Bildung, und indem er mit der ungehinderten wirthschaftlichen Entfaltung des Individuums auch die Wahrscheinlichkeit künftigen Erwerbs ausschließt, entzieht er den Kredit! Die einzelnen Elemente der Industrie wechseln, einander anziehend und abstoßend, in schnellen Kombinationen ab, bald an diesen, bald an jenen Mittelpunkt anschießend: nur wenn die freieste Bewegung in der ganzen Volkswirthschaft herrscht, finden sie auf’s Schnellste ihre beste Verwendung und laufen nicht Gefahr, todt zu liegen!

Ohne das starre Festhalten der Zünftler am Alten in den meisten deutschen Ländern würde die Gewerbefreiheit, die, nach Englands und Frankreichs Vorgang, von Preußen, einigen kleineren Staaten und jetzt auch von Oesterreich eingeführt ist, längst durch das ganze Vaterland ihre belebende Kraft gezeigt haben, und längst wären, dem deutschen Geiste angemessen, unter dem Schirm der Gewerbefreiheit freie Gewerbsgenossenschaften zu gegenseitiger Unterstützung und gemeinsamen Unternehmungen zusammen getreten – denn etwas Anderes kann der Neubau der Zunft nicht hervorbringen; – aber nein, in einem Theile Deutschlands fand die Gewerbefreiheit halb und halb, im andern ganz und gar, im dritten gar nicht Eingang, die bedrängten Kleingewerbe, an der morschen Krücke des zünftigen Schutzes dahin wankend, sinken mehr und mehr, – und selbst die polizeilichen Beschränkungen des Getreidemarkts verhelfen ihnen nicht mehr zu billigerem Brode!

Auch hier ist die Zeit vom Publikum einstimmig geforderter zunftgeistiger Polizeieingriffe vorbei, auch hier, auf dem Getreidemarkt, ertönt der Ruf: Freiheit! Freiheit des Verkehrs verlangen Producenten und Verkäufer, und selbst die Konsumenten sind der Ueberzeugung nahe gebracht, daß nur durch die Anstrengungen in Produktion und Beifuhr von Körnerfrucht, zu welchen die freie Konkurrenz ermuthigt, dem Mangel wie der Uebertheuerung die sicherste Schranke gezogen sei.

Diese Ansichten sind ebenfalls neu; ihr Gegentheil reicht bis in die ältesten Zeiten hinauf. An staatssorgliche Aufspeicherung von Getreide erinnern schon die sieben fetten und die sieben mageren Kühe zu Josephs Zeit im Lande der Aegypter. Athen hatte eine ausführliche Gesetzgebung über Getreidehandel, Magazinirung und Marktpolizei. Es gab geregelte Zufuhren, hauptsächlich vom Pontus her, Kornflotten, die von Kriegsschiffen geleitet wurden, ein See- und Handelsrecht, das die Ausfuhr des einheimischen Getreides verbot, der Einfuhr des fremden den Piräus als alleinigen Stapelplatz anwies, für auswärtiges Getreide nur einzelnen Städten ein Stapelrecht bewilligte, den inländischen Kauffahrern die Pflicht auferlegte, unter den Rückfrachten auch Korn zu