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siedelt sich in dem ihrigen an; der Häuptling kann rechtmäßige, seiner Würde theilhaftig werdende Kinder nur mit einer schwarzen Frau oder Sklavin erzeugen. Das Recht der Erblichkeit dieser Würde beruht auf nicht minder eigenthümlichen Grundsätzen. Nicht der Sohn des Häuptlings folgt ihm als Herrscher, sondern der Sohn seiner Schwester. Denn der Schwestersohn hat unzweifelhaft wenigstens etwas von dem reinen Geblüt des Häuptlings in sich, der eigene Sohn kann möglicher Weise dem fürstlichen Blute ganz fremd sein. Ein Araber würde den geringsten Zweifel an der Ehre und Treue seiner Gattin als die höchste Beleidigung ansehen, welche ihm nur immer zugefügt werden könnte; ein Türke würde solchen Frevel mit dem Tode strafen; ein Quilimid betrachtet die Sitte seiner Stammverwandten als überaus schmachvolle Einrichtung: der Kelowi findet sie, wie viele Stämme Innerafrika’s und Indiens, ganz vernünftig. Die übrigen Berber blicken aber freilich mit höchster Verachtung auf den Kelowi herab und nennen ihn selbst einen „Sklaven.“

Dieser eine Gebrauch kennzeichnet den Charakter und die Sitten des Volkes von Aßben; er darf uns jedoch nicht verleiten, die Verachtung der reinen Berberstämme zu theilen. Denn der Mensch jener Länder, deren Himmel die Sinnlichkeit nur allzusehr begünstigt, kennt die Schranken nicht, welche Bildung und Gesittung ziehen, sondern folgt rückhaltslos dem Triebe des Augenblicks. Daher stammen seine lockeren Ansichten über das Zusammenleben beider Geschlechter, und nach solchem Maßstabe sind sie zu beurtheilen. Der Kelowi steht in unseren Augen noch immer weit höher, als der Hassanie des Ostens, welcher sich bei der Verheirathung vertragsmäßig verpflichtet, seiner Gattin jeden dritten Tag freie Verfügung über sich und ihre Reize zu gestatten. –

Auch im Uebrigen entspricht ihr Wesen dieser leichtfertigen Anschauung der Dinge. Sie haben die lockersten Ansichten über das Recht des Eigenthums und bestehlen oder betrügen den Fremden oder sich gegenseitig, wo sie nur immer können, ohne dabei an Unrechtthun zu denken. Vielmehr sehen sie Erpressung oder selbst Diebstahl als etwas ganz Vernünftiges, die Ueberlegenheit ihres Geistes Beweisendes an. Nur in einer Hinsicht urtheilen sie strenger: im Bezug auf Glaubenssachen. Sie bekennen sich zum Islam und haben mit ihm auch das Bestreben angenommen, Andersdenkende zum „alleinseligmachenden Glauben“ zu bekehren: allein jedenfalls würden wir ihnen großes Unrecht thun, wenn wir annehmen wollten, daß sie glaubenswüthiger, unduldsamer und verfolgungssüchtiger wären als – wir Christen es sind.

Einige Familien haben durch ihre Besitzungen und ihre geistige Ueberlegenheit ein gewisses Uebergewicht erlangt und können als Adelige unter den Uebrigen angesehen werden. Gegenwärtig gehört der Oberhauptling der Familie Irholang an, welche mehr als zehn Dörfer bewohnt. Annur, einer der Häuptlinge, haust in dem Dorfe Tintellust, welches unsere Abbildung uns zeigt; die übrigen wohnen in den Dörfern Asaneres und Tamar, der Sultan oder Oberhäuptling aber residirt in dem Städtchen Agades. Nur selten vereinigen sich