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Anderhalden ward von dem biederen Volk mit keiner Grausamkeit vergolten. Der Vogt ward unverletzt entlassen, sobald er den Eid gethan, für ewige Zeiten nicht mehr in dies Land zu kommen. Noch versammelt sich alljährlich an der Stätte der verschwundenen Tyrannenburg das Volk Obwaldens, um in offener Landesgemeinde seine Obrigkeiten und Richter zu ernennen und Vorschläge über öffentliche Angelegenheiten anzuhören, zu genehmigen oder zu verwerfen. Eine bedeutsamere Stelle konnte es nicht zur Ausübung seiner landesherrlichen Gewalt wählen. Im Genusse einer Unabhängigkeit und Freiheit, die ihm durch die Natur seiner Heimath, durch halbtausendjährige Gewohnheit und durch das großgezogene und stark gewordene Gefühl seiner Menschenwürde unentbehrlich zum Leben geworden ist, hat es keine Landenberge mehr zu fürchten.

In neuerer Zeit hat der Name von Sarnen in der Schweiz zufällig eine böse Nebenbedeutung erhalten, freilich ohne Verschulden der gutmüthigen Einwohner. Unter „Sarnerei“ versteht man in der protestantischen Schweiz, wenn man Ränkemachereien oder Verschwörungen der oligarchischen oder hierarchischen Faktionen verschiedener Kantone gegen die Rechte und Freiheiten der Nation bezeichnen will. Anlaß dazu gab die Konferenz, welche zu Sarnen, im November 1832, von Abgeordneten der Regierungen des Bezirks Schwytz, der Stadt Basel, der Kantone Neuenburg, Unterwalden und Uri gehalten wurde, und Trennung der Eidgenossenschaft, fremde Einmischung und Bürgerkrieg herbeizuführen drohte. Bekanntlich ward auch der Landfriede zunächst im Sommer des folgenden Jahres vom Bezirk Schwytz, wie von der Stadt Basel und 15 Jahre später durch die Sonderverbindung der gesammten katholischen Kantone mit bewaffneter Faust gebrochen; aber beide Aufstände wurden durch den Ernst der Nation eben so schnell gedämpft, als sie erhoben waren.

Wir knüpfen daran die Betrachtung eines Schweizer Weisen:

„Zwietracht ist nun einmal die Erbsünde aller Föderativstaaten, wenn die Genossen des Bundes, in voller Selbstherrlichkeit zu einander, für Kraft und Macht des Bundes nichts von ihren Rechten opfern wollen, aber von ihm Alles für ihren Nutzen begehren. Die Geschichte sämmtlicher Föderativstaaten, von den vereinten Stämmen Israels, den griechischen Republiken, bis zu den Staaten des deutschen Reichs, den niederländischen Provinzen und italienischen Städten, von den schweizerischen Kantonen bis auf die amerikanischen Freistaaten und selbst bis auf das Konglomerat des deutschen Bundes, ist fast ununterbrochene Verkettungvon Zerwürfnissen, Zänkereien und innern Kriegen. Merkwürdig ist dabei, daß demungeachtet dergleichen Konföderationen von Völkerstämmen und Nationen ein längeres Leben erreichten, als ihr anscheinend innerer gebrechlicher Zustand erwarten ließ. Die mosaische Bundesrepublik hatte bei 400 Jahre gedauert, ehe sie, statt des unsichtbaren Jehova, einen sichtbaren König forderte. Der griechische Staatenbund lebte seit Stiftung der Amphyctionen bis zur Schlacht von Charonea 1100 Jahre. Nächst ihm erscheint die schweizerische Eidgenossenschaft mit einer halbtausendjährigen Lebenslänge; die