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vereinigten Niederlande brachten es, seit der Utrechter Union, auf die Hälfte dieser Zeit. Und doch ist der Föderativstaat die einzige Staatsform, unter welcher das vollkommenste Princip staatlicher Existenz, das republikanische, Gedeihen findet. Der Ausdruck größter individueller Freiheit, die Selbstregierung, kann nur in kleinen staatlichen Genossenschaften so zur Ausführung gelangen, daß wirklich jeder Bürger seinen unmittelbaren Theil an der Gesetzgebung und Ernennung der Obrigkeit nimmt. Der Zuwachs der Bevölkerung über ein sehr beschränktes Maß hinaus macht die Versammlung des ganzen Volkes (in einer Landesgemeinde) unmöglich; es muß sich begnügen, die Sorge für die wichtigsten Angelegenheiten den von ihm erwählten Stellvertretern zu überlassen. So wird die unmittelbare Theilnahme an den öffentlichen Geschäften in eine sehr mittelbare verwandelt, und diese in gleichem Grade immer beschränkter, als in repräsentativen Republiken die Volksmassen größer werden. Auf gleiche Weise verhält es sich mit dem Genuß der bürgerlichen Rechte. Je kleiner die Republik ist, um so weniger wird es gefährlich, die freie Verfügung der Bürger über ihre Person und ihr Eigenthum nicht durch zahlreiche Gesetze zu begrenzen. In größern, einheitlichen Staaten, bei vervielfältigten Interessen, Verhältnissen und Reibungen der bürgerlichen Zustände ist eine stärkere gesetzliche Schutzwehr und daher engere Begrenzung der Freiheit der Einzelnen wie der Gemeinden und Stände unvermeidbar. Im häuslichen Kreise einer Familie darf Manches ohne Furcht gestattet und lockerer gebunden sein, was in einem weitläufigen Gemeinwesen von Tausenden nicht zu erlauben wäre, ohne Unordnung, Zerrüttung und gänzliche Auflösung zu erzeugen. Es war deshalb, um sogleich das schlagendste Beispiel zur Hand zu nehmen, eine Widernatürlichkeit, Frankreich, in dem das dem Republikanismus feindseligste Princip der Centralisation durch alle Epochen seiner Geschichte hindurch gepflegt und zur höchsten Blüthe entfaltet ist, mit seinen 40 Millionen in diesem Princip erzogener Menschen zu einer einzigen Republik umzugestalten.“

„Die Geschichte kennt keine einheitliche Republik von so großem Umfang, weil solche in sich selber unmöglich ist oder dem Volke keine höhere Freiheit gewähren könnte, als jede wohl eingerichtete Monarchie. Rom, als es die Welt beherrschte, war in der That nur republikanisch innerhalb der Mauern der Hauptstadt; außer der Ringmauer wohnten Unterthanen und zinspflichtige Bundesgenossen. Die einzelnen Staaten der nordamerikanischen Union sind, mit einer dünnen Bevölkerung auf weiten Landstrecken, kleinen Staaten zu vergleichen. New-York, der volkreichste derselben, zählt auf einem Flächenraum, so groß wie Altengland, wo 13 Millionen Seelen leben, noch nicht drei Millionen Einwohner. Wenn dereinst New-York gleiche Bevölkerung wie England besitzt, wird es entweder in eine Anzahl kleinerer Freistaaten zersplittert sein, oder einer Monarchie so ähnlich sehen, wie ein Haupthaar dem andern.“