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| Friedrich Hofmann: Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Zwanzigster Band | |
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„Da also nur kleine Staaten republikanischer Formen fähig sind, müssen sie, um nicht bei feindlichem Anstoß von den größern zertreten zu werden, Konföderationen mit ihres Gleichen eingehen, oder sich, wie die Republiken S. Marino, Andorre, die ionischen Inseln, die freien Städte Deutschlands etc., unter den Schutz und somit Einfluß mächtiger Nachbarn begeben und sich dadurch des besten Theils ihres republikanischen Werthes entäußern. Nur der Föderalismus gewährt ihnen, neben der Garantie eines selbstständigen Staatslebens und der gegenseitigen Freiheit, die Kraft eines größern Reichs zum Widerstand gegen fremde Gewalt. Diese Kraft steigert sich in gleichem Maße, wie sich das bloße Schutzbündniß der kleinen Staaten zu einem förmlichen Einheitsbund Aller erhöht, worin sie, mit eigenen Gesetzen und Regierungen für sich dastehend, von ihrer Souveränetät so viel an die allgemeine Bundesgewalt übertragen, als hinreicht, um als ein einziger, als ein Bundesstaat Friedsamkeit und Ordnung im Innern, Achtung im Ausland zu erzielen; diese Idee eines Bundesstaates hat in hohem Grade die Schweiz erreicht. In Nordamerika streitet noch das Bedürfniß nach einer starken Centralgewalt mit dem Souveränetätsstolz der einzelnen Staaten.“
„Mächtige Fürstenreiche besitzen äußerlich schon an und für sich, was schwächeren Staaten der Föderalismus verschafft, nämlich die Mittel zur Selbstvertheidigung und Koncentrirung der Staatskraft in einer Hand. Dagegen ist die individuelle Freiheit, deren sich die Bürger kleiner Republiken erfreuen, unvereinbar mit dem System großer, wenn auch noch so musterhaft regierter Stdaten, welches eine absolute Unterordnung des Einzelwillens unter ein einziges, die Gesammtheit repräsentirendes oberhoheitliches Princip erheischt, mag nun letzteres in einem absoluten oder beschränkten Monarchen ausgedrückt sein. Jedoch auch in Monarchien finden wir bisweilen einen Quasi-Föderalismus der ihnen zugehörigen Provinzen oder Volksstämme adoptirt, welcher versucht, wenn auch nicht in Gewährung der Freiheit, so doch in der Verwaltung individuelle Bedürfnisse gelten zu lassen.“
Denn das ist der gefährlichste Irrthum, wenn man für innere Ruhe und äußere Stärke großer Reiche das Hauptmittel in der sogenannten Vereinfachung der Verwaltung, das heißt, darin sucht, daß man Völkern und Provinzen von ganz ungleichen Oertlichkeiten, Gewerbsarten, Gesittungsstufen, Lebensweisen und Interessen einerlei Einrichtungen, Gesetze und Verwaltungsformen schafft. Es gibt keine größere Tyrannei, als die Tyrannei des Gesetzes, welche auf widernatürliche, gewaltsame Weise gleich machen will, was von Natur und Schicksal ungleich gestellt ist. Kein verständiger Hausvater wird vom erwachsenen, gebildeten Sohn das Nämliche, wie vom unmündigen fordern. Jenes Gleichmachungssystem, in welcher Staatsform es auch angewendet sein mag, vernichtet alle menschliche Lebensfreiheit, macht allen herkömmlichen Gewohnheiten, Erinnerungen und Sitten, allen Lebensweisen und Bedürfnissen der verschiedenen Provinzen den Krieg, und gibt den Einen mehr, als sie beim Zustand ihrer Bildung gebrauchen können, den andern weniger, als ihnen durchaus nöthig ist. Daher in
Friedrich Hofmann: Meyer’s Universum, oder Abbildung und Beschreibung des Sehenswerthesten und Merkwürdigsten der Natur und Kunst auf der ganzen Erde. Zwanzigster Band. Bibliographisches Institut, Hildburghausen 1859, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_Universum_20._Band_1859.djvu/216&oldid=- (Version vom 9.1.2026)