Seite:Meyers Universum 20. Band 1859.djvu/258

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

daß der König im Jahre 1816 die Verfassung, ohne den geringsten Widerstand zu finden, aufheben konnte. Das kurze Zwischenspiel der Revolution in Neapel vom Jahre 1820 hatte in Sicilien noch schrecklichere Folgen als dort; Einkerkerung vieler Tausende, Gesetzlosigkeit, Ruin alles Wohlstandes, Vermehrung der Staatsschuld um mehr als 6 Millionen Dukaten, Elend aller Art häuften sich hier; dazu kamen im Jahre 1823 die großen Zerstörungen, welche heftige Erdbeben und Ueberschwemmungen, und in Palermo eine furchtbare Feuersbrunst anrichteten. Der König erließ kurz nach der Rückkehr in seine Hauptstadt am 26. Mai 1821 ein Verfassungsdekret für sein Reich, welches mit Aufhebung aller frühern Verfassungen Nichts mehr bestimmte, als Einrichtung eines Staatsraths, besondere Staatsversammlungen (Consulta di stato) für Neapel und Sicilien, deren Mitglieder vom Könige ernannt wurden, um Gesetzentwürfe und finanzielle Maßregeln zu berathen, und Provinzialräthe behufs Repartition der direkten Steuern. Zugleich wurde den Gemeinden die Verwaltung ihres Vermögens unter Oberaufsicht der Regierung gestattet. Ein königlicher Statthalter, stets ein Neapolitaner, wurde an die Spitze der Verwaltung Siciliens gestellt, allein ohne alle selbstständige Macht, und einem besondern Staatssekretär in Neapel untergeben.

Dieses Schattenbild einer Verfassung, welches keinem einzigen der bestehenden unzähligen Mängel abhalf, kam erst 1824 in Thätigkeit. In der Zwischenzeit war aber ein neues, von Geistlichen entworfenes Lehrsystem in allen Schulen eingeführt, Mönche und Jesuiten erhoben überall ihr Haupt, zahlreiche Klöster wurden wieder hergestellt, der Unterricht kam fast ganz in die Hände der Geistlichkeit, besonders der Jesuiten, strenge Censur und hohe Besteuerung ausländischer Bücher gingen Hand in Hand mit obigen Maßregeln, geistliche Uebungen, zumal der Jugend, wurden eben so streng, als politische Gesinnung durch Spionenschaaren überwacht; daraus folgte eine Unzahl von Verhaftungen und Hochverrathsprozessen mit den grausamsten Bestrafungen, z. B. Todesstrafe durch Spießruthen, und von der despotischen Willkür rücksichtslos gehandhabt. Fremde Soldaten, erst Oesterreicher, dann Schweizer, mußten das überall murrende Volk im Zaume halten, dessen Erbitterung in mehrfachen partiellen Aufständen ausbrach. Zu allen diesen Leiden kamen noch schwere Prüfungen über das unglückliche Sicilien. Schrecklich wüthete dort die Cholera im Jahre 1837, so daß in den Städten ein Sechstel der Bevölkerung dadurch weggerafft wurde, in Palermo 26,000, in Messina 10,000 Menschen, und der zahlreiche Pöbel benutzte die Seuche zu einem furchtbaren Aufstande, welcher, von den Vornehmen vergebens angefacht, um Sicilien von Neapel loszureißen, nur Blutvergießen und noch größeres Elend zur Folge hatte. Die Regierung nahm daraus den Vorwand, Sicilien noch mehr zu unterjochen, und dazu diente hauptsächlich die gänzliche Verschmelzung seiner Verwaltung mit der von Neapel. Damit verschwand der letzte Schatten jener