Seite:Meyers Universum 21. Band 1860.djvu/174

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Volke die Ehre des alten Namens gelassen hätte. Man glaubte eben in den höchsten Kreisen noch an die große Thorheit, daß es nur nöthig sei, einen Namen zu ändern, um ein Volk auszuwischen.

Das Jahr 1814 zeigte, daß Tirol noch lebte trotz der bayerischen Namensübertünchung; die Wiederkehr zu Oesterreich wurde mit unendlichem Jubel gefeiert, und als gar im Jahr 1816 Kaiser Franz nach Innsbruck kam, schien das ganze Land ein goldnes „G’wandl von Glückseligkeit“ zu tragen. Aber wie bald verblaßte sein Schimmer!

„Die fromme Kirchlichkeit des Volks“ war unter der bayerischen Aufklärungsbureaukratie am meisten gekränkt worden, und da die Priester und die Weiber bei jedem Volke von gewichtiger Stimme sind, so kehrte viel Freude ein, als die Klöster und Abteien sich wieder mit Kutten aller Art bevölkerten und die vielen bisher abgeschafften Feiertage wieder zu Ehren kamen. Dabei hatte es aber auch mit der Rückkehr zum Alten vor der Hand sein Bewenden. Die verhaßte Konskription ward offenbar von Oesterreich als ein willkommenes bayerisches Geschenk betrachtet, denn Kaiser Franz beeilte sich nicht nur nicht mit ihrer Abschaffung, sondern konskribirte selbst ein Tiroler Jägerregiment von fünfthalbtausend Mann, neben welchem immer noch 20,000 Mann bei Landesgefahr bereit sein müssen, denen, wenn’s die Noth gebietet, das Volk in Masse als Landsturm nachfolgt. Dies, sowie die kostspieligen Befestigungen bei Brixen und Finstermünz brachten sehr bald manchen Tirolerkopf zum Schütteln. – Im Gerichtswesen hatte Bayern den Organismus dadurch vereinfacht, daß es die, neben den57 landesfürstlichen Gerichten, damals bestehenden 36 Pfandschafts-, 47 Lehen- und 31 Eigenthums-, zusammen also 114 Patrimonialgerichte aufhob. Oesterreich stellte sie alle wieder her und erhielt sie, bis sie selbst ihre Existenz für unnütz erkannten und allmählig aufgaben. –

Am schlimmsten ward den Tirolern mitgespielt, als sie über die unter Bayern stattgehabte Aufhebung ihrer alten Stände Klage führten, die im Jahre 1790 zum letzten Male von Kaiser Leopold zusammenberufen worden waren. Kaiser Franz stellte allerdings 1816 der Tiroler alte Verfassung wieder her und zwar „aus Gnade“, jedoch „mit denjenigen Verbesserungen, welche die veränderten Verhältnisse und das Bedürfniß der Zeit erheischen.“ Aber so traurig sind diese Verbesserungen für die alten Freiheiten der Tiroler ausgefallen, daß der große Ausschußkongreß, der fortan die Stelle des offenen Landtags vertrat, und aus den vier Ständen der Geistlichen, Ritter, Bürger und Bauern unter obrigkeitlicher Aufsicht und Führung zusammengewählt und kaiserlich auf Lebenszeit für jeden Repräsentanten bestätigt war, dahin lebte, ohne im Volke Wurzeln schlagen zu können. „Das köstliche Kleinod“ der alten Rechte war dahin, aber von Allem drückte nichts so schwer, als der Verlust des Steuerbewilligungsrechts. Wie oft und dringend auch der kaiserlichen Regierung dargelegt wurde: „daß Tirol für Oesterreich keine finanzielle, wohl aber eine große strategische Wichtigkeit habe und daß auf