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vollkommen beglaubigte Berichte in Menge zur Hand; die russische Knutenstrafe wird vom Prügelsystem im republikanischen Nordamerika noch überboten. Nicht minder empörend ist die Barbarei auf der Flotte. Als Beispiel diene nur, daß, wie erst im Oktober dieses Jahres aus Pensacola in Florida gemeldet wurde, der Marinelieutenant Stark ein Marterwerk errichtet hat, an welches die Leute wegen eines Vergehens mit Stricken der Länge nach festgebunden werden und so stundenlang gekreuzigt stehen müssen. Und wie dieses unmenschliche Verfahren als unerläßlich zur Aufrechterhaltung der Disciplin erscheint, beweist die Thatsache, daß im vorigen Jahr, als der Kongreß die Abschaffung der „neungeschwänzten Katze“ beantragte, die Offiziere mit ihrem Austritt aus dem Kriegsdienst drohten, da sie bei einer weniger grausamen Züchtigungsmethode nicht mehr für die Mannszucht einstehen könnten. – Auch die Unteroffiziere sind von den Offizieren streng geschieden, und ist zwischen beiden gar kein gesellschaftlicher Verkehr statthaft; überhaupt hat das nordamerikanische Heerwesen alle schlechten Seiten des englischen, ohne die wenigen guten, welche man dem letzteren etwa zugestehen könnte.

So ist das stehende Heer nur eine gewissermaßen neben den Staat und neben die bürgerliche Gesellschaft hinausgesetzte Söldnertruppe, befehligt von Oberen, die mit ihr keinen moralischen oder volksthümlichen Zusammenhang haben. Man nützt die Leute ohne Schonung durch Dienst und Strapazen ab, weil man gegen ein Handgeld immer wieder Ersatz findet, der dann freilich nie von besserer Beschaffenheit ausfällt.

Ueber schlechte Kriegsverwaltung ist stete Klage, denn der Kriegssekretär ist allemal ein Mann, welcher keine militärische Laufbahn gemacht hat, und vom Dienste und dessen Bedürfnissen weder Kunde noch Einsicht hat. Die Geldverschleuderungen in diesem Verwaltungszweige haben in manchen Jahren einen so großen Maßstab angenommen, und es herrscht in denselben eine solche Gewissenlosigkeit, wie sie in keinem andern Lande, nicht einmal im frühern Rußland, ihres Gleichen hat. Im Kongresse sind darüber haarsträubende Thatsachen und Ziffern beigebracht worden, die Zeitungen haben bis in alle Einzelnheiten handgreifliche Belege genug veröffentlicht, aber die Dinge sind bis auf diesen Tag beim Alten geblieben, weil jedem politischen Stimmführer dort die Anwartschaft vorliegt, selbst noch einmal in dieser Trübe fischen zu können.

Im Finanzjahre 1857 kostete das Landheer 12,380,684 Dollars; 1858 erforderte dasselbe 17,455,976 Dollars. Mit Zurechnung des Bedarfs für Festungswerke, Zeughäuser, Munition und der Ausgaben für Miliz stellte sich das Budget der Kriegsverwaltung auf 23,243,822 Dollars, mit der Flotte aber, welche allein 14,712,610 Dollars kostete, auf beinahe 38 Millionen Dollars. Darnach berechnet sich der Unterhalt jedes einzelnen gemeinen Soldaten in jedem Jahre nahezu fünfzehnhundert Thaler, mehr denn achtmal so viel als in jedem andern Heere.