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Dagegen hilft kein Widerstand, der ganze Zug der Zeit drängt darauf hin und zwingt den Asiaten im fernen Osten eine neue Rolle auf der Bühne der Kulturgeschichte auf.

Auch in Japan begriff man, daß man sich diesem Verhängniß nicht mehr entziehen könne. Früher war eine Abweisung der Fremden von Erfolg gewesen, als aber 1853 die Nordamerikaner in den japanischen Gewässern erschienen und entschlossen ihren Willen kundgaben, mit dem Kaiser einen Freundschafts- und Handelsvertrag zu schließen, trug dieser der gegen früher völlig veränderten Weltlage Rechnung und fügte sich, nicht wie die Chinesen, widerwillig und steifnackig, sondern in würdiger und angemessener Weise. Der Vertrag von Kanagawa, vom 31. März 1854, welcher den Nordamerikanern bedingten Zulaß gewährte, brach das Eis und eröffnete die Schleußen; Japan trat in Verkehr mit der übrigen Welt und damit in einen neuen Zeitabschnitt seiner Geschichte.

Dieser wichtige Vertrag enthält noch eine Menge vorsichtiger Klauseln, mit denen man vorerst Zeit gewinnen wollte, um sich auf Weiteres vorzubereiten, das nicht ausbleiben konnte. Man wollte den Uebergang zu einem ganz neuen System ohne große Störung in den bisherigen Verhältnissen vermitteln, und that wohl daran. Gleich nach den Nordamerikanern unter Commodore Perry erschien ein englisches Geschwader unter Admiral Stirling; mit diesem wurde am 14. Oktober 1854 zu Nagasaki ein Vertrag abgeschlossen. Am 9. November 1855 wurden den alten Freunden Japans, den Holländern, neue wesentliche Vortheile und Erleichterungen im Verkehr bewilligt; sie waren fortan nicht mehr auf die kleine Insel Dezima beschränkt, sondern konnten in der Stadt Nagasaki frei Handel treiben, ihren Gottesdienst ungehindert ausüben und Grundbesitz erwerben. Auch die Russen erschienen; nachdem sie den Chinesen das Land am Amur weggenommen hatten und unmittelbare Nachbarn der Japaner geworden waren, wurden sie von diesen sehr zuvorkommend empfangen; der Statthalter von Nagasaki eröffnete dem Admiral Putiatin, die kaiserliche Regierung sei entschlossen, fortan eine durchaus andere Richtung in Bezug auf den Verkehr mit dem Auslande zu befolgen. Sie wünsche, der neuen Politik gemäß, mit allen Seemächten ausgedehnte Verbindungen zu unterhalten und hege die Absicht, künftig auch Repräsentanten Seiner Majestät an den großen europäischen Höfen zu beglaubigen.

So sehen wir denn, daß Japan es versteht, mit den Thatsachen umzugehen, und Alles zu würdigen, was in den Umständen Zwingendes liegt. In den neuen Verträgen mit England vom 1. Juli 1859, mit Nordamerika vom 18. Juni 1858, mit Holland vom Oktober 1857, mit Rußland vom 28. Juli 1858, sind eine Menge von Beschränkungen weggefallen, welche noch in den frühern Traktaten enthalten waren. Am 1. Januar 1860 wurden noch mehr Häfen eröffnet, 1863 sollen deren noch einige dem freien Verkehr erschlossen werden. Von 1862 an dürfen Fremde sich auch in der Hauptstadt Jeddo niederlassen. Der Handel ist ungehindert, nur das verderbliche Opium darf nicht in’s Land gebracht werden. Die meisten Waaren, jene von Wolle und Baumwolle