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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 15

Forscher, namentlich Charkot in Paris, dem aber auch Krafft Ebing in Graz, Obersteiner in Wien und andre deutsche Autoritäten in neuerer Zeit beigeſtimmt haben, gehen noch weiter und behaupten, es ließen sich durch S. Eindrücke auf Körper- und Gemütsleben hervorbringen, die über die Hypnose hinauswirken und so Heilwirkungen, Charakteränderungen, erzieh liche Einflüsse 2c. befördern könnten. Krafft-Ebing will einer Person die Körpertemperatur, die sie am nächsten Morgen zeigen sollte, und ein französischer Arzt einer andern durch die Eingebung, sie werde mit glühendem Eisen gebrannt, sogar Brandblasen erzeugt haben. Auch zu persönlichen Angriffen, Verbrechen 2c. nach der Hypnose soll durch S. ein Anstoß gegeben werden können. Diese Angaben bedürfen aber noch sorgfältiger Prüfung. Vgl. Obersteiner, Der Hy pnotismus mit besonderer Berücksichtigung seiner flinischen und forensischen Bedeutung (Wien 1887); v. Krafft Ebing, Eine experimentelle Studie auf dem Gebiet des Hypnotismus (Stuttg. 1888); Bern- heim, Die S. und ihre Heilwirkung (Wien 1888).

Suggestion mentale (franz., spr. függscheftióng mang tal), die angebliche Gedankenübertragung ohne Berüh rung; s. Gedankenlesen, S. 990.

Suggestivfragen (eingebende Fragen), verfäng- liche Fragen des Richters an den Angeklagten oder an Zeugen, welche so gestellt werden, daß die von legtern erst anzugebenden Thatsachen schon von dem Richter in die Frage hineingelegt werden; nach mo- derner Rechtsanschauung unstatthaft.

Sughlio, start gewürzte Fleischbrühe, welche mit Weißwein statt Wasser bereitet wird, dient zum Ko- chen von Maccaroni, Geflügel und Wild.

Sugillation (lat.), der Austritt von Blut in die Gewebe nach Berreißung kleinerer Gefäße. Der Aus- druck ist aus den Worten sub ciliis (»unter den Augen- lidern) entstanden und bedeutet ursprünglich als Succiliatio die so häufigen bei Schlägerei vorkom menden roten Flecke der Augenlider, welche später alle Regenbogenfarben durchmachen und in der Volks- sprache schlechtweg als blaues Auge bekannt sind.

Suheir, arab. Dichter, s. Sohair.

Suhl (Suhla), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Erfurt, Kreis Schleusingen, an der Südseite des Thüringer Waldes im Thal der Hasel und an der Linie Plaue-Ritschenhausen der Preußischen Staatsbahn, 438 m ü. M., hat 2 evang. Kirchen, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, eine Reichsbanknebenstelle und (1885) 10,602 meist evang. Einwohner. Hauptnahrungszweig derselben ist Eisenwaren- und Gewehrfabrikation, welch letttere seit Jahrhunderten in großem Ruf steht und nicht nur Kriegswaffen aller Art, sondern auch Jagdgewehre und die verschiedensten Luxuswaffen liefert. Andre Gewerbe sind: Barchentweberei, Holzwaren-, Porzellan-, Lederfabrifation, Maschinenbau etc. Über der Stadt erhebt sich der Domberg mit dem Ottilienstein (520 m), einem aussichtsreichen Porphyrfelsen. S. wird urkundlich zuerst 1330 als Dorf erwähnt, das durch Kauf an die Grafen von Henneberg kam und 1527 Stadtrecht erhielt; seit 1815 gehört es zu Preußen. Vgl. Werther, Chronik der Stadt S. (Suhl 1846-47, 2 Bde.).

Suhle, morastige Bertiefung, in welche sich Rot- und Schwarzwild, besonders bei trocknem, heißem Wetter, niederlegt, um sich darin zu kühlen und vom Ungeziefer, namentlich den Hirschlausfliegen, zu rei- nigen. Der Hirsch schlägt gewöhnlich zuerst mit dem Borderlauf den Moraft zu einer breiartigen Maffe, legt sich dann hinein und wälzt sich behaglich darin umher. Beim Austreten aus der S. schüttelt er sich den Schmus ab und reibt (marlt) sich dabei, wie na- mentlich auch die Sauen, an Bäumen. In Revieren, in welchen es an natürlichen Suhlen fehlt, schlägt man muldenförmige Vertiefungen mit strengem Let- ten aus, damit das darin zusammenlaufende Wasser nicht in den Boden einsickern kann.

Suhler Weißkupfer, a. Vorlage:Mlkv.

Suhm, Ulrich Friedrich von, Freund Fried richs d. Gr., geb. 29. April 1691 zu Dresden, studierte in Genf, fam 1720 als kursächsischer Gesandter an den Berliner Hof, trat hier mit dem damaligen Kron- prinzen (Friedrich II.) in enge Verbindung und stand mit demselben auch nach seinem Abgang von Berlin (1730) noch in philosophischem Briefwechsel, der nach dem Tode des Königs unter dem Titel: »Correspon- dance familiaire de Frédéric II avec U. F. de S.<< (2 Bde.) erschien. 1737 ward S. Gesandter am rus- fischen Hof; er starb im November 1740.

Sühneverfahren, gerichtliches Verfahren zum Zweck der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§268) kann das Gericht in jeder Lage eines bürgerlichen Rechts- streits die gütliche Beilegung desselben oder einzel- ner Streitpunkte versuchen oder die Parteien zum 3weck des Sühneversuchs vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. Auch kann zum Zweck des Sühneversuchs das persönliche Erscheinen der Parteien vor Gericht angeordnet werden. In Chesachen muß dem Verfahren vor dem Landgericht in der Regel ein Sühnetermin vor dem Amtsge- richt vorhergehen, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Die Parteien müssen zu diesem Sühneversuch persönlich erscheinen (§570ff.). Handelt es sich ferner um eine geringfügigere Rechts- sache, welche im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht zu verfolgen ist, so kann der Kläger zu- nächst seinen Gegner zum Zweck eines Sühnever- suchs vor das Amtsgericht laden lassen. Kommt hier ein Vergleich nicht zu stande, so wird auf Antrag beider Parteien sofort zur Verhandlung des Rechts- ftreits geschritten, indem alsdann die Klagerhebung durch den mündlichen Vortrag der Klage erfolgt (S 471). Bei einfachen Beleidigungen ist nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 420) die Erhebung der Klage erst dann zulässig, wenn vor der zustän digen Vergleichsbehörde die Sühne fruchtlos versucht worden ist. Hierüber hat der Kläger mit der Klage eine Bescheinigung einzureichen. Die Vergleichsbe- hörde ist in den meisten deutschen Staaten der Schieds- mann (s. d.), der auch die gütliche Beilegung von privatrechtlichen Streitigkeiten versuchen kann.

Suicidium (lat.), Selbstmord.

Suidas, griech. Lerifograph, um 970 n. Chr., Ver- faffer eines Worterklärungen und Notizen (nament- lich biographische) über die alten Schriftsteller ent- haltenden legikalischen Werkes. Eilig und ohne Kennt- nis und Kritik aus ältern Wörterbüchern, Scholien und grammatischen Schriften zusammengeschrieben, leidet es an zahlreichen schweren Mängeln und Jrr- tümern, ist aber dennoch durch die Fülle nur hier er- haltener Nachrichten besonders für die Litteratur- geschichte von unschätzbarem Wert. Neuere Ausgaben besorgten Gaisford (Orford 1834, 3 Bde.), Bern- hardy (Halle 1834-53, 2 Bde.) und Bekker (Ber!. 1854). Bgl. Daub, De Suidae biographicorum ori- gine et fide (Leipz. 1880).

Suifon (Suifun), Fluß im Südussuriland (ost: fibirisches Küftengebiet), welcher in der Mandschurei entspringt und sich im Sichota Alin durch eine Fels- spalte in die Peters d. Gr. Bai Bahn bricht. Die

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 15. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 427. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b15_s0427.jpg&oldid=- (Version vom 11.7.2025)