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| verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19 | |
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gestattet sein wird; 2) jene Modalitäten festzustellen, unter welchen Kleingewerbtreibende, die allein, ohne Inanspruchnahme von Gehilfen und Lehrlingen, in ihrer Wohnung arbeiten, von der Arbeitsruhe befreit werden können. Durch Verordnung vom 1. Juli 1891 wurde diese Befreiung allen selbständigen Kleingewerbtreibenden zugestanden; dann wurde die Sonntagsarbeit in 53 großen Gruppen von Gewerbebetrieben aus den im Gesetz genannten Gründen zugelassen.
Nach dem Gesetz sollen in diesen Gewerben die Gewerbtreibenden für eine derartige Ablösung der beschäftigten Arbeiter sorgen, daß die Arbeiter mindestens in jedem Monat einen ganzen, oder alle zwei Wochen einen halben Sonntag Arbeitsruhe genießen. Es ist nicht anzunehmen, daß mit dieser Bestimmung den Wünschen derjenigen genügt werde, welche den Erlaß eines Gesetzes über die S. erstrebt haben. Denn das Gesetz gilt überhaupt nur für einen Bruchteil der ungarischen Arbeiter, und von diesem ist bereits der größte Teil durch die neue Verordnung wieder ausgenommen worden. Weiter bestimmt das neue Gesetz, daß in betreff der Bergwerks- und Hüttenbetriebe, der staatlichen Münze sowie der Staatsmonopole und der mit denselben verbundenen Unternehmungen der Finanzminister auf dem Wege der Verordnung die Sonntagsarbeit innerhalb der oben angeführten Grenzen als zulässig erklären könne. Von dieser Ermächtigung hat der Minister bereits in einer Verordnung vom 1. Juli 1891 Gebrauch gemacht.
Vergehen gegen das Gesetz werden als Übertretungen mit einer Geldstrafe von 1–300 Gulden bedroht, eine Strafsumme, welche als nicht ausreichend erklärt wurde, weil dieselbe von Verstößen gegen das Gesetz nicht abhalten würde, so oft solche nur einen genügenden finanziellen Vorteil in Aussicht stellten. Dann wurde bei den über den Gesetzentwurf gepflogenen Beratungen beanstandet, daß die Entscheidung über die Gesetzesverletzung nicht dem Richter, sondern der Verwaltungsbehörde zugewiesen sei. Damit würden solche Verletzungen um so mehr erleichtert, als es in Ungarn an der erforderlichen Zahl von Organen zur Beaufsichtigung der Gewerbe fehle. Vgl. Karl, Gesetz über die S. der gewerblichen Arbeiter (Budapest 1891). – Über die Regelung der Sonn- und Festtagsarbeit in Deutschland s. Arbeiterschutzgesetzgebung, S. 37.
Sozialdemokratie. Das Sozialistengesetz vom 31. Okt. 1878 (s. Sozialdemokratie, Bd. 15) war als Ausnahmegesetz nur für eine bestimmte Zeitdauer erlassen und 1888 zum letztenmal bis 30. Sept. 1890 verlängert worden. Von diesem Tage ab war es außer Kraft getreten. Infolgedessen entwickelte sich unter den Sozialdemokraten Deutschlands alsbald eine rührige und erfolgreiche offene Agitation. Oktober 1890 wurde ein Parteitag in Halle abgehalten, auf welchem die Organisation der Partei festgestellt wurde. Hierauf wurde eine Revision des Parteiprogramms in Angriff genommen. Dasselbe enthielt nach der 1875 in Gotha festgestellten Fassung, welche ein Ergebnis der Vereinigung der damaligen beiden sozialistischen Parteien, des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins (Lassalleaner) und der sozialdemokratischen Arbeiterpartei (spottweise Eisenacher Partei der Ehrlichen genannt), gewesen war, mehrere Zugeständnisse an die Lassallesche Richtung, welche den Strömungen und Entwickelungen der Neuzeit nicht mehr entsprachen: so das Verlangen nach einer gerechten Verteilung des Arbeitsertrags, die Bemerkung, daß die sozialistische Arbeiterpartei zunächst im nationalen Rahmen wirke, insbesondere aber die Forderung der Errichtung von sozialistischen Produktivgenossenschaften mit Staatshilfe, um die Lösung der sozialen Frage anzubahnen. Marx hatte das damalige Programm einer scharfen Kritik unterzogen, welche 1891 in der „Neuen Zeit“ veröffentlicht wurde. In derselben Zeitschrift wurde auch ein von Kautsky verfaßter neuer Entwurf mitgeteilt, welcher zu lebhaften und eingehenden Besprechungen in der Parteipresse Veranlassung gab. Nachdem von verschiedenen Seiten her Anschauungen kundgegeben und Vorschläge gemacht worden waren, wurde im Oktober 1891 ein zweiter Parteitag in Erfurt abgehalten und auf demselben ein neues Programm vereinbart. Dasselbe bringt in einer Einleitung die allgemeinen Grundsätze, von welchen ausgehend die sozialdemokratische Partei Deutschlands eine Reihe von Forderungen stellt, welche noch auf der Grundlage der bestehenden Gesellschaftsordnung verwirklicht werden sollen. In der Einleitung wird bemerkt, die ökonomische Entwickelung der bürgerlichen Gesellschaft führe mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln bilde. Sie trenne den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandle ihn in einen besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und Großgrundbesitzern würden. Der Übergang zum Großbetrieb und zur Anhäufung des Kapitals in wenigen Händen werde ganz besonders durch die Entwickelung der Technik und der Verkehrsmittel begünstigt. Damit werde aber immer größer die Zahl der Proletarier, immer massenhafter die Armee der überschüssigen Arbeiter, immer schroffer der Gegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten, es würden die Krisen immer umfangreicher und verheerender, damit aber wachse die Unsicherheit der Existenz für die Masse der Gesellschaft, nehme Elend, Druck und Not zu. Nur die Verwandlung des kapitalistischen Privateigentums an Produktionsmitteln (Grund und Boden, Gruben und Bergwerken, Rohstoffen, Werkzeugen, Maschinen, Verkehrsmitteln) in gesellschaftliches Eigentum und die Umwandlung der Warenproduktion in sozialistische für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion könne es bewirken, daß der Großbetrieb und die stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen Arbeit für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elendes und der Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger harmonischer Vervollkommnung werde. Diese gesellschaftliche Umwandlung bedeute die Befreiung nicht bloß der Arbeiterklasse, sondern der gesamten Menschheit, welche unter den heutigen Zuständen leide. Nun seien aber die Interessen der Arbeiterklasse in allen Ländern mit kapitalistischer Produktionsweise die gleichen. Die Befreiung der Arbeiterklasse sei darum ein Werk, an dem die Arbeiter aller Kulturländer gleichmäßig beteiligt seien. In dieser Erkenntnis fühle und erkläre die sozialdemokratische Partei Deutschlands sich eins mit den klassenbewußten Arbeitern aller Länder. Ausgehend von diesen Grundsätzen fordert sie zunächst:
1) Allgemeines gleiches und direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen. Proportional-Wahlsystem, und bis zu dessen Einführung gesetzliche Neueinteilung der Wahlkreise nach jeder Volkszählung. Zweijährige Gesetzgebungsperioden. Vornahme der Wahlen
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19. Bibliographisches Institut, Leipzig 1892, Seite 851. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b19_s0865.jpg&oldid=- (Version vom 30.3.2025)