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| verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 5 | |
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1820); Beyer, Neue Chronik von E., 1736-1815, nebst Nachträgen (das. 1821 u. 1823); Michelsen, Die Ratsverfassung von E. im Mittelalter (Jena 1855); v. Tettau, E. in seiner Vergangenheit und Gegenwart (2. Aufl., Erf. 1880); Lambert, Die ältere Geschichte und Verfassung von E. (Halle 1868); Kampschulte, Die Universität E. in ihrem Verhalten zu dem Humanismus und der Reformation (Trier 1858-60, 2 Bde.); »Akten der Erfurter Universität« (hrsg. von Weißenborn in den »Geschichtsquellen der Provinz Sachsen«, Bd. 8, Halle 1881 ff.).
Der Regierungsbezirk E., ein sehr zerrissenes Gebiet mit Teilen des Harzes, des Thüringer Waldes und Vogtlandes (s. Karte »Provinz Sachsen«), größtenteils innerhalb der thüringischen Staaten gelegen, umfaßt 3530 qkm (64,10 Q.M.) mit (1885) 411,216 Einw. (116 auf 1 qkm, 1880: 403,604 Einw., wovon 304,293 Evangelische, 96,599 Katholiken und 1800 Juden). Er besteht aus den elf Kreisen:
| Kreise | Q.Kilom. | Q.Meilen | Einwohner 1885 | Einw. auf 1 qkm |
|---|---|---|---|---|
| Erfurt (Stadt). | 44 | 0,79 | 58 385 | 1327 |
| Erfurt (Land). | 281 | 5,10 | 26 244 | 93 |
| Heiligenstadt. | 434 | 7,88 | 38 321 | 84 |
| Langensalza. | 418 | 7,59 | 36 778 | 88 |
| Mühlhausen. | 460 | 8,36 | 57 983 | 126 |
| Nordhausen (Stadt). | 22 | 5,39 | 26 960 | 1234 |
| Nordhausen (Land). | 476 | 8,64 | 42 478 | 89 |
| Schleusingen. | 458 | 8,32 | 41 816 | 91 |
| Weißensee. | 292 | 5,30 | 25 438 | 87 |
| Worbis. | 445 | 8,08 | 41 190 | 92 |
| Ziegenrück. | 201 | 3,56 | 15 623 | 78 |
{MKLL|Erg}}, f. Elektrische Maßeinheiten. Ergane, Beiname der Athene als Beschüzerin der Gewerbe, besonders der weiblichen Handarbeiten. Ergänzungsfarben, s. v. w. Komplementärfarben, 1. Farben und Farbenzerstreuung. Ergänzungsrichter, Richterpersonen, welche bei Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen wer den, um für den Fall der Verhinderung eines Rich- ters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Ge- richtsverfassungsgesetz (§ 194) dürfen an einer ge richtlichen Entscheidung Richter nur in der gesehlich bestimmten Anzahl mitwirken, also nicht mehr, aber auch nicht weniger Richter (Schöffen, Geschworne), als im Gesez vorgeschrieben. Auf der andern Seite darf das Urteil nur von Richtern gefällt werden, welche an der vorausgehenden mündlichen Verhand- lung teilnahmen. Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann nun der Fall eintreten, daß Richter (Schöffen, Geschworne) durch Krankheit oder andre Zwischenfälle verhindert werden, an der Entschei- dung selbst teilzunehmen. Um nun für solche Even- tualitäten die Möglichkeit, die Verhandlung zu Ende zu führen, sicherzustellen, ist es zulässig, E. (Er- gänzungsgeschworne, Ergänzungsschöffen) zu zuziehen, welche im Fall der Verhinderung eines Richters eintreten. Ergänzungsgeschworne und Er- gänzungsschöffen müssen vor Beginn der Verhand- fung verpflichtet werden. Die E. haben der ganzen Verhandlung mit beizuwohnen, sie haben dasselbe Fragerecht wie die eigentlichen Richter und überhaupt dieselben Befugnisse, welche dem Richter zum Zweck seiner Information eingeräumt sind. Ergänzungstruppen, in einigen Armeen, z. B. in der österreichisch ungarischen, Truppenabteilungen, welche im Krieg den Ersatz für die im Feld stehenden Truppen ausbilden, den deutschen Ersatztruppen und der Erfagreferee entspredjenb." Erga schedam, f. Scheda. Ergafteria, Stadt im griech. Nomos Attika und Böotien, nahe dem Kap Kolonnäs, im Gebirge Lau- rion (5. d.), mit 3000 Einw. und großartigen Blei- hütten, in denen seit 1864 durch eine französische Ge- sellschaft die bereits im Altertum geförderten, aber als nuglos verworfenen Erze verarbeitet werden, wo- bei neben Blei auch viel Silber gewonnen wird; 1878 erreichte die Erz- und Metallgewinnung einen Wert von 9,5 Mill. Drachmen. Ergasterium (Ergasterion, griech.), Werkstätte; dann Arbeits- oder Zuchthaus; auch s. v. w. Kloster als eine Werkstätte geistlicher und körperlicher Arbeiten. Ergástit (griech.), Thätigkeitslehre; ergastisch, thätig, zur Arbeit gehörig. Ergastulum (lat.), ein Gefängnis im alten Rom für insolvente Schuldner, später für Sklaven; Ar- beitsort im pharmazeutischen Ofen. Ergeben, sich, gegen die Übermacht des Feindes den Widerstand aufgeben. Die Römer hielten als Zeichen der Ergebung die Spieße in die Höhe oder legten die Waffen nieder (gleichbedeutend mit dem heutigen Strecken der Gewehre). Jest winken die Truppen, welche sich ergeben wollen, auch mit weißen Tüchern, da der Feind das Strecken der Waffen in der Ferne nicht bemerken kann. Festungen stecken auf Türmen und den Wällen die weiße Fahne auf und entsenden Parlamentäre (s. d.), denen eine weiße Fahne poraufgetragen wird. Ergebung, die auf dem Gefühl der schlechthinnigen Abhängigkeit von Gott und auf dem Glauben an seine allwaltende Vorsehung beruhende Bereitwillig- feit, sich allen Schickungen zu unterwerfen. In die- ser ihrer christlichen Form unterscheidet sie sich sowohl von der stoischen Ataraxie (Unerschütterlichkeit), welche den Schmerz nicht zur Empfindung kommen läßt, als auch von dem mohammedanischen Fatalismus, der lediglich darauf beruht, daß Gott und Mensch sich verhalten wie Herr und Sklave, sowie von jedweder der pantheistischen oder auch der materialistischen Weltanschauung entstammenden Resignation der Hoff- nungslosigkeit. Ergene (bei den Alten Ergines), Fluß im türk. Wilajet Adrianopel, mündet südlich von letterer Stadt in die Mariza. Hier Schlacht 1371, in welcher die Türken unter Sultan Murad I. die Serben unter den Fürsten Wukaschin und Ugliescha schlugen. Ergent, Fluß, 1. Devol. Ergeri, Stadt, 1. Argyrokastron. Erginos, nach griech. Mythus Sohn des Klyme- nos, König von Orchomenos in Böotien. Als sein Vater bei einem Feste des Poseidon von einem edlen Thebaner durch einen Steinwurf getötet worden, zog er mit einem Heer gegen die Thebaner und zwaną sie zu einem jährlichen Tribut von 100 Rindern auf 20 Jahre. Auf die den Tribut einfordernden Boten des E. stieß Herakles bei seiner Rückkehr vom Kithä- ron; er schnitt ihnen Nase und Ohren ab, band ihnen die Hände auf den Rücken und schickte sie so dem E. zurück. Als dieser nun wieder mit Heeresmacht heran- zog, trat ihm Herakles, von Athene mit Waffen aus- gerüstet, an der Spize der Thebaner entgegen, schlug und tötete ihn und zwang die Drchomenier, den dop- pelten Tribut an Theben abzuliefern. G.' Söhne sind bie mythischen Baumeister Agamedes und Trophonios. Ergo (lat.), folglich, also; E. bibamus, Also laßt uns trinken! Ergolz, ein linksseitiger, jurassischer Zufluß des Rheins, von der Säge Rothenfluh an 20 km lang. Nachdem die E. in ihrem Thal, bei Gelterkinden,
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 5. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 778. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b5_s0778.jpg&oldid=- (Version vom 12.7.2025)