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Rechenschaftsbericht
des Abgeordneten
Bernhard Eisenstuck
über seine Wirksamkeit in der deutschen Nationalversammlung.




Nachdem ich unterm 17. Juni d. J. meinen, an genanntem Tage erfolgten Austritt aus der deutschen Nationalversammlung zur Kenntniß meiner Wähler gebracht habe, erachte ich es als meine letzte Verpflichtung gegen dieselben, in vorliegenden Zeilen eine möglichst gedrängte Rechenschaft über meine Wirksamkeit als Volksvertreter dem öffentlichen Urtheile zu übergeben. Ich fühle mich dazu um so mehr verpflichtet, als die von mir in verschiedenen Zeiträumen ertheilten Berichte eines übersichtlichen Zusammenhanges bedürfen, um meine Handlungsweise zur klaren Anschauung zu bringen, und als die Organe der sächsischen Presse in den letzten Monaten mit weniger Ausnahme über die Ereignisse in Frankfurt und Stuttgart nur mangelhafte und entstellte Berichte gegeben oder die wichtigsten Thatsachen gänzlich verschwiegen haben. Die nachfolgende Mittheilung soll eben so wahrheitsgetreu und unerschrocken darlegen und begründen, was ich in der mir angewiesenen schwierigen Stellung gethan und unterlassen habe, als sie sich entfernt halten wird von jener blinden Parteileidenschaft, welche jetzt über ganz Deuschland und insbesondere über Sachsen brütet und zur tiefen Betrübniß jedes wahren Vaterlandsfreundes gegenseitigen Haß und Mißachtung an die Stelle besonnener Prüfung und friedlicher Ausgleichung gesetzt hat.

Als im Mai 1848 die Vertreter der gesammten deutschen Nation von der Nordsee bis zum adriatischen Meere nach Frankfurt entsendet wurden, da erhob sich nirgends in ganz Deutschland weder von Seiten der Regierungen noch der Volksstämme irgend ein Zweifel über die Befugnisse dieser bedeutungsvollen Versammlung. Gestützt auf die Beschlüsse des Vorparlamentes, welche durch die veranstalteten Wahlen und durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April von den Regierungen bekräftiget waren, erklärte sie sich bei ihrem Zusammentreten ohne Widerspruch von irgend welcher Seite als beauftragt und berechtiget, eine Verfassung für ganz Deutschland endgültig zu Stande zu bringen. In der festen Ueberzeugung von dieser, auf dem Boden des neuen Rechtes gegründeten Machtvollkommenheit der Versammlung, war die überwiegende Majorität, war auch ich in die Paulskirche eingetreten, und es bedurfte nur einer kurzen Beobachtung der hier vereinigten Elemente, um wahr zu nehmen, daß auch in der That kein anderer Weg denkbar war, um das große Werk der Einigung Deutschlands zu beschaffen. Die dreißigjährige Zerrissenheit der deutschen Volksstämme, die verschiedenartige Ausbildung ihrer früheren Staatsformen und somit die, unendlich von einander abweichende politische Bildung und Ansicht der Abgesandten aus den einzelnen Staaten mußte es Jedem klar machen, daß die Verfassung nur gegeben werden könne durch das, aus dem geistigen Kampfe der Debatte schließlich hervorgehende Machtgebot der Majoritätsabstimmung. Es galt demnach – und diesem Grundsatze bin ich unausgesetzt treu geblieben – die gewonnene eigene Ueberzeugung durch alle parlamentarische Mittel zur Geltung zu bringen, dann aber auch dem Beschlusse der Majorität sich zu unterwerfen, und höchstens durch Verwahrung zu Protocoll die unterlegene Ansicht vor seinem Gewissen und dem Urtheile der Wähler ins klare Licht zu stellen. Wenn demnach unter den Männern des Volkes, welche hier beisammen saßen, und deren Mehrheit gewiß von dem ernsten Willen durchdrungen war, ihre Aufgabe zu lösen, nur auf dem genannten Wege und in keinem Falle durch freundschaftliche gegenseitige Uebereinkunft und daraus hervorgehende einmüthige Zustimmung der Zweck zu erreichen war: wie viel weniger konnte man das Gelingen der Verfassung durch eine Vereinbarung mit den Regierungen erwarten, welche ganz fremdartige, den Ansprüchen der Volksbewegung von 1848 entgegentretende Interessen in das Bereich der Erwägung und Berücksichtigung brachten. Darum habe ich bis zum letzten Augenblicke an der Ueberzeugung festgehalten und dieselbe meinen Abstimmungen zu Grunde gelegt, daß eine Verfassung für ganz Deutschland überhaupt nur dann zu Stande gebracht werden konnte, wenn sie von den Vertretern des Volkes einzig und allein und endgültig beschlossen

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Bernhard Eisenstuck: Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck. J. C. F. Pickenhahn und Sohn in Chemnitz, Chemnitz 1849, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenschaftsbericht_Bernhard_Eisenstuck.pdf/1&oldid=- (Version vom 22.11.2025)