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Vorsatz zur Ausführung kam. Denn es wäre in der That mehr als politische Unbefangenheit gewesen, wenn man die Unterwerfung eines der ersten Großstaaten Deutschlands unter ein einheitliches monarchisches Oberhaupt nur als denkbar vorausgesetzt hätte. Indem man also in Gemeinschaft mit den österreichischen Abgeordneten die Reichsverfassung dergestalt festsetzte, daß Oesterreich mit seinen deutschen Ländern selbstredend zum Reiche gehörte, indem man zum Ueberflusse einem österreichischen Prinzen unter den Formen der constitutionellen Monarchie die provisorische Regierungsgewalt über Deutschland ertheilte und Oesterreicher zu den ersten Staatslenkern des neuen Deutschlands machte, häufte man in unbegreiflicher Verwirrung und Schwäche der Ausführung des eigenen Vorhabens die größten Schwierigkeiten an und führte die spätern Zerwürfnisse und das traurige Ende derselben systematisch herbei. Als daher die Wiener Revolution vom 6. Octbr. eine erwünschte Gelegenheit bot, durch thatkräftiges Einschreiten eine Vermittelung mit Oesterreich im deutschen Sinne herbeizuführen, da ließ man sie ohne wirksame Maßregeln ruhig vorüber gehen und betheuerte dennoch, als Oesterreich sich schließlich durch seine octroyirte Verfassung thatsächlich von Deutschland trennte, man habe Oesterreich niemals ausschließen wollen! Da diese Männer nach und nach die Majorität in der Versammlung erlangten, so waren die Bestrebungen Derer ohne Erfolg, welche die Trennung Oesterreichs als das größte Unglück für Deutschland betrachteten, weil sie darinnen die höchst gefahrvolle Aufhebung des Gleichgewichtes im Bundesstaate erblickten, wie es die beiden Großstaaten neben einander gebildet hätten. Aus den eben erwähnten politischen und mehr noch aus materiellen Gründen war ich unbedingt derselben Ueberzeugung. Ich glaube bis zur heutigen Stunde, daß Deutschland ohne die Verbindung mit Oesterreich, ohne die Erschließung der gegenseitigen unerschöpflichen materiellen Hülfsquellen, welche der ganze Verein von 45 Millionen des civilisirtesten europäischen Volkes im unmittelbaren Austausche finden muß, mit einem Worte ohne die Verbrüderung des adriatischen Meeres mit der Nordsee, niemals sein glückliches Geschick erfüllen, noch diejenige nationale Größe und Unabhängigkeit erlangen wird, zu welcher es berechtiget und befähiget ist. Ich habe deshalb bis zu dem Tage, wo durch die Majorität die Errichtung einer erblichen Oberhauptswürde festgesetzt war, unablässig und mit Anwendung aller zu Gebote stehenden parlementarischen Mittel dahin zu wirken gesucht, daß der Beitritt Oesterreichs eine Möglichkeit bleibe. In den diesfallsigen Verhandlungen zwischen uns, die wir von dieser Ansicht durchdrungen waren, und den österreichischen Abgeordneten, deren überwiegende Mehrzahl bis zum letzten Augenblicke eine ächtdeutsche patriotische Gesinnung bewahrte und mit wahrem Bruderschmerze sich von uns getrennt hat, ließ sich der Vereinigungspunkt naturgemäß nur darinnen finden, daß Oesterreich in der Zentralgewalt gleiche Berechtigung mit Preußen eingeräumt werde, und so entstand unser gemeinsamer Antrag auf Einsetzung eines Directoriums als oberste Regierungsgewalt, in welchem die Oberhäupter beider Staaten abwechselnd den Vorsitz führen sollten. Aber abgesehen von der hochwichtigen speciellen Thatsache, daß durch die in dem Erbkaiserthum ausgesprochene Ausschließung Oesterreichs die Sache der deutschen Einheit im Sinne der vorjährigen Bewegung unbedingt als verloren zu betrachten war, mußten mich auch allgemeine politische Momente bestimmen, für die Regierungsform des Directoriums schließlich in die Schranken zu treten. Während der ganzen Verfassungsberathung und bei Beobachtung der sich dabei kundgebenden Verhältnisse in Deutschland mußten sich jedem unbefangenen Volksvertreter – welches auch seine grundsätzliche Ansicht über Regierungsformen im Allgemeinen sein mochte – wiederholt die unendlichen Schwierigkeiten aufdrängen, welche in der Bildung eines wahrhaft mächtigen und lebensfähigen Bundesstaates aus Monarchien liegen, eines Bundesstaates, von welchem die Geschichte bis heute noch kein Beispiel aufzuweisen hat. Der Bundesstaat, wenn er gedeihliche Zustände im Innern, Macht nach Außen gewinnen soll, erfordert unbedingt, wie ich oben bereits ausgeführt habe, daß die Einzelstaaten zu Gunsten der Centralgewalt Verzicht leisten auf denjenigen Theil ihrer Souveränetätsrechte, welcher die gemeinsamen Angelegenheiten der Gesammtheit umfaßt. ein solcher Verzicht widerspricht aber so entschieden dem Grundsatze der monarchischen Souveränetät an sich, daß es sich bei der vorliegenden Aufgabe um die Ausgleichung zweier Gegensätze handelt, welche vielleicht nur dem Reiche frommer Wünsche angehört. Die Majorität der Versammlung hatte sich bereits bei Einsetzung der provisorischen Centralgewalt für die Beibehaltung der monarchischen Regierungsform entschieden. Das Votum der Minderheit für Einsetzung eines Präsidenten als Regenten von Deutschland ist demnach von Allen, welche es abgaben, ist wenigstens von mir nur als eine Wahrung des politischen Grundsatzes betrachtet worden, und es war somit unter Berücksichtigung dieser einmal gegebenen Verhältnisse eine Verpflichtung aller unbefangenen Freunde der deutschen Einigung, wenigstens denjenigen Versuch einer Centralregierungsform in Vorschlag zu bringen, welcher nach menschlicher Wahrscheinlichkeit die meiste Gewähr für ein mögliches Gelingen in sich trug. Bei dem Bestehen der Monarchieen in den einzelnen Staaten konnte ein, dem Begriffe der Monarchie geradezu entgegenstehender Obermonarch weder allgemeine Anerkennung noch Dauer versprechen, die einzige Aussicht auf das Zustandekommen einer Centralgewalt überhaupt lag vielmehr nur darinnen, daß man im Directorium die einzelnen monarchischen Spitzen zu einem Ganzen zusammenlaufen ließ und dieser gemeinsamen, in sich gegliederten Executivgewalt gegenüber, das aus allgemeiner Wahl hervorgegangene Volkshaus als gesetzgebenden Körper, als den Wächter aller, dem gesammten deutschen Volke in der Verfassung gewährten Rechte und Freiheiten aufstellte, und ihm durch das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung, durch das suspensive Veto, durch eine entscheidende Stimme bei allen Finanzfragen und bei der Steuerbewilligung diejenigen Befugnisse einräumte, welche die weitere Entwickelung unserer Zustände auf verfassungsmäßigem Wege möglich machten. Dies waren die Betrachtungen, welche meinem Widerstreben gegen das Erbkaiserthum, welche meinem Kampfe für eine Directorialregierung zu Grunde lagen, nachdem es bei ruhiger Beobachtung klar geworden war, daß die Versammlung durch ihre endlosen Berathungen und durch ihr stetes Zaudern, wenn es zu handeln galt, längst den Zeitpunkt versäumt hatte, welcher eine selbstständige, principielle Lösung der Oberhauptsfrage zuließ.
Aber diese Ansichten erlangten nicht die Mehrheit in der Versammlung. Die erbkaiserliche Partei, welche durch eine, feierlich und schriftlich mit Namensunterschrift gegebene Erklärung, „sie werde nie in irgend eine wesentliche Aenderung der beschlossenen Reichsverfassung, von welcher Seite sie auch verlangt werden möge, willigen“[1] sich im entscheidenden Augenblicke die nöthigen Stimmen noch gewann,
- ↑ Die von denselben Männern jetzt in Gotha abgegebene Erklärung zu Gunsten des preußisch-sächsischen Verfassungsentwurfes giebt den Commentar zu jener feierlichen Verwahrung!
Bernhard Eisenstuck: Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck. J. C. F. Pickenhahn und Sohn in Chemnitz, Chemnitz 1849, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenschaftsbericht_Bernhard_Eisenstuck.pdf/5&oldid=- (Version vom 23.11.2025)