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trug den Sieg davon, und die Ablehnung der Kaiserwürde durch den erwählten Monarchen zeigte bald ganz Deutschland die Wahrheit dessen, was die Anhänger der Directorialregierung so richtig voraus gesehen hatten.
Die Nationalversammlung hatte, nach dem Wortlaute ihres Mandates, den Auftrag, eine Verfassung für Deutschland „zu Stande zu bringen.“ Niemand konnte demnach ihre Mission als beendet betrachten, wenn sie sich begnügte, die niedergeschriebene Verfassung in dem Reichsarchive zu deponiren und nach Hause zu gehen, ohne für die Einführung derselben Sorge zu tragen. Mit voller Ueberzeugung habe ich mich in den Abendstunden des 28. März erhoben, als die vollzählige Versammlung fast einmüthig das beschlossene Staatsgrundgesetz als endgültig für Deutschland proclamirte, als sie erklärte, unwandelbar daran festhalten zu wollen und unverweilt die Maßregeln in Berathung zu ziehen, welche die Durchführung sichern könnten. Obschon ich mir der Mängel wohl bewußt war, welche dasselbe enthielt, so betrachtete ich es doch als das erste Werk der Einigung Deutschlands, als den einzigen Haltpunkt der Nation in den drohenden Gefahren abermaliger Zerstückelung; ich hoffte, in dieser Vereinigung würden auch die Mittel sich finden, noch diejenigen Zweifel in nächster Zeit auf verfassungsmäßigem Wege zu lösen, welche in der, von der Majorität vorgeschriebenen Bildung, der Centralgewalt nach der erfolgten Ablehnung des gewählten Oberhauptes vorlagen und Oesterreich vorläufig vom Bundesstaate ausgeschlossen hatten. Ich schloß mich demnach – schon in Folge meines obersten parlamentarischen Grundsatzes, daß der Beschluß der Majoritäten endgültig sein muß – mit redlichem Bewußtsein allen denen an, welche die Reichsverfassung als die Losung einer neuen politischen Aera für Deutschland betrachteten, und wenn es eine Partei gegeben hat, welche sie nur als das Scheinpanier gebrauchte, um gewaltsame Veränderung der Staatsform in den einzelnen Staaten herbeizuführen, so würde ich dem Verfahren derselben, wenn es irgend wie zu meiner Kenntniß gekommen wäre, offen und entschieden entgegen getreten sein.
Das Verhalten des deutschen Volkes in der nächstfolgenden Zeit war geeignet, diese Ueberzeugung bis zur Begeisterung zu steigern. Niemals hat wohl eine Nation einmüthiger zu ihren Vertretern gestanden, als das deutsche Volk zu unserem Beschlusse vom 28. März, welcher das Verfassungswerk abschloß. Aller Parteizwist schien vergessen in dem allgemeinen Drange nach endlicher Beruhigung, nach endlicher Einheit und gesetzlicher Freiheit in dem gemeinsamen Vaterlande, wie man sie von der Reichsverfassung erwartete. In Tausenden von Adressen, in Hunderttausenden von Unterschriften von der Ultra-Democratie herüber bis zum strengsten Constitutionalismus strömten uns die Aufforderungen zu, an der Verfassung zu halten und sie zur Ausführung zu bringen. Alle Ständekammern in Deutschland, welche versammelt waren, sprachen sich in gesetzlicher Vertretung der einzelnen Volksstämme für die Verfassung aus, neun und zwanzig deutsche Regierungen erkannten sie einmüthig an! Aber als die Versammlung, in allen ihren verschiedenen Parteiungen gehoben und gekräftiget durch diese kaum erwartete Zustimmung, eine Reihe von Beschlüssen faßte, denen ich durchgehends beistimmte, weil sie in der That nichts anderes in sich trugen, als den Vorsatz, das der Nation gegebene Wort zu lösen und die Reichsverfassung durch Ausschreibung der neuen Wahlen, durch Aufforderung zum Beitritt an die gesetzlichen Organe des Volkes, von dem Papiere in Fleisch und Blut des Volkes überzuführen, da erhob sich der Widerspruch der größeren deutschen Regierungen in einer so übereinstimmenden Weise, daß dadurch die Lage der Volksvertreter bald eine höchst schwierige, ja unlösbare wurde.
Die Auflösung aller Ständekammern, welche sich für die Verfassung erklärt hatten, ohne sofortige Einberufung einer neuen Volksvertretung, die einseitige Abberufung der Abgeordneten ohne den ausgesprochenen Willen ihrer Vollmachtgeber, die Verkümmerung ihrer Existenzmittel durch Aufhebung der Tagegelder lasteten fast täglich in verstärkter Weise auf der Versammlung, aber ich glaube nicht der Rechtfertigung zu bedürfen, wenn ich mich durch diese Maßregeln, deren Berechtigung ich nicht zu erkennen vermochte, nicht behindern ließ, den von mir übernommenen Verpflichtungen treu zu bleiben, so lange mir irgend noch eine Aussicht blieb, mein Mandat zu erfüllen. Hatte ich während der Verfassungsberathung meine ganze Wirksamkeit denjenigen Institutionen in der Verfassung zugewendet, welche das materielle Wohl der Gesammtheit bezweckten, so mußte es mir, getreu diesem Standpunkte, jetzt eine ernste Aufgabe sein, für die Durchführung der ganzen Verfassung meine schwachen Kräfte bis zum letzten Augenblicke einzusetzen, da nur auf solche Weise jene mit so vielem Kampfe errungenen Einrichtungen dem Volke genießbar werden konnten.
In diese Periode meiner Wirksamkeit fällt meine Absendung als Bevollmächtigter der Centralgewalt nach der bairischen Rheinpfalz, und ich glaube um so mehr, einen kurzen, streng der Wahrheit entsprechenden Bericht darüber hier einschalten zu sollen, weil daraus erhellen wird, durch welche Verfahrungsweise die letzte Wirksamkeit unserer Versammlung erlag. Die Nationalversammlung hatte den Beschluß gefaßt, „das deutsche Volk aufzufordern, die Reichsverfassung zur Geltung und Durchführung zu bringen“. Die ministerielle Partei hatte diesem Beschlusse beigestimmt. In Folge dessen war in der bairischen Rheinpfalz, jener in so eigenthümlichen Verhältnissen gänzlich abgetrennten Provinz eines Landes, dessen Regierung sich gegen die Verfassung erklärt hatte, eine Bewegung zu Gunsten der Reichsverfassung entstanden, welche die gesetzlichen Schranken zu überschreiten drohte. Ein durch freie Wahl gebildeter Landesausschuß hatte Beschlüsse gefaßt, welche in die Befugnisse der bestehenden Behörden eingriffen und die Deputirten der Provinz in Frankfurt forderten von dem Reichsministerium einmüthig die Absendung eines Reichscommissars, welcher jenen Ausschreitungen vorbeugen und im Sinne der Reichsgewalt und Nationalversammlung die dortige Bewegung regeln sollte. Der Erzherzog Reichsverweser ertheilte mir hierzu den Auftrag. Meine Vollmacht lautete im Besonderen auf Aufhebung jener Beschlüsse, im Allgemeinen auf Ergreifung aller Masregeln, welche ich für erforderlich halten würde zur Beruhigung und Sicherheit der Provinz. Vor meiner Abreise theilte ich dem versammelten Reichsministerio meine Ansicht dahin mit, daß ich selbst verstanden dem ersten speciellen Theile der Vollmacht nachkommen, dagegen den Landesausschuß als einen „Ausschuß zur Durchführung und Vertheidigung der Reichsverfassung“ bestehen lassen, ihn in gesetzliche Schranken verweisen, zugleich aber den Einmarsch solcher Truppen, deren Regierungen sich gegen die Verfassung erklärt hätten, verhindern würde, weil ich eben nur durch diese Maßregeln die Ruhe der Provinz in ihrer augenblicklichen Aufregung gesichert glaubte. Diesen Plan, den ich wie erwähnt speciell dem Präsidenten des Reichsministerrathes vor meinem Abgange darlegte, und welcher meinerseits die Bedingung der Uebernahme jener Vollmacht war, brachte ich gewissenhaft zur Ausführung, ging aber noch weiter, indem ich schließlich den Einmarsch einiger Bataillone solcher Truppen verlangte, deren Regierungen
Bernhard Eisenstuck: Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck. J. C. F. Pickenhahn und Sohn in Chemnitz, Chemnitz 1849, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenschaftsbericht_Bernhard_Eisenstuck.pdf/6&oldid=- (Version vom 23.11.2025)