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zur Reichsverfassung hielten, um dem Lande vollkommene Beruhigung und Schutz gegen etwaige anarchische Versuche zu geben. Dennoch glaubte das Ministerium, meine Vollmacht sei überschritten und berief mich ab, worauf ich mich dann sofort jeder amtlichen Function enthielt und alsbald nach Frankfurt zurückkehrte. Aber man ernannte keinen Nachfolger an meiner Stelle, man hob die, von mir erlassenen, durch die Rücknahme der Vollmacht als nachtheilig bezeichneten Verordnungen nicht auf, man ließ keine Truppen einrücken, man überließ mit einem Worte die aufgeregte Provinz vollkommen ihrem Schicksale, und die Folge davon war, daß sich bald fremde Elemente eindrängten, daß die ursprünglich rein deutsche Bewegung zu einer völligen Auflösung ausartete und das Land seinem bekannten traurigen Schicksale verfiel.
Auf diese Weise verfuhr die ministerielle Partei bei allen den Ereignissen, welche sich in diesen schweren Tagen über Deutschland zusammendrängten. Sie faßte oder beantragte in der Regel selbst die eingreifenden Beschlüsse, welche zu Stande kamen, aber sie hatte nie den Muth, die nothwendigen Consequenzen daraus zu ziehen und schloß ihre Wirksamkeit damit, daß sie in Masse durch die Niederlegung ihres Mandates mit dem Ministerio aus der Versammlung entfloh, nachdem sie doch selbst durch ihre Majoritätszustimmung die Stellung gebilligt hatte, welche wir einnahmen, und in welcher unter so verwickelten Verhältnissen nur durch das einmüthige Zusammenhalten einer vollzähligen Versammlung eine parlamentarische Wirksamkeit für Deutschlands Wohl von sicherem Erfolge sein konnte.
Mit dem Austritte des Ministerium begann nun auch der offene Widerstand der von uns selbst eingesetzten provisorischen Centralgewalt. Das neubestellte Ministerium, mit einem bis auf zwölf Stimmen einmüthigen Mißtrauensvotum von der Versammlung empfangen, erklärte dennoch bleiben zu wollen und verweigerte jede Ausführung unserer Beschlüsse, obschon sich dieselben nur auf Ausschreibung der Wahlen und auf Vereidigung oder Verlegung derjenigen verfassungsfeindlichen Truppenmassen beschränkten, mit denen wir täglich mehr und mehr umgeben wurden. Daß unter diesen Umständen die Befürchtung vielseitig entstand, man werde physische Gewalt gegen die Versammlung anwenden, war in der Natur der Sache begründet. Nicht der Gedanke der persönlichen Gefahr, welche bei einem solchen Akte schwerlich oder nur in sehr geringem Maaße vorhanden sein konnte, wohl aber das Gefühl der Verpflichtung, den einzig noch vorhandenen lebendigen Anknüpfungspunkt der deutschen Einheit zu erhalten, mußte auf Maßregeln führen, einem solchen Ereignisse vorzubeugen. Deshalb wurde von mehreren Mitgliedern der Versammlung schon jetzt eine Verlegung derselben von Frankfurt in Vorschlag gebracht. Ich meinerseits hielt stets an der Ansicht fest, daß dieses Verfahren so lange nicht gerechtfertiget sei, als eine Anwendung von Gewaltmaßregeln in einer oder der andern Weise nicht wirklich gegen uns eintrete und es war im Einverständnisse damit zwischen den Präsidenten der Versammlung, zu welchen ich damals gehörte, bereits insgeheim Einleitung getroffen, in welcher Weise beim Eintreten eines solchen Falles die sofortige Einberufung der Versammlung nach einem anderen Orte, wozu man uns ermächtiget hatte, statt finden sollte. Diese Thatsache möge wenigstens beweisen, daß bei allen verschiedenen Parteien, denen die Präsidenten angehörten, dieselbe Befürchtung als gerechtfertiget erschien. Als aber bald nachher auf eine vertrauliche diesfallsige Anfrage ein Mitglied des Reichsministerium selbst erklärte, das jetzt bestehende Ministerium werde zwar nicht zu Gewaltmaßregeln verschreiten, es könne aber bei jetziger Lage der Dinge der Reichsverweser jeden Augenblick seine Macht in andere Hände niederlegen und dann werde das befürchtete Ereigniß wahrscheinlich sofort eintreten, da verloren die entgegenstehenden Ansichten ihr Gewicht und die Verlegung nach Stuttgart wurde beschlossen.
Die schwerste Entschließung während meiner ganzen parlamentarischen Wirksamkeit war diejenige, welche dieser entscheidende Moment mit sich führte. Indessen gestattete mir mein Gewissen nicht, der Zusage gegen meine Wähler untreu zu werden und den uns ertheilten Auftrag verloren zu geben, so lange nicht das letzte Mittel erschöpft war, seine Ausführung wo möglich noch zu retten, und ein solches Mittel hoffte ich allerdings noch darin zu finden, daß wir uns in den Schutz desjenigen größten deutschen Staates begaben, dessen Regierung mit energischer Entschiedenheit an der Verfassung festhielt und sich der Nationalversammlung unbedingt unterworfen hatte. Ich stimmte deshalb dem Beschlusse zu in der Ueberzeugung, daß nur so der Boden des Gesetzes für eine noch mögliche Vereinigung in Deutschland erhalten werde; aber ich erklärte mich eben so entschieden gegen die vorgeschlagene Uebersiedelung nach Karlsruhe, weil in der dort ausgebrochenen, nach meinem Dafürhalten unter dem Schutze der Reichsverfassung nicht gerechtfertigten Bewegung schon damals Männer die Oberhand zu gewinnen schienen, welche nur dazu beigetragen haben, das größte Unglück über Deutschland zu bringen. Die durch die Noth der Umstände herabgesetzte beschlußfähige Anzahl der Mitglieder konnte mir dabei am wenigsten ein Bedenken beibringen. Niemand konnte der Versammlung das Recht bestreiten, ihre Geschäftsordnung selbst zu beschließen, denn sie war eine constituirende. Hatte man bei 600 Mitgliedern eine Anzahl von 200 als beschlußfähig festgesetzt, so waren an dem Tage, wo diese Zahl auf die Hälfte vermindert wurde, noch 292 Mitglieder vorhanden und demnach nicht einmal die frühere Zahlenproportion verletzt worden. Der Beschluß der Herabsetzung erfolgte durch eine weit größere Anzahl von Anwesenden, als nach der Geschäftsordnung erforderlich waren und die, in Stuttgart beschließenden 109 Mitglieder waren demnach eben so competent, als es 200 in der ersten Zeit der Versammlung gewesen sein würden. Zudem berief das Bureau fortwährend die Ersatzmänner ein und suchte neue Wahlen zu Stande zu bringen, und wenn sich dennoch die Anzahl der Anwesenden nicht vermehrte, so war dies weder die Schuld noch der Wille der Zurückgebliebenen. Wenn demnach die formelle Berechtigung der Versammlung in Stuttgart, alle Befugnisse der deutschen Nationalversammlung in Anspruch zu nehmen und somit ihr gesetzlicher Boden nach meiner Anschauung nicht in Zweifel gestellt werden konnte, so ließ sich eben so schwierig nachweisen, daß sie materiell nicht befähiget war, Deutschland zu vertreten. Auf Durchführung der Reichsverfassung lautete das große Majoritätsvotum, was die Nation zuletzt ihren Vertretern abgegeben hatte, und die überwiegende Mehrheit der, nach Stuttgart gehenden Männer wollte nichts anderes, als die Reichsverfassung und nur die Reichsverfassung, wie sich das sofort durch den energischen Widerstand der Mehrheit kund gab, als eine kleine Minorität mit anderen Absichten hervortrat.
In eine nähere Beleuchtung der, in Stuttgart gefaßten Beschlüsse und der Art und Weise, wie das letzte Band deutscher Einheit durch rohe Gewalt dort endlich zersprengt wurde, erlaube ich mir nicht einzugehen. Letztere wird
Bernhard Eisenstuck: Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck. J. C. F. Pickenhahn und Sohn in Chemnitz, Chemnitz 1849, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenschaftsbericht_Bernhard_Eisenstuck.pdf/7&oldid=- (Version vom 23.11.2025)