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durch die Geschichte unseres unglücklichen Vaterlandes ihr Urtheil finden, erstere waren mehr oder weniger die nothwendigen Folgerungen der Stellung, in welche die Versammlung durch die Feigheit der ausgetretenen Mehrzahl und durch die Macht der von Außen auf sie einstürmenden Verhältnisse gedrängt worden war. In einem Augenblicke, wo irgend eine oberste Regierungsgewalt in Deutschland weder von den Regierungen noch vom Volke anerkannt und jeder geordnete Zusammenhang der allgemeinen deutschen Verhältnisse gelöst ist, während sich die Mitglieder des früheren Bundes selbst in diplomatischer Fehde über die Feststellung der gegenseitigen Competenzverhältnisse bekriegen, wird jede Rechtfertigung oder Mißbilligung jener Beschlüsse, überhaupt jede Beweisführung von Recht oder Unrecht in den, hier vorliegenden Angelegenheiten immer nur in staatsrechtliche Theorieen oder in Parteibehauptungen sich verlieren, die ich gleichmäßig vermeiden möchte. Mein persönliches Bemühen in Stuttgart ging zunächst dahin, an den Beschluß der Nationalversammlung vom 19. Mai anzuknüpfen, welcher einem Reichsstatthalter – wo möglich aus der Reihe der regierenden Fürsten – die Durchführung der Reichsverfassung in Uebereinstimmung mit der Nationalversammlung übergeben wollte, nachdem die Frankfurter Centralgewalt die Erfüllung des ihr von uns unterm 28. Juni v. J. ertheilten Mandates beharrlich verweigert und somit dem Vollmachtgeber die Berechtigung und Rechtfertigung für Zurückziehung des Mandates selbst gegeben hatte. Als aber alle diesfallsigen Verhandlungen erfolglos blieben, als die würtembergische Regierung sich entschieden gegen uns erklärte, als ich unbefangenen, wenn auch tief bekümmerten Blickes erkennen mußte, daß unser Vertrauen auf die Unterstützung des schwäbischen Volksstammes und seiner Vertreter ein schwer getäuschtes war, da mußte mir die traurige Gewißheit kommen, daß die Versammlung, nachdem sie diesen letzten Weg betreten, auch das letzte gesetzliche Mittel versucht hatte, um auf parlamentarischem Wege ihr der deutschen Nation gegebenes Wort in Erfüllung zu bringen, und mit dieser Ueberzeugung mußte ich mich verpflichtet fühlen, mein Mandat niederzulegen.

Ich habe meinen Wirkungskreis verlassen in dem redlichen Bewußtsein gewissenhaft erfüllter Pflicht, mit diesem Gefühle nehme ich gern die Verantwortlichkeit über mich für Fehlgriffe, welche ich unter dem Drucke der oft wahrhaft peinlichen Verhältnisse gethan haben sollte. Daß die Vertreter der deutschen Volksstämme am 28. März einig waren über die Vollendung der Wiedergeburt Deutschlands, ist mir als beruhigende Wahrnehmung aus der Vergangenheit, daß die deutschen Regierungen sich täglich mehr von der Vereinigung entfernen als ernste Lehre für die Zukunft geblieben. Möge meinem theuren Vaterlande, das jetzt so weit wieder von seinem hohen Ziele entfernt ist, bald eine glücklichere Stunde schlagen, in welcher es aus den trüben Kämpfen der Gegenwart endlich hervorgeht einig und eins, kraftvoll und frei! –

     Chemnitz, den 15. Juli 1849.






Druck von J. C. F. Pickenhahn & Sohn in Chemnitz.
Empfohlene Zitierweise:
Bernhard Eisenstuck: Rechenschaftsbericht des Abgeordneten Bernhard Eisenstuck. J. C. F. Pickenhahn und Sohn in Chemnitz, Chemnitz 1849, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenschaftsbericht_Bernhard_Eisenstuck.pdf/8&oldid=- (Version vom 23.11.2025)