Kurs:Ethik und Digitalisierung/Freiheit und Wahrscheinlichkeitsmodelle

Einleitung

Diese Seite zum Thema Kurs:Ethik und Digitalisierung/Freiheit und Wahrscheinlichkeitsmodelle kann als Wiki2Reveal Folien angezeigt werden. Einzelne Abschnitte werden als Folien betrachtet und Änderungen an den Folien wirken sich sofort auf den Inhalt der Folien aus. Dabei werden die folgenden Teilaspekte im Detail behandelt:

  • (1) Freiheit als Begriff in der Geschichte
  • (2) Statistische Analyse der Wirkung von Informationen
  • (3) Einfluss oder Manipulation von Entscheidungen durch die Auswahl, Gestaltung und das Filtern von Informationen und der Bezug zur

Zielsetzung

Diese Lernressource im Kurs zur Ethik und Digitalisierung behandelt das Thema Freiheit und Wahrscheinlichkeitsmodelle, die aus großen Datenmengen generiert werden. Dabei startet man von der Prämisse, dass Menschen durch die Gestaltung, Auswahl bzw. das Filtern von Informationen in den eigenen Entscheidung beeinflusst werden können.

Lernvoraussetzungen

Die Lernressource zum Thema Freiheit und Wahrscheinlichkeitsmodelle in dem Kurs Kurs:Ethik und Digitalisierung hat die folgenden Lernvoraussetzungen:

  • Begriff der Wahrscheinlichkeitsverteilung für Zufallsexperimente. Dabei geht man von einer endlich Anzahl von Entscheidungsoptionen aus und einer Wahrscheinlichkeitsverteilung für die Wahl einzelner Optionen
  • Freiheit ist ein komplexer Begriff. Es sollte ein Grundvorstellung davon gegeben sein, dass Freiheit nicht der Wegfall von jeglichen Regeln oder Einschränkungen meint (z.B. im Sinne von Anarchie).
Die Freiheitsstatue

Aufgabe - Symbole

Analysieren Symbole, die für Freiheit verwendet werden.

  • Wie wurde in der Menschheitgeschichte Freiheit symobolisiert?
  • Welche Symbole sind vom gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen und kultureller Herkunft abhängig, damit man diese Verstehen kann?
  • Warum gibt es und verwendet man Symbole, die für Freiheit stehen?

Aufgabe Wahrscheinlichkeitstheorie

Bei einer fairen Münze hat jede Seite die Wahrscheinlichkeit . Man verwendet nur die Münze, um die eine positive Information "Kopf" und eine negative Information "Zahl" einem Entscheider oder einer Entscheiderin anzuzeigen, z.B.:

  • Kopf (positiv): der Geschwindigkeitsvorteil mit einem Auto an das Ziel zu kommen,
  • Zahl (negativ): eine erhöhte -Emission im Vergleich zur Verwendung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Diese darstellten Informationen erhalten die Entscheider als Grundlage für Ihre Entscheidung. Verändern Sie nun die Wahrscheinlichkeit, in der die Informationen dargestellt werden. Z.B. eine verbogene Münze, bei der die positiven Aspekte der Entscheidung hervorgehoben werden oder umgekehrt die negativen Aspekte stärker hervorgehoben werden.

  • Welchen Einfluss hat diese Veränderung der Wahrscheinlichkeit auf die Freiheit und verändert diese Veränderung der Darstellungshäufigkeit die Freiheit der Entscheidung nicht?
  • Erzeugen Sie mit einer Zufallszahl in der Tabellenkalkulation die Auswahl der Anzeige "Auto" bzw. "Bus" als Repräsentation eine Darstellungsauswahl eines Arguments.

Begriffsklärung

Freiheit (lateinisch libertas) wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Politikwissenschaft, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts. Freiheitsbegriffe befinden sich ständig in Diskussion und damit in einem permanenten Wandel und umfassen jeweils gleichzeitig psychologische, soziale, kulturelle, religiöse, politische und rechtliche Dimensionen. Freiheit gehört zu den zentralen Begriffen der Ideengeschichte.

Wortherkunft

Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten.[1] Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört,[2] zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.[3]

Aufgabe

Diskutieren Freiheit und Entscheidungsoptionen an den folgenden Beispielen:

  • (Falschinformationen) Können Falschinformationen, die in einer Gesellschaft verbreitet werden, die Freiheit der Gemeinschaftsmitglieder einschränke, frei eine Entscheidung zu treffen? Welche Rolle spielen Faktenchecks für dieses Ziel?
  • (Weglassen von Informationen) Welchen Einfluss hat das Weglassen von Informationen auf? Welcher Zusammenhang und welcher Unterschied besteht zwischen dem Weglassen von Informationen und einer Falschinformation?

Unterscheidungen

Eugène DelacroixDie Freiheit führt das Volk

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Für philosophische und politische Debatten stellt die Unterscheidung oder Nichtunterscheidung oft ein Problem oder eine bewusst eingesetzte Strategie dar.


Handlungsfreiheit und Regeln

Die Freiheit, sich für oder gegen eine Handlung entscheiden zu können, und ihre Beschränkung durch Regeln sowie durch Entscheidungen, Ansprüche, Interessen oder Handlungen anderer sind eng mit der Frage der Legitimität des eigenen Handelns und des Beschränkens fremden Handelns verbunden.

Aufgabe - Konflikte

  • Erläutern Sie die Satz: "Die Wahlfreiheit einer Person A kann die Wahlfreiheit einer Person B einschränken". Geben Sie dazu Beispiele an!
  • Welche ethischen Aspekte sind betroffen, wenn die Wahlfreiheit eines Einzelnen oder einer Gruppe, z.B. zu gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen, ... einer anderen Gruppe führt?
  • Wann treten solche Konflikte auf und wie können die gelöst werden?

Handlungsfreiheit

In der abendländischen Rechtstradition ist der Begriff der Handlungsfreiheit zentral: Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es dem Willen dieser Person entspricht.

Einschränkung der Handlungsfreiheit

Die Handlungsfreiheit kann von äußeren Umständen (wie Zwang durch Andere) beschränkt oder aufgehoben werden. Sie kann aber auch von inneren – in der handelnden Person selbst liegenden – Umständen wie etwa einer körperlichen Lähmung oder einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt werden. Rechtliche Probleme ergeben sich, wenn eine Person zwar einen „natürlichen Willen“ hat, aber Grund zur Annahme besteht, dass sich dieser zum Beispiel wegen einer psychischen Störung, von dem mutmaßlichen „freien“ Willen unterscheidet.

Freier Wille - Kausalität - Beeinflussung

Die Frage, ob der Wille des Menschen im Grunde frei oder determiniert ist, sich also automatisch in der Kette von Kausalereignissen ergibt, ist Gegenstand lang andauernder philosophischen Debatten über die Willensfreiheit (siehe Geschichte des Freien Willens und Praktische Freiheit).

Beispiel - Leben auf einem anderen erdähnlichen Planeten

In diesem Beispiel wird der Wille behandelt, auf einem anderen erdähnlichen Planeten mit den gleichen Lebensbedingungen leben zu wollen.

Physikalische Einschränkung der Freiheit

Man den Willen zwar äußern, auf einem anderen erdähnlichen Planeten in einer anderen Galaxie leben zu wollen. Aktuelle Geschwindigkeiten von existieren Raumschiffen erlauben das aber nicht, innerhalb der eigenen Lebenszeit ein anderes Planetensystem mit einem erdähnlichen Planeten zu erreichen.

Einschränkung der Freiheit durch fehlendes Wissen

Gegenwärtig ist nicht bekannt, ob es einen anderen erdähnlichen Planeten in unserer oder einer anderen Galaxie existiert, auf dem wir als Menschen leben könnten. Unabhängig von der obigen technischen Realisierbarkeit dieser Reiseoption, kann auch fehlendes Wissen eine Entscheidungsoption einschränken.

Aufgabe - Fehlendes Wissen

Vergleichen Sie das fehlende technologische bzw. astronomische Wissen mit einem bewussten Weglassen von Informationen?

Naturgegebene Interessen

In der Diskussion werden die äußere Natur, die naturgegebenen Interessen der Handelnden und ihre Wünsche und Absichten, die auch durch gezielte oder ungezielte Beeinflussung hervorgerufene sein können, in verschiedene Verhältnisse zum tatsächlichen Handeln gestellt.

Aufgabe - Verfügbare Informationen

Betrachten und vergleichen Sie die folgende Aspekte und stellen Sie diese

  • Werbung, beeinflusst und Handeln und Werbung wird gezielt eingesetzt, Kaufentscheidungen zu beeinflussen.
  • einseitige Berichterstattung können dazu führen, dass man nicht alle Fakten für die Handlungsfreiheit kennt.
  • durch Desinformation werden die Grundlagen der Entscheidungsfindung verändert.

Naturgesetzliche Vorherbestimmung des Handelns

Diskutieren Sie die Frage untersucht, ob menschliches Wollen und Handeln

Verantwortung für das eigene Handeln

Die Frage nach der Verantwortlichkeit ist insbesondere bedeutend, ob und in welcher Form Menschen für ihre Handlungen und Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden könnne. Diese beiden Fragen, ob der Wille das Handeln bestimmt oder auch nur bestimmen kann, und unter welchen Voraussetzungen eine Person ethisch verantwortlich ist, werden zunehmend unabhängig voneinander behandelt.[4]

Aufgabe - Informationfilter und Verantwortung

Betrachten Sie Fälle, denen Informationsfilter oder Falschinformationen bei Menschen zu Handlungen geführt haben, die andere Menschen geistig oder körperlich verletzt haben. Diskutieren, welche Verantwortung die Person A hat, die die Verletzungen tatsächlich durchgeführt hat und die Person B, die die Falschinformationen in Umlauf gebracht hat.

Freiheit in der Gemeinschaft

Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt.

Aufgabe - Sozialphilosophie - digitale Technologie

Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.[5]. Welche Aspekte in der Sozialpsychologie stehen im engen Zusammenhang mit dem Einsatz und den Möglichkeiten sozialer Medien?

Freiheit bei Aristoteles, Hobbes, Kant

Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus.

Politische und wirtschaftliche Aspekte der Freiheit

Auch im 20. Jahrhundert ist Freiheit als Begriff ein zentrale Thema geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind.

Aufgabe - Freiheit und Ökonomie

Betrachten Sie die Freiheit, Ware überall auf der Welt produzieren zu können, diese Waren kaufen zu können und frei wählen zu können, welche Ware vom Einzelnen gekauft wird. Welche Aspekte der Freiheit werden verletzt, wenn in diesem Menschenrechte in anderen Ländern verletzt werden. Analysieren die Verantwortlichkeit in den einzelnen wirtschaftlichen Prozessketten.

Negative Freiheit

Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;[6].

Digitale Medien - Negative Freiheit

Algorithmen, die Werbung und Nachrichten nach individuellen Vorgaben priorisieren, müssen

  • einerseits über kommerzielle Datenernte, Informationen über die Nutzer:innen selbst erlangen und
  • andererseits die Onlinezeit in einem Portal oder IT-Infrastruktur maximieren, damit Nutzungszeit als Informationskanal (z.B. an Werbetreibende, ...) verkauft werden können.

In welchem Zusammenhang steht "Negative Freiheit" im Zusammenhang mit Mediensucht und Digital Detox. Betrachten Sie auch in diesem Fall die Verantwortlichkeit, für Suchtverhalten.

Positive Freiheit

Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.[7] Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.[8]

Digitale Medien - Positive Freiheit

Im Rahmen der positiven Freiheit, etwas als Handlungsoption auswählen zu können oder sagen zu können, werden digitale Medien als Entscheidungsunterstützungssysteme verwendet (z.B. Navigation, Kaufentscheidung, politische, kulturelle, ... Informationen). Als soziale Wesen sind wir als Teil einer Gesellschaft oder Gruppe, zu der wir uns zugehörig fühlen. Welche Rolle spielt für uns als Einzelperson, die Haltung der anderen Gemeinschaftsmitglieder. Wie verändert Suchblasen die Sicht auf die Welt, bei einem gleichzeitigen Gefühl Stärke, dass die gesamte Welt die eigen Haltung verstärkt? Verändern Filterblasen die Wahlfreiheit? Welcher Zusammenhang besteht zu Pressefreiheit oder Freiheit der Forschung und Lehre, um Filterblasen entgegen zu wirken?

Positive und negative Freiheit

Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.[9] Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.[10][11]

Andere Aspekte

Individuelle und kollektive Freiheit
Freiheiten von Individuen (zum Beispiel Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) und die Freiheit eines Kollektivs (zum Beispiel eines Landes von einer Besatzungsmacht).
Innere und äußere Freiheit
Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnliches frei ist und stattdessen rational auswählt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.[12]
Persönliche Freiheit, souveräne Freiheit und bürgerliche Freiheit
Persönliche (negative) Freiheit bedeutet, dass jemand nicht unter Zwang steht, in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschränkt oder bestimmt ist; souveräne (positive) Freiheit heißt, nach freiem Willen handeln und somit über sich selbst und über andere Macht ausüben zu können; mit bürgerlicher Freiheit ist die Teilhabe an gesellschaftlich-politischer Macht gemeint.[13]

Freiheit als Prinzip der konstitutionellen Gesellschaftsordnung

Magna Carta
Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (Nachdruck von 1823)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Verschiedene Ausprägungen der Freiheit genießen in vielen Staaten den rechtlichen Status von Grundrechten, insbesondere in Form von Freiheitsrechten.[14]

Im Sinne Immanuel Kants soll die Rechtsordnung und damit auch die Staatsordnung ein System vernünftiger Ordnung der Freiheit sein.[15]

Politische Freiheit

Die häufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute aber im Bereich der politischen Freiheit. Diese bezeichnet die Rechte des Bürgers, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seinen Willen in demokratischer Weise in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Die politische Freiheit umfasst das aktive und das passive Wahlrecht, d. h. die Rechte, als Wähler und Wählbarer an freien Wahlen teilzunehmen, darüber hinaus auch „politische“ Grundrechte, insbesondere durch Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit an der „Vorformung“ der demokratischen Willensbildung mitzuwirken.

Freiheitlich demokratische Grundordnung

Die Verfasstheit eines Staates durch eine freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet, dass er, insbesondere die Staatsgewalt, auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurückgeführt wird. Darüber hinaus steht die freiheitliche demokratische Grundordnung für eine Gesellschaft, in der bestimmte Freiheiten, wie die Menschenwürde und das Recht auf Leben, auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden können.

Rechtsstaatlichkeit

Im Kern wird eine freiheitliche Staatsordnung durch Rechtsstaatlichkeit (insbesondere durch Grundrechte) und durch Demokratie und Marktwirtschaft gewährleistet. In der Verwirklichung einer solchen freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vielfach auch die Schaffung einer Zivilgesellschaft oder Bürgergesellschaft gesehen.

Legitimität der freiheitlichen Demokratie

Die Legitimität der freiheitlichen Demokratie wird herkömmlicherweise auf zwei Weisen begründet: als Prinzip, welches

  • entweder zum Wohle der Menschen dient oder
  • das Wohl des Menschen anerkennt und voraussetzt.

Bemerkung - Wohl des Menschen

Während Ersteres der angloamerikanischen Schule zugeordnet wird, gilt Letzteres als kontinentaleuropäisch. Trotz dieser Zuordnung stellt heute kein politisches System eine Reinform einer dieser Schulen dar.

Freiheit als Ordnungsprinzip - Ökonomie

Zurückgehend auf Adam Smith setzt die Freiheit als Ordnungsprinzip gerade keinen Altruismus der zu befreienden Menschen voraus. Der Bäcker soll seine Brötchen nicht aus Altruismus zur Verfügung stellen, sondern aus egoistischem Gewinnstreben heraus. Dieses Gewinnstreben soll nun dazu führen, dass sich der Bäcker darum bemüht, sich optimal auf die an ihn herangetragenen Bedürfnisse seiner Kunden / potenziellen Kunden anzupassen. Freiheit als gesellschaftliches Ordnungsprinzip soll demnach ein gutes Verhalten unabhängig von der moralischen Integrität der beteiligten Personen befördern. Auf Dauer sollen so positive Verhaltensweisen verstetigt und die allgemeine Moral befördert werden.

Aufgabe - Bäcker und Gewinnstreben

Betrachten Sie das obige Beispiel und behandeln Sie das Ziel, dass ein Bäcker dem Bedürfnissen der Kunden nach einem möglichst günstigen Preis nachkommen möchte. Dürfte dieser gesündere Zutaten durch ungesündere ersetzen, obwohl der Bäcker weiß, welche Konsequenzen dies für die Kunden hat? Diskutieren Sie die Aspekte Freiheit und Verantwortung!

Bemerkung - Freiheit zu Lasten Dritter

Die kontinentaleuropäische Sichtweise betont hingegen, dass Freiheiten auch zu Lasten Dritter missbraucht werden können. Trotzdem gesteht auch diese Schule dem Individuum weitreichende Freiheitsrechte zu. Dies wird damit begründet, dass der Mensch im Kern gut sei und er deshalb zugestandene Freiheiten regelmäßig zum Guten gebrauchen wird. Allerdings hat der Staat hier anders als nach der angloamerikanischen Sichtweise die Aufgabe, über die Folgen der Freiheitsanwendung zu wachen, schädliche Freiheitsanwendungen zu unterbinden und unerwünschte Folgen des Freiheitsgebrauches abzumildern oder zu beseitigen.

Bemerkung - angloamerikanischer Ansatz

Die Stärke des angloamerikanischen Ansatzes besteht darin, dass empirische Beispiele für Freiheitsmissbrauch nicht zu einer Negierung des Prinzips der Freiheit führen. Dieser theoretischen Stärke entspricht die Rolle der USA als freiheitlicher Garantiemacht im 20. Jahrhundert.

Bemerkung - kontinentaleuropäischer Ansatz

Die Stärke des kontinentaleuropäischen Ansatzes besteht hingegen darin, dass trotz des liberalen Grundansatzes Missstände nicht nur der Selbstregulation, sondern auch einem aktiven staatlichen Eingreifen und somit oftmals einer rascheren Behebung zugänglich sind. Dieser theoretischen Stärke entsprechen die soziale Absicherung, ein engerer marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen und die vergleichsweise höheren Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit der kontinentaleuropäischen Länder.

Freiheit als Prinzip der Wirtschaftsordnung

Wenn wirtschaftliche Freiheit das einer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende Prinzip ist, wird jene als freie Marktwirtschaft bezeichnet. In einer Marktwirtschaft treffen Angebot und Nachfrage grundsätzlich ohne staatliche Lenkung „frei“ aufeinander. Als steuerndes Element für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage wirkt der Preis, welcher sich seinerseits entsprechend dem bestehenden Angebot und der bestehenden Nachfrage bildet. Merkmale der freien Marktwirtschaft sind Privateigentum, Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, freie Berufswahl, freier Marktzugang und freier Wettbewerb.

Der Marktfreiheit des Marktteilnehmers entspricht in der freien Marktwirtschaft seine Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit bedeutet, dass dem Marktteilnehmer einerseits im Erfolgsfall der aus der Handlung entstehende Gewinn als persönlicher Profit und andererseits im Falle des Misserfolgs die Haftung für die durch das freie Verhalten verursachten Schäden zugeordnet werden.

Gerade im Bereich der Marktfreiheit wird erkennbar, dass einmal bestehende Freiheit kein Zustand ist, der sich ohne Weiteres selbst erhält. So können in einem freien Markt im Sinne völliger staatlicher Zurückhaltung, Unternehmen aus dem freien Wettbewerb heraus auch nach einer marktbeherrschenden Stellung bis hin zu einem Monopol streben. Ziel einer solchen marktbeherrschenden Stellung ist es regelmäßig, den freien Markt im Sinne von Wettbewerb zum Zwecke der Gewinnmaximierung zu begrenzen oder sogar auszuschalten. Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft ist daher der Schutz des Marktes vor seinen eigenen Ergebnissen insbesondere durch staatliches Kartellrecht. Außerdem gehört es zur sozialen Marktwirtschaft, dass der Staat dort regulativ eingreift, wo einem freien Marktverhalten im Falle des Misserfolgs keine ausreichende Haftung gegenüber stünde.

Grundrechte als garantierte Freiheit

Der Begriff Freiheit wird im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht explizit definiert. Die Verfassung legt den Bürger nicht auf eine Theorie der Freiheit fest, wie sie in der Philosophie, etwa in der Aufklärung, vielfach unterschiedlich behandelt wurde (siehe Kapitel 4). Aus dem, was Freiheit ist, ist vielmehr in der Verfassung in Form der Grundrechte ein Bukett vieler Freiheiten geworden. Rechte sind Freiheiten. Grundrechte gelten als Fälle der freien Entfaltung der Persönlichkeit (im Sinn von Art. 2 I GG). Auf diese Weise ist die Freiheitslehre im Grundgesetz direkt thematisiert.[16][17] Unsere Verfassung ist nicht verständlich ohne einen doppelten Begriff der Freiheit: Die Freiheit der Grundrechte bedarf der Beschränkung durch die Gesetzgebung, deren Ausübung in Anlehnung an Immanuel Kant selbst wieder als Freiheit verstanden werden kann.[16] Dabei ist die Freiheit der Grundrechte selbst doppelschichtig im vorgenannten Sinn: Im Grundrecht wird das Belieben des Einzelnen durch die Institution beschränkt, innerhalb deren dieses Belieben ausgeübt werden kann. Private Autonomie ist durch öffentliche Autonomie begrenzt.[18][19][16]

Bürger demokratisch verfasster Staaten genießen regelmäßig verfassungsmäßig garantierte Freiheit in Form von Grundrechten (dazu auch Bürgerrechte, Menschenrechte). Die Grundrechte garantieren einen Kernbereich, in welche der Staat nicht eingreifen darf und der auch zwischen privaten Personen regelmäßig zu achten und zu respektieren ist. Neben einigen Gleichheitsrechten werden durch Grundrechte vor allem Freiheitsrechte gewährleistet.

Wesentliche Grundfreiheiten sind die allgemeine Handlungsfreiheit, die allgemeine Vertragsfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit, dieser nahe auch die Freiheit der Weltanschauung und des Gewissens, die Meinungsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Pressefreiheit, die Kunstfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, die Koalitionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die informationelle Selbstbestimmung, die allgemeine Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, der Eigentums­schutz einschließlich der Testierfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Asylrecht.

In den Rahmen der durch Artikel 1 I GG gewährleisteten Menschenwürde gehört neben den genannten Grundrechten das Recht des Bürgers – seine Freiheit – zur politischen Mitbestimmung (Art. 1 I GG, ausgestaltet in Art. 20 I, II GG). Der Schwerpunkt liegt in dem Recht, durch Wahlen den Gesetzgeber einzusetzen und dadurch an der Gesetzgebung mitzuwirken. Historisch handelt es sich bei dem Recht der politischen Mitbestimmung um das vierte Menschenrecht neben Leben, Freiheit und Eigentum.[16][17]

Kraft der Grundrechte erhält der Einzelne gegenüber der staatlichen Gemeinschaft eine eigenständige Position zugewiesen, die er rechtsstaatlich durchsetzen kann und kraft derer er prinzipiell in die Lage versetzt sein soll, über sein Leben selbst zu bestimmen, dieses nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und sich hierbei auch mit anderen zu verbinden, um so maßgeblichen Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu nehmen.

Rechtlich ist das Konzept der Grundrechte über den von den meisten Staaten der Welt ratifizierten Pakt für bürgerliche und politische Rechte weltweit anerkannt; die tatsächliche Umsetzung ist allerdings bei Weitem nicht durchgehend gewährleistet und auch in demokratisch entwickelten Staaten nie vollständig gesichert.

Freiheit und andere Werte

Individuelle Freiheit als Selbstbestimmung steht in einem natürlichen Zusammenhang und Spannungsverhältnis zu anderen Werten.

Es besteht ein klassisches Spannungsverhältnis zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit bzw. öffentlicher Ordnung andererseits. Einerseits bedingen Freiheit und Sicherheit einander. Nur ein Mensch, der über ein ausreichendes Maß an Sicherheit verfügt, kann sich auch frei verhalten. Umgekehrt kann auch nur ein freier Mensch die ihm notwendig und wichtig erscheinenden Lebensumstände, zu denen auch die Sicherheit gehört, frei erhalten. Andererseits aber können Freiheit und Sicherheit auch in Konflikt zueinander geraten, wenn zum Beispiel die gewährte Freiheit des Einen zur Gefährdung der Sicherheit des Anderen führt. Eine stabile öffentliche Ordnung ist der Freiheit grundsätzlich dienlich. Die dafür notwendigen Maßnahmen können aber wiederum eine empfindliche Einschränkung der Freiheit (Überwachung, Zensur) zur Folge haben.[20] Es kommt daher darauf an, die Eingriffe in die Freiheit auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Notwendigkeit daran zu bemessen, ob im Ergebnis ein allgemeiner Freiheitsgewinn steht. Benjamin Franklin hat als politische Maxime zum Umgang mit dem Spannungsverhältnis erklärt: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Heute wird teilweise auch ein Spannungsverhältnis zwischen Freiheit einerseits und einer als gerecht empfundenen größeren materiellen Gleichheit andererseits empfunden. Dieses Spannungsverhältnis ist bereits in der Französischen Revolution durch die Forderungs-Trias von „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ umschrieben. Während sich dort die Gleichheit allerdings zunächst nur auf die Gleichheit vor dem Gesetz bezog, wurde später und wird heute in der allgemeinen Debatte eine größere materielle Gleichheit als zentrale Wertvorstellung genannt. Dabei kann eine Chancengleichheit von einer angestrebten Gleichverteilung der Güter unterschieden werden. Beide stehen in unterschiedlichen Spannungsverhältnissen zur Freiheit, etwa in Bezug auf den Genuss des Eigentums oder in Bezug auf die Möglichkeit, durch Verdienst gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen. Während liberale Kräfte eine staatliche Aufgabe lediglich in der Herstellung von Chancengleichheit erblicken, führen sozialistische bzw. sozialdemokratische Kräfte auch die größere Ergebnisgleichheit als anzustrebendes Ziel und letztlich auch als staatliche Aufgabe an.

Konzepte der politischen Ideologien

Into the Jaws of Death: D-Day, 6. Juni 1944 – Beitrag zur Befreiung Europas vom Faschismus

Freiheit gehört zu den wichtigsten, komplexesten und folgenreichsten politisch-philosophischen Begriffen der Neuzeit. Da kaum eine soziale, politische oder moralphilosophische Strömung darauf verzichten kann, sich allgemein zur Freiheit zu bekennen, setzen die unterschiedlichen Zielsetzungen unterschiedlich definierte Freiheitsbegriffe und unterschiedliche Einordnungen des Freiheitsbegriffes voraus.

Der Liberalismus betont besonders die individuelle Freiheit. Klassische Themenfelder des Liberalismus sind daher Menschenrechte, die in Form von verfassungsmäßigen Grundrechten gefordert und verteidigt werden. Kollektive Freiheit wird im Liberalismus regelmäßig auch auf das Individuum zurückgeführt und findet ihren Ursprung in der Vertragsfreiheit. Er setzt die Freiheit somit in Gegensatz zum Kollektivismus. Damit wird etwa auch der ökonomische Liberalismus begründet.

Der Anarchismus beklagt einen Mangel an Freiheit aufgrund bestehender Macht- und Herrschaftsstrukturen. Er lehnt jedwede Herrschaftsform, also auch solche, die demokratisch oder wohlfahrtsorientiert begründet sind, kategorisch ab. Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, die im Anarchismus erstrebt werden, sollen Freiheit gerade ohne herrschaftsgebundenen Ordnungsrahmen ermöglichen.

Der klassische Konservatismus sieht die menschliche Freiheit durch menschliche Determiniertheit, Moral, und durch höhere Mächte (etwa: Gott) beschränkt. Einzelne moderne Ausprägungen des Konservatismus halten hingegen oftmals gerade an traditionellen liberalen Grundüberzeugungen fest, sodass sich im Bereich des modernen Konservatismus ein weites Spektrum zwischen Freiheitsbefürwortung und Freiheitsskeptizismus entwickelt hat. Insbesondere werden hierbei von den einzelnen Strömungen unterschiedliche Gewichtungen der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität aus konservativer Sicht vorgenommen.

Der Sozialismus und Kommunismus strebt die Freiheit der Arbeiterklasse von den Mechanismen und Folgen, vor allem Ausbeutung und Unterdrückung, der kapitalistischen Produktionsweise an. Marx sah in der kapitalistischen Produktionsweise die Ersetzung persönlicher Freiheiten durch die Freiheit des Handels, der Tauschwert tritt an die Stelle der persönlichen Würde.[21] „Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt und als individueller Mensch in seinem empirischen Leben, in seiner individuellen Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen Gattungswesen geworden ist, erst wenn der Mensch seine ‚forces propres‘ als gesellschaftliche Kräfte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt, erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht.“[22] Der Marxsche Grundsatz, dass die „freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die Entwicklung aller“ ist,[23] erfuhr in den realsozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas oftmals sein Gegenteil. Freiheiten wurden dann gewährt, wenn sie den Diskurs des vorgegebenen politisch-gesellschaftlichen Systems nicht verließen.

Der Nationalismus kennt vor allem die Freiheit des eigenen Volkes, etwa von Fremdherrschaft oder als Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Im Totalitarismus (dazu Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus), hat sich das Individuum dem Volksganzen oder dem Willen des „Führers“ unterzuordnen. Totalitäre Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass sie individuelle Freiheit grundsätzlich ablehnen bzw. nur im Rahmen einer dem totalitären Ziel dienenden Funktion zugestehen.

Bestimmung von Grenzen der Freiheit

Hubert Maurer: Odysseus und Circe – Odysseus gilt spätestens seit Horkheimer und Adorno als Archetyp eines im bürgerlichen Sinne freien Menschen.

Ausgehend vom Mill-Limit, wonach der Freiheitsgebrauch dort zu limitieren ist, wo eine Schädigung Dritter erfolgt, stellt sich die theoretische Frage, wie diese Grenze zu bestimmen ist.[24] Das Mill-Limit gilt besonders in angloamerikanischen Ländern bis heute als Grundlage des Liberalismus.

Nicht jede Schädigung reicht aus, um eine Freiheitsbeschränkung zu rechtfertigen. Die Schädigung muss wiederum drei Kriterien erfüllen, um eine Einschränkung des zugrundeliegenden Freiheitsgebrauchs zu rechtfertigen. Erstens muss die Schädigung über eine gewisse Lästigkeit hinausgehen, zweitens darf es für die Schädigung keine überwiegenden rechtfertigenden Gründe geben und drittens muss die Schädigung auch mit einer die konkrete Einschränkung rechtfertigenden ausreichenden Wahrscheinlichkeit eintreten.

Würde bereits jede Lästigkeit als Schädigung ausreichen, wären selbst einfache Freiheitsbetätigungen nicht mehr möglich, weil sich quasi an jedem Verhalten jemand anderes stören kann, selbst am leise gesprochenen höflichen, aber vernehmbaren Wort, an einem Spaziergang auf freiem Feld oder daran, eine bestimmte Kleidung öffentlich sichtbar zu tragen. Eine Schädigung kann in diesem Sinne daher nur dort angenommen werden, wo ein anderer Mensch in einer erheblichen Weise in seinem eigenen Freiheitsgebrauch gestört wird.

Zudem ist der Nutzen, den ein konkreter Freiheitsgebrauch verspricht, bei der Frage, ob ein hiergegen gerichteter Einschränkungsanspruch gerechtfertigt ist, angemessen zu berücksichtigen bzw. abzuwägen. So kann es als angemessener, nicht einzuschränkender Freiheitsgebrauch angesehen werden, etwa einen Flughafen mit Lärmemissionen zu betreiben, obwohl eine gleich große und gleich regelmäßige Lärmemission an selber Stelle für private Feste unzulässig wäre. Der Unterschied besteht darin, dass ein Flughafenbetrieb zwar die Freiheit Dritter vor störendem Lärm genauso beeinträchtigt wie ständige private Großfeste, der öffentliche Nutzen des Flughafenbetriebs aber so hoch eingeschätzt werden kann, dass auch ein erhöhtes Maß an Störung möglicherweise keine Freiheitseinschränkung in Form eines Flugverbots rechtfertigt.

Schließlich erfordert eine Freiheitseinschränkung, dass die befürchtete Schädigung mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eintritt. Grundsätzlich ergibt sich aus der Chaostheorie, dass jedes menschliche Verhalten auch eine unüberschaubare Kausalkette in Bewegung setzen kann, die ihrerseits auch unerwünschte Freiheitsbeschränkungen Dritter auszulösen vermag. Damit eine Einschränkung der Freiheit gerechtfertigt ist, muss die Freiheitseinschränkung beim Dritten nicht als sicheres Ereignis gelten, wohl aber so wahrscheinlich sein, dass schon die Möglichkeit dieses Eintritts nicht zu rechtfertigen ist. Ob ein Verhalten zu beschränken ist, hängt somit insbesondere auch von der Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Verhalten eine konkrete Schädigung auslöst.

Ohne die genannten drei Ergänzungen zum Mill-Limit (Erheblichkeit, fehlende Rechtfertigung, Wahrscheinlichkeit) wäre freies menschliches Verhalten theoretisch nie zulässig. Umgekehrt sind alle drei Ergänzungen von Werturteilen abhängig. Welche Verletzungen als erheblich angesehen werden, welcher Nutzen oder potenzielle Nutzen als Rechtfertigung ausreichen soll und wie viel Risiko akzeptabel ist, bzw. umgekehrt, ab welcher Realisierungswahrscheinlichkeit ein schadensgeneigtes Verhalten gerade nicht mehr hingenommen werden soll, wird in verschiedenen Zeiten von verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich zu beantworten sein. Faktoren hierbei sind zum Beispiel die allgemeine Risikoneigung einer Gesellschaft, die subjektiv-emotionale Einschätzung bestimmter Risiken, die Gewöhnung an gewisse Gefährdungssituationen und die normative Beurteilung bestimmter Schutzgüter bzw. bestimmter rechtfertigender Nutzen.

Die normativen Setzungen für die Rechtfertigung von Freiheitseinschränkungen können somit nicht abstrakt-absolut definiert werden, sondern müssen konkret im Einzelfall bestimmt werden. Diese Bestimmung unterliegt in Demokratien wiederum bestimmten Gesetzgebungs­verfahren. Das theoretische Problem der Bestimmung von Freiheitsgrenzen durch demokratische Verfahren besteht darin, dass individuelle Freiheit nach dem Mill-Limit gerade aus sich heraus schützenswert ist und also nicht abhängig von einer Gewährung durch eine demokratische Mehrheit sein soll. Die Begründungspflicht verbleibt somit auch bei demokratischer Legitimation bei denjenigen, die einen bestimmten Freiheitsgebrauch einschränken wollen.

Diese Sichtweise hat sich in der Verfassungswirklichkeit der westlichen Demokratien weitgehend durchgesetzt und dazu geführt, dass auch Mehrheitsentscheidungen einer an den Freiheitsrechten ausgerichteten (Verfassungs-)Gerichtsbarkeit (etwa dem Obersten Gericht oder dem Europäischen Gerichtshof) unterworfen sind.

Ein Thema, welches bislang noch wenig Beachtung gefunden hat, ist die Konfrontation der Freiheit mit dem Thema Körperbehinderung. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Deutschland 2009 ratifizierte, geht davon aus, dass es nicht mehr die Behinderung an sich ist, die Menschen einschränkt, sondern eine nicht in allen Bereichen barrierefreie Umwelt.

Freiheitsindex

Als Freiheitsindex (englisch: freedom index) wird eine Messgröße bezeichnet, welche die Gesamtheit oder einen Teilbereich der individuellen oder kollektiven politisch-zivilen oder wirtschaftlichen Freiheiten eines Landes beschreiben helfen soll und auf der Grundlage von Datenerhebungen meist quantitativer Art gebildet wird. Die Indizes sind mit Ratings verbunden, auf denen die Länder zum Beispiel nach ihrer wirtschaftlichen oder politischen Freiheit oder spezieller bspw. nach dem Grad ihrer Marktöffnung angeordnet werden.

Wissenschaftsjahr 2024

Das deutsche „Wissenschaftsjahr 2024“ befasst sich mit dem Begriff.[25]

Literatur

Klassiker
  • Isaiah Berlin: Freiheit. Vier Versuche (Originaltitel: Four Essays on Liberty. Übersetzt von Reinhard Kaiser). Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-16860-0.
  • Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. 1785.
  • John Stuart Mill: Über die Freiheit (Originaltitel: On Liberty übersetzt von Bruno Lemke. Mit Anhang und Nachwort herausgegeben von Manfred Schlenke). Reclam, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-15-003491-0.
  • Karl Popper: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde (Originaltitel: The Open Society and Its Enemies. Übersetzt von Paul Feyerabend). 7. Auflage, Mohr, Tübingen 1992, ISBN 3-16-145951-2 (Band 1), ISBN 3-8252-1725-6 (Band 2).
  • John Rawls: Politischer Liberalismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-518-29242-0.
  • Adam Smith: Untersuchung über Wesen und Ursachen des Reichtums der Völker. UTB / Mohr-Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-8252-2655-7.
  • Charles Taylor: Negative Freiheit? – Zur Kritik des neuzeitlichen Individualismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-518-28627-7.
  • Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit (englischer Originaltitel: Escape from Freedom ins deutsche übersetzt von Liselotte und Ernst Mickel). Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-35024-5.
Ökonomische Freiheit
  • Amartya Sen: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. Übersetzt von Christiana Goldmann. Hanser, München 2000, ISBN 3-446-19943-8, dtv, München 2002, ISBN 3-423-36264-2.
  • Friedrich August von Hayek: Die Verfassung der Freiheit (Originaltitel: The Constitution of Liberty. Übersetzt von Ruth Temper, Dietrich Schaffmeister und Ilse Bieling). 3. Auflage, Mohr-Siebeck, Tübingen 1991, ISBN 3-16-145844-3 / ISBN 3-16-145845-1.
Politische und soziale Freiheit
  • Ronald Dworkin: Justice for Hedgehogs. Harvard University Press, Cambridge (Mass.) 2011.
  • Gerald A. Cohen: History, Labour and Freedom: Themes from Marx. Clarendon Press, Oxford 1988.
  • Axel Honneth: Das Recht der Freiheit. Grundriß einer demokratischen Sittlichkeit. Suhrkamp, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-58562-7.
  • Karsten Schubert: Freiheit als Kritik. Sozialphilosophie nach Foucault. transcript, Bielefeld 2018.
  • Karl Hepfer: Freiheit: eine Inventur – Zwischen Betreuungspolitik und digitaler Selbstentmündigung. transcript, Bielefeld 2023, ISBN 978-3-8376-6552-9.
  • Nicole J. Saam, Heiner Bielefeldt (Hrsg.): Die Idee der Freiheit und ihre Semantiken. Zum Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. transcript, Bielefeld 2023, ISBN 978-3-8376-6188-0.
Sekundärliteratur
  • Kurt Raaflaub: Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen (= Vestigia. Band 37). C. H. Beck, München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8.
  • Ian Carter, Matthew Kramer, Hillel Steiner (Hrsg.): Freedom: A Philosophical Anthology. Blackwell, Oxford 2007.
  • Julian Nida-Rümelin: Über menschliche Freiheit. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-018365-0.
  • David Schmidtz, Jason Brennan: A Brief History of Liberty. Wiley-Blackwell, Hoboken 2010.
  • Amir Dziri, Ahmad Milad Karimi (Hrsg.): Freiheit im Angesichts Gottes: Interdisziplinäre Positionen zum Freiheitsdiskurs in Religion und Gesellschaft (Beiträge zur islamischen Theologie). Kalām, Freiburg 2015, ISBN 978-3-9815572-7-5.
  • Claus Dierksmeier: Qualitative Freiheit. Selbstbestimmung in weltbürgerlicher Verantwortung. Transcript, Bielefeld 2016, ISBN 978-3-8376-3477-8.
  • Volker Mueller (Hrsg.): Die Notwendigkeit von Freiheit. Freie Akademie, Falkensee 2023, ISBN 978-3-923834-40-2.
  • Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.): Freiheit (= Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung. Band 1, 2024). ISSN 2940-9993 (Digitalisat).
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Einzelnachweise

  1. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage.
  2. Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
  3. Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
  4. Geert Keil: Willensfreiheit und Determinismus. Reclam: Stuttgart 2009, S. 98.
  5. Ian Carter: Positive and Negative Liberty. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy.Vorlage:SEP/Wartung/Parameter 1 und weder Parameter 2 noch Parameter 3Vorlage:SEP/Wartung/Parameter 1 und Parameter 2 und nicht Parameter 3Vorlage:SEP/Wartung/Parameter 1 und Parameter 3 und nicht Parameter 2.
  6. Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Millera/entries/liberty-positive-negative Two Concepts of Liberty]
  7. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.
  8. Raymond Geuss, Freiheit im Liberalismus und bei Marx, in: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 486.
  9. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, in: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203f.
  10. Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht, ACP 1992, S. 355ff
  11. Jan Schapp: Grundrechte als Wertordnung, JZ 1998, S. 913ff
  12. Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.
  13. Orlando Patterson: Freiheit, Sklaverei und die moderne Konstruktion der Rechte. In: Hans Joas, Klaus Wiegand (Hrsg.): Die kulturellen Werte Europas. Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-596-16402-8.
  14. Vgl. zum Beispiel den Katalog der Grundrechte und gundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  15. Reinhold Zippelius: Rechtsphilosophie, 6. Auflage, § 26 III.
  16. a b c d Jan Schapp: „Freiheit, Moral und Recht“. 2. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-148550-3.
  17. a b Jan Schapp: Über Ethik, Freiheit und Recht. Ad Legendum 1/2012, S. 8–15.
  18. Jan Schapp: Die Grenzen der Freiheit in Jan Schapp Über Freiheit und Recht, Mohr Siebeck 2008, S. 237ff
  19. Jan Schapp Private und öffentliche Autonomie: Zur Achtung des Anderen im Recht in Jan Schapp Methodenlehre und System des Rechts, Mohr Siebeck 20009, S. 109ff.
  20. Vgl. Udo Di Fabio: Die Kultur der Freiheit. C. H. Beck, München 2005.
  21. Marx-Engels-Werke (MEW) 4, S. 465.
  22. Marx-Engels-Werke (MEW) 1, S. 370.
  23. Marx-Engels-Werke (MEW) 4, S. 482.
  24. Josef Isensee, Paul Kirchhof: Handbuch des Staatsrechts. Heidelberg, laufende Loseblattsammlung.
  25. Startseite – Wissenschaftsjahr 2024. Abgerufen am 13. Januar 2024.


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