Satz von Hahn-Banach - komplexer Fall
Es seien nun
ein Untervektorraum eines
-Vektorraumes
;
eine Halbnorm;
ein lineares Funktional, für das
für alle
gilt.
Dann gibt es ein lineares Funktional
, so dass
und.
für alle
gilt.
Bemerkung
Der folgenden Beweis geht auf Bohnenblust und Sobczyk[1] aus dem Jahr 1938 zurück. Bohnenblust und Sobczyk haben den reellen Fall von Hahn-Banach auf Banachräume über dem Körper
erweitert.
Beweis
Der Beweis nutzt den Satz von Hahn-Banach in
. Daher gliedert sich der Beweis in vier Teile:
- Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion einer linearen Abbildung,
- Die Erweiterung der linearen Realteilfunktion
mit dem reellen Hahn-Banach zu
und Definition der komplexen Erweiterung 
-Linerarität von
aus
-Linerarität von
folgern.
- Nachweis der Eigenschaften
und
für alle
.
Beweisteil 1: Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion
Sei
ein
-lineares Funktional auf einem beliebigen Untervektorraum
. Nun definiert man die Realteilfunktion und Imaginärteilfunktionen als reellwertige Abbildung wie folgt.
mit
und
mit
.
Wir zeigen nun für
in Beweisteil 1, dass die so definierten Abbildungen
auch
-lineare Abbildungen sind.
Bemerkung 1: Anwendung auf lineare Funktionale
Der im Folgende behandelte Zusammenhang zwischen Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion von einem linearen Funktional
wird später sowohl für eine gegebene Funktion
auf
als auch für die Erweiterung
auf ganz
mit
verwendet.
Beweisschritt 1.1: Eigenschaften Linearität
Seien nun
und
. Dann liefert die
-Linearität von

Beweisschritt 1.2: Realteil- und Imaginärteilvergleich
Zwei komplexe Zahlen sind genau dann gleich, wenn der Realteil und der Imaginärteil der beiden Zahlen übereinstimmen.
D.h. aus

Also liefert der Realteil- und Imaginärteilvergleich.
und
.
Damit sind die Funktionen
und
auch
-linear.
Beweisschritt 1.3: Zusammenhang Realteil- und Imaginärteilfunktion
Die Funktionen
und
können aber nicht unabhängig
-linear definiert werden. Sie sind abhängig. Dies zeigt:

Analog erhält man durch Vergleich von Realteil und Imaginärteil die Gleichungen
und
.
Beweisschritt 1.4: Darstellung der linearen Abbildung
Durch Anwendung des Realteil- und Imaginärteilvergleichs erhält man mit
folgende Gleichungskette:

Damit kann man
durch
ersetzen und erhält:

Beweisteil 2: Erweiterung der reell-linearen Funktion g
Durch den ersten Beweisteil wurde gezeigt, dass ein komplexwertiges lineares Funktionals
bereits durch die
-lineare Realteilfunktion
eindeutig bestimmt ist und die Imaginärteilfunktion
über
eindeutig durch
definiert ist. Auf
wird nun der reelle Hahn-Banach angewendet.
Beweisschritt 2.1: Halbnormbeschränkung
Zunächst einmal muss man nachweisen, dass die Voraussetzung für die Anwendung des Hahn-Banach - reellwertiger Fall für die Halbnormbeschränkung gegeben sind. Für alle
gilt:

Beweisschritt 2.2: Halbnormbeschränkung für Betrag
Da nach Voraussetzung mit
für alle
gilt mit dem Beweisschritt 2.1 die Abschätzung:

Beweisschritt 2.3: Reellwertiger Grundvektorraum
Mit
kann man den Grundraum
und den Untervektorraum
auch als reellen Vektorraum auffassen, auf dem das
-lineare Funktional
definiert ist. Durch Anwendung des reellen Falles von Hahn-Banach erhält man ein lineares Funktional
, so dass
und.
für alle
gilt.
Beweisschritt 2.3: Definition von F über G
Man definiert nun die Abbildung
wie bzgl. Beweisteil 1 folgt:

wobei
ebenso wie
auch
-linear ist.
Beweisteil 3: Linearität von F
In Beweisteil 1 wurde gezeigt, dass jedes
-lineare Funktional
bereits durch ein
-lineare Funktional
definiert ist. Zu zeigen ist noch, dass die über

auch
-linear ist.
Bemerkung 3.0: Ersetzung der 1
In den folgenden Gleichungsketten wird eine grundlegende Umformung in den komplexen Zahlen verwendet, die in Gleichungsketten dabei hilft, ein fehlendes
in einem Term zu ergänzen. Diese Ergänzung erfolgt durch eine Ersetzung der 1:

Beweisschritt 3.1: Additivität von F
Für
gilt
:

Beweisschritt 3.2: Homogenität von F
Für
,
und
gilt:

Beweisteil 4: Hahn-Banach Eigenschaften von F
Mit Beweisteil 3 existiert nun ein lineares Funktional
für das noch die beiden Eigenschaften aus der Behauptung nachgewiesen werden müssen. Der reelle Fall von Hahn-Banach liefert zunächst nur die Eigenschaften für
. Also bleibt zu zeigen:
und.
für alle
gilt.
Beweisschritt 4.1: Einschränkung von F auf U
Sei
beliebig gewählt. Weil
ein Untervektorraum des
-Vektorraumes
ist, liegt auch
. Damit erhält man:

Beweisschritt 4.2: Halbnormbeschränkung
Für den Nachweis der Ungleichung
für alle
erfolgt eine Fallunterscheidung für:
und
.
Beweisschritt 4.3: Halbnormbeschränkung
Fall
: Da
eine Halbnorm ist, gilt
. Damit erhält man für
die Gültigkeit der Ungleichung direkt über:

Beweisschritt 4.4: Halbnormbeschränkung
Fall
: Im zweiten Fall sei nun
mit
,
und
. Mit
dreht man das komplexwertige
so um den Nullpunkt in der Gaußschen Zahlenebene, dass
so, dass
gilt und damit auf der positiven reellen Achse in der Gaußschen Zahlenebene liegt.
Beweisschritt 4.5: Halbnormbeschränkung
Damit erhält man folgende Ungleichung:

mit
für alle
.
Beweisschritt 4.6
Damit besitzt insgesamt das lineares Funktional
die folgenden beiden Eigenschaften:
und.
für alle 
Damit folgt der komplexe Fall von Hahn-Banach. q.e.d.
Siehe auch
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Quellen/Literatur
- ↑ Bohnenblust, H. F.; Sobczyk, A. Extensions of functionals on complex linear spaces. Bull. Amer. Math. Soc. 44 (1938), no. 2, 91--93. https://projecteuclid.org/euclid.bams/1183500302