Wir beweisen zuerst die Äquivalenz zwischen (1) und (2). Der Restklassenmodul
ist ein
-Vektorraum, der
nach dem Lemma von Nakayama
die
Dimension
besitzt. Wenn
-

ist, so bilden die Restklassen eine Basis von
und jedes Teilsystem davon ist linear unabhängig. Wenn umgekehrt die Restklasen von
in
linear unabhängig sind, so lassen diese sich
nach dem Basisergänzungssatz
durch
zu einer Basis von
ergänzen. Diese Elemente werden wiederum durch Elemente
repräsentiert, und nach dem Lemma von Nakayama gilt
-

Wir beweisen nun die Äquivalenz zwischen (1) und (3). Wir setzen
-

Es sei zunächst wieder durch
eine Ergänzung zu einem vollen Erzeugendensystem von
gegeben. Dann sind die Restklassen von
in
ein Erzeugendensystem des maximalen Ideals
-

von
. Damit ist die
Einbettungsdimension
von
gleich
und somit ist
nach Fakt
die Dimension von
höchstens
. Andererseits ist die Dimension aber auch zumindest
nach
Fakt.
Wäre nämlich die Dimension von
gleich
-

so würde es Parameter
-

geben, und diese würden zusammen mit den
in
das maximale Ideal als Radikal beschreiben, was nach
Fakt
nicht sein kann.
Wenn umgekehrt
regulär der Dimension
ist, so sei
-

Diese
werden durch
repräsentiert und die
erzeugen
.