Definition: Äquivalenz von Normen
Seien zwei Normen
und
auf dem
-Vektorraum
gegeben. Die beiden Normen sind äquivalent, wenn gilt:

Zeigen Sie, dass eine Folge genau dann in
konvergiert, wenn diese Folge auch bzgl.
konvergiert.
Theorem: Normenäquivalenzsatz
Auf endlichdimensionalen
-Vektorräumen
mit
sind alle Normen äquivalent.
Beweisidee
Man zeigt in dem Beweis, dass eine beliebige Norm
auf
äquivalent zu einer speziellen Norm
ist und nutzt die Eigenschaft aus, dass die Äquivalenz von Normen eine Äquivalenzrelation ist. In dem Beweis der Ungleichungskette für die beiden Normen geht der Satz von Bolzano-Weierstraß für endlich dimensionale Vektorräume ein, um die Abschätzung zu zeigen, dass ein
existiert mit
für alle
gilt.
Beweis 1: Definition einer Norm
Dabei ist die Norm
bezüglich einer frei wählbaren Basis
auf
wie folgt definiert:

wobei
der Koordinatenvektor von
bezüglich der Basis
ist, der für jedes
eindeutig bestimmt ist, d.h. es gilt
,
Beweis 2: Abschätzung nach oben
Sei
beliebig gewählt, dann gilt unter Verwendung der Homogenität einer Norm und der Dreiecksungleichung:
,
Beweis 3: Abschätzung nach unten
Wir betrachten nun die Einschränkung der Funktion
. Man definiert dazu den Rand der Einheitskugel
bzgl. der beliebig gewählten Norm
.
Die Menge
ist bezüglich
eine abgeschlossene und beschränkte Teilmenge von
(bzw.
). Für endlich dimensionale
-Vektorräume ist eine solche Menge nach dem von Satz von Heine-Borel kompakt.
Beweis 4: Abschätzung nach unten - Min/Max
Das Minimum und Maximum der stetigen Funktion
existiert nach dem Satz von Weierstrass und wird durch ein Element
auf dem kompakten Definitionsbereich angenommen.
- Minimum:

- Maximum:

für geeignet gewähltes
. Weil
gilt,
und
und weil auch
eine Norm auf dem endlichdimensionalen Vektorraum
ist, muss
und
gelten.
Beweis 5: Abschätzung nach unten
Mit der Fallunterscheidung für
und
erhält man mit:
- Fall 1:
sowohl
, weil beide Abbildungen
und
Normen sind. Damit gilt auch
für eine beliebige
.
- Fall 2:
gilt
. Ferner gilt
.
Beweis 6: Abschätzung nach unten
Da in Fall 1 ein beliebiges
die Abschätzung nach unter erfüllt, erhält man das
der Abschätzung nach unten für
mit
über:

Beweis 7: Abschätzung gesamt
Insgesamt liefern die Beweisschritte 2,5 und 6 für alle
aus dem endlichdimensionalen Vektorraum
die gesuchte Ungleichung:
.
Damit sind die beiden Normen
und
äquivalent.
Beweis 8: Normäquivalenz ist Äquivalenzrelation
Die Äquivalenz von Normen ist eine Äquivalenzrelation.
Da die Norm
beliebig auf
gewählt war, sind mit dem obigen Beweis alle Normen äquivalent zur Norm
. Da Normäquivalenz ist Äquivalenzrelation auf der Menge der Normen auf
ist, sind alle Normen in einem endlichdimensionalen Vektorräume äquivalent. q.e.d.
Bemerkung
Diese Aussage gilt nicht mehr auf unendlichdimensionalen normierten Vektorräumen, da dort die Einheitskugel zwar abgeschlossen und beschränkt ist, aber nicht mehr kompakt.
Aufgaben
- (A1) (Konvergenz) Sei
ein beliebiger
-Vektorraum (nicht notwendig endlichdimensional). Ferner seien zwei Normen
und
auf
gegeben, die äquivalent sind. Zeigen Sie, dass eine Folge
genau dann in
konvergiert, wenn diese auch in
konvergiert.
- (A2) (Äquivalenzrelation) Zeigen Sie, dass Normäquivalenz ist Äquivalenzrelation auf der Menge der Normen ist.
- (A3) (Abschätzung nach oben) In Beweisschritt 4 wird ebenfalls das Maximum
mit
auf dem Kompaktum angenommen. Wie können Sie den Beweisschritt 2 durch ein solches Argument für die Abschätzung nach durch das Maximum ersetzen?
Bemerkung zu (A3)
Der erste Beweisteil zeigt noch einmal den grundlegenden Umgang mit Normen bzgl. der Dreieckungleichung und Homogenität. Der Beweis kann durch die Ersetzung Beweisschritt 4 verkürzt werden.
Siehe auch
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