Beweis
Wir betrachten die natürliche Abbildung
-
die einem
die Abbildung
-
zuordnet. Die Abbildung
ist stetig, es liegt eine Homöomorphie zu
vor. Die Injektivität der Gesamtabbildung folgt aus
Fakt.
Zum Nachweis der Surjektivität sei ein stetiges
gegeben. Es wird also jedem Punkt
ein
in stetiger Weise zugeordnet. Sei
und es sei
eine offene Umgebung, auf der
durch den Schnitt
repräsentiert werde. Dann ist
eine offene Umgebung von
in
. Wegen der Stetigkeit von
ist
-

offen in
. D.h. dass auf der offenen Umgebung
von
die Abbildung durch einen Schnitt der Garbe über
gegeben ist. Die Abbildung
wird also lokal um jeden Punkt durch einen Garbenschnitt repräsentiert und diese sind zueinander verträglich, da sie ja punktweise durch
gegeben sind. Aufgrund der Definition einer Garbe rühren diese lokalen Schnitte von einem globalen Garbenschnitt über
her.