Staatsgast
Staatsgast (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Staatsgast | die Staatsgäste |
| Genitiv | des Staatsgastes des Staatsgasts |
der Staatsgäste |
| Dativ | dem Staatsgast | den Staatsgästen |
| Akkusativ | den Staatsgast | die Staatsgäste |
Worttrennung:
- Staats·gast, Plural: Staats·gäs·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtaːt͡sˌɡast]
- Hörbeispiele: Staatsgast (Info)
Bedeutungen:
- [1] von einem Staat offiziell empfangener Repräsentant
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Gast mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Gast
Beispiele:
- [1] „Bei seinem Jerusalembesuch im Jahr 1855 durfte Montefiore, der dank seiner weitverzweigten Beziehungen in Palästina schon fast als Staatsgast behandelt wurde, als erster Jude seit Jahrhunderten den Tempelberg besuchen.“[1]
- [1] „Als Leiter der Abteilung für Operationen gegen Amerika war Carlos so etwas wie ein Staatsgast.“[2]
Übersetzungen
[1] von einem Staat offiziell empfangener Repräsentant
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsgast“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsgast“
- [1] Duden online „Staatsgast“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Staatsgast“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Gaststaats