Täterbezeichnung

Täterbezeichnung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Täterbezeichnung die Täterbezeichnungen
Genitiv der Täterbezeichnung der Täterbezeichnungen
Dativ der Täterbezeichnung den Täterbezeichnungen
Akkusativ die Täterbezeichnung die Täterbezeichnungen

Worttrennung:

Tä·ter·be·zeich·nung, Plural: Tä·ter·be·zeich·nun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈtɛːtɐbəˌt͡saɪ̯çnʊŋ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Linguistik: Substantiv, das einen Handelnden bezeichnet

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Täter und Bezeichnung

Synonyme:

[1] Nomen Agentis

Oberbegriffe:

[1] Bezeichnung

Beispiele:

[1] „Die Nomina Instrumentalia (Nomen Instrumenti) oder Instrumentalbildungen bezeichnen das Werkzeug zu einer Handlung (Bohrer zu bohren); die Nomina Agentis oder Täterbezeichnungen bezeichnen den Täter – heute meist zu Verben (Fahrer zu fahren), früher häufig auch zu Substantiven (Sänger zu Sang).“[1]
[1] „Als „nomen agentis“ wird noch „Lügner“ aufgeführt, wobei hier der Fachbegriff „nomen agentis“ zu gut deutsch nichts anderes bedeutet als etwa “Name des Handelnden“ oder wie der Experte sagt: „Täterbezeichnung“.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Täterbezeichnung

Quellen:

  1. Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 25., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2011, ISBN 978-3-11-022364-4, DNB 1012311937, Seite XVII, Abschnitt Einführung in die Terminologie, Punkt 3.11.
  2. Harald Specht: Geschichte(n) der Lüge - Amüsantes und Skandalöses rund ums 8. Gebot. Engelsdorfer Verlag, 2006, ISBN 3-939144-83-5, Seite 29.