Unternehmensrecht
Unternehmensrecht (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Unternehmensrecht | die Unternehmensrechte |
| Genitiv | des Unternehmensrechts des Unternehmensrechtes |
der Unternehmensrechte |
| Dativ | dem Unternehmensrecht | den Unternehmensrechten |
| Akkusativ | das Unternehmensrecht | die Unternehmensrechte |
Worttrennung:
- Un·ter·neh·mens·recht, Plural: Un·ter·neh·mens·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ʊntɐˈneːmənsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: Recht, das die Rechtsstellung von Unternehmen regelt und die Rechtsgebiete des Handels-, Gesellschafts- und weiteren Rechtsgebieten umfasst
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Unternehmen und Recht mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] Das Unternehmensrecht wird in Deutschland als Querschnittsmaterie verstanden.
Übersetzungen
[1] Rechtsgebiet, das die Rechtsstellung von Unternehmen regelt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Unternehmensrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Unternehmensrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unternehmensrecht“