Unternehmensrecht

Unternehmensrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Unternehmensrecht die Unternehmensrechte
Genitiv des Unternehmensrechts
des Unternehmensrechtes
der Unternehmensrechte
Dativ dem Unternehmensrecht den Unternehmensrechten
Akkusativ das Unternehmensrecht die Unternehmensrechte

Worttrennung:

Un·ter·neh·mens·recht, Plural: Un·ter·neh·mens·rech·te

Aussprache:

IPA: [ʊntɐˈneːmənsˌʁɛçt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: Recht, das die Rechtsstellung von Unternehmen regelt und die Rechtsgebiete des Handels-, Gesellschafts- und weiteren Rechtsgebieten umfasst

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Unternehmen und Recht mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] Das Unternehmensrecht wird in Deutschland als Querschnittsmaterie verstanden.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Unternehmensrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Unternehmensrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalUnternehmensrecht