Abstammungsprinzip

Abstammungsprinzip (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Abstammungsprinzip
—
Genitiv des Abstammungsprinzips
—
Dativ dem Abstammungsprinzip
—
Akkusativ das Abstammungsprinzip
—

Worttrennung:

Ab·stam·mungs·prin·zip, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈapʃtamʊŋspʁɪnˌt͡siːp]
Hörbeispiele:  Abstammungsprinzip (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Grundsatz, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Abstammung und Prinzip mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] fachsprachlich: Ius sanguinis/Jus sanguinis/ius sanguis

Oberbegriffe:

[1] Prinzip

Beispiele:

[1] „Mehr als ein Jahrhundert lang galt in Deutschland das Abstammungsprinzip: Die Nationalität der Eltern bestimmt auch die der Kinder.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Abstammungsprinzip“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abstammungsprinzip“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abstammungsprinzip“

Quellen:

  1. ↑ Bernd Kramer: Pass nach oben. In: Süddeutsche Zeitung. 15. November 2019, ISSN 0174-4917, Seite 1.