Ausgangsverbot

Ausgangsverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Ausgangsverbot die Ausgangsverbote
Genitiv des Ausgangsverbotes
des Ausgangsverbots
der Ausgangsverbote
Dativ dem Ausgangsverbot
dem Ausgangsverbote
den Ausgangsverboten
Akkusativ das Ausgangsverbot die Ausgangsverbote

Worttrennung:

Aus·gangs·ver·bot, Plural: Aus·gangs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sɡaŋsfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Ausgangsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] besonders militärisch: offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, zu einem ausgegebenen Zeitpunkt die Wohnung, das Haus beziehungsweise die Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ausgang und Verbot sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Ausgangssperre

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Ein striktes nächtliches Ausgangsverbot sperrte die Menschen anfangs an Werktagen von fünf Uhr abends bis sieben Uhr morgens in ihre Häuser, sonntags von halb sechs bis fünf Uhr.“[1]
[1] „Demonstrationen, Kundgebungen und Menschenansammlungen von mehr als drei Personen waren ab sofort verboten, und von neun Uhr abends bis fünf Uhr morgens war ein Ausgangsverbot erlassen worden und jeglicher Verkehr von Fahrzeugen untersagt.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ausgangsverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausgangsverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ausgangsverbot
[*] The Free Dictionary „Ausgangsverbot
[*] Duden online „Ausgangsverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAusgangsverbot

Quellen:

  1. Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 219.
  2. Christoph Hein: Das Narrenschiff. Roman. 7. Auflage. Suhrkamp, Berlin 2025, ISBN 978-3-518-43226-6, Seite 183. 1. Auflage 2025.