BinSchG
BinSchG (Deutsch)
Abkürzung
Bedeutungen:
Beispiele:
- [1] „Im Schifffahrtsrecht ist der Berge- oder Hilfslohn in der Binnenschifffahrt der Entgelt für die Rettung eines Binnenschiffs oder dessen Ladung aus einer Schiffsgefahr (§ 93 BinSchG).“[1]
Übersetzungen
[1] Abkürzung für „Binnenschifffahrtsgesetz“
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „BinSchG“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Hilfslohn#Sonstiges“