BinSchG

BinSchG (Deutsch)

Abkürzung

Bedeutungen:

[1] Binnenschifffahrtsgesetz

Beispiele:

[1] „Im Schifffahrtsrecht ist der Berge- oder Hilfslohn in der Binnenschifffahrt der Entgelt für die Rettung eines Binnenschiffs oder dessen Ladung aus einer Schiffsgefahr (§ 93 BinSchG).“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „BinSchG“

Quellen:

  1. ↑ Wikipedia-Artikel „Hilfslohn#Sonstiges“