Bohrrecht
Bohrrecht (Deutsch)
Substantiv, n
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Bohrrecht | die Bohrrechte |
| Genitiv | des Bohrrechts | der Bohrrechte |
| Dativ | dem Bohrrecht | den Bohrrechten |
| Akkusativ | das Bohrrecht | die Bohrrechte |
Worttrennung:
- Bohr·recht, Plural: Bohr·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈboːɐ̯ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -oːɐ̯ʁɛçt
Bedeutungen:
- [1] Recht, an einem Ort Bohrungen durchzuführen (meist nach Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Ähnlichem)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs bohren und dem Substantiv Recht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Doch der Ölpreis war damals total im Keller gewesen - es ging der Spruch, Öl sei billiger als Wasser -, und die Angebote, die sie für ihre Bohrrechte bekam, waren nur ein Bruchteil von dem, was sie wert waren.“[1]
Übersetzungen
[1] Recht, an einem Ort Bohrungen durchzuführen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Bohrrecht“
Quellen:
- ↑ Philipp Meyer: Der erste Sohn. Knaus, München 2014, ISBN 978-3-8135-0479-8, Seite 107.