Bohrrecht

Bohrrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Bohrrecht die Bohrrechte
Genitiv des Bohrrechts der Bohrrechte
Dativ dem Bohrrecht den Bohrrechten
Akkusativ das Bohrrecht die Bohrrechte

Worttrennung:

Bohr·recht, Plural: Bohr·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈboːɐ̯ˌʁɛçt]
Hörbeispiele:
Reime: -oːɐ̯ʁɛçt

Bedeutungen:

[1] Recht, an einem Ort Bohrungen durchzuführen (meist nach Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Ähnlichem)

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs bohren und dem Substantiv Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Doch der Ölpreis war damals total im Keller gewesen - es ging der Spruch, Öl sei billiger als Wasser -, und die Angebote, die sie für ihre Bohrrechte bekam, waren nur ein Bruchteil von dem, was sie wert waren.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Bohrrecht

Quellen:

  1. Philipp Meyer: Der erste Sohn. Knaus, München 2014, ISBN 978-3-8135-0479-8, Seite 107.