Falschparkerin

Falschparkerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Falschparkerin die Falschparkerinnen
Genitiv der Falschparkerin der Falschparkerinnen
Dativ der Falschparkerin den Falschparkerinnen
Akkusativ die Falschparkerin die Falschparkerinnen

Worttrennung:

Falsch·par·ke·rin, Plural: Falsch·par·ke·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈfalʃˌpaʁkəʁɪn]
Hörbeispiele:  Falschparkerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Autofahrerin, die ihr Auto an einer Stelle abstellt, an der es nicht erlaubt ist (beispielsweise im Parkverbot)

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Falschparker mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Falschparker

Oberbegriffe:

[1] Parksünderin, Verkehrssünderin

Beispiele:

[1] „Die Parkräume KG verlangte 254,70 Euro fürs Abschleppen, verriet Guse aber den Standort, bevor die Falschparkerin bezahlte: Ihre Tochter holte den Wagen ab, die Rechnung wurde nie beglichen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFalschparkerin
[1] Duden online „Falschparkerin
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Falschparkerin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Falschparkerin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Falschparkerin

Quellen:

  1. Auto als Faustpfand. Abgerufen am 13. November 2025.