Flughafenpolizei
Flughafenpolizei (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Flughafenpolizei | — |
| Genitiv | der Flughafenpolizei | — |
| Dativ | der Flughafenpolizei | — |
| Akkusativ | die Flughafenpolizei | — |
Worttrennung:
- Flug·ha·fen·po·li·zei, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈfluːkhaːfn̩poliˌt͡saɪ̯]
- Hörbeispiele: Flughafenpolizei (Info)
Bedeutungen:
- [1] Polizeikräfte, die für die Sicherheit auf einem Flughafengelände zuständig sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Flughafen und Polizei
Oberbegriffe:
- [1] Polizei
Beispiele:
- [1] „Mit ernster Miene antwortete er: ›Die Flughafenpolizei von Neu-Delhi.‹“[1]
- [1] „Gennady hatte offensichtlich kombiniert, dass der Amerikaner die attraktive Frau bei der Flughafenpolizei angeschwärzt haben musste.“[2]
- [1] „Seit er aus dem Flugzeug gestiegen war, war er an über fünfzehn Kameras vorübergegangen, deren Bilder alle an eine Kommandozentrale übermittelt wurden, wo der stellvertretende Leiter der Flughafenpolizei, Wu und zwölf andere saßen und die Bildschirme beobachteten.“[3]
Übersetzungen
[1] Polizei auf einem Flughafen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Flughafenpolizei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Flughafenpolizei“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Flughafenpolizei“
Quellen: